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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 28.03.2017

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31052
OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16 (https://dejure.org/2017,31052)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2017 - 1 LA 23/16 (https://dejure.org/2017,31052)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 1 LA 23/16 (https://dejure.org/2017,31052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses und Geschäftshauses mit Tiefgarage; Nachbarschutz und Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Lärmbelästigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses und Geschäftshauses mit Tiefgarage; Nachbarschutz und Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Lärmbelästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt erachtet und von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängen musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.2015 - 1 B 37.15 -, juris [Rn. 11]).
  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 18.14

    Aufhebung des funktionalen Bezugs zur komplexen Wohnbebauung durch das Anlegen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16
    Rn. 2 Die nach erfolglos durchgeführtem Eilrechtsschutzverfahren (Beschluss vom 22.07.2014 - VG 8 B 18/14 - und Beschluss vom 13.10.2014 - OVG 1 MB 28/14 -) am 28.11.2014 ursprünglich als Untätigkeitsklage erhobene und sodann unter Einbeziehung sowohl des die Widersprüche der Kläger gegen die Baugenehmigung vom 29.11.2013 und die 1. Nachtragsbaugenehmigung vom 20.06.2014 zurückweisenden Widerspruchsbescheides vom 23.12.2014 als auch der beiden weiteren Nachtragsbaugenehmigungen vom 03.03.2016 weitergeführte Dritt-Anfechtungs-Klage der Kläger hat das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 15.04.2016 abgewiesen.
  • VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 3 S 12.02161

    Lärmbelastung durch die Ein- und Ausfahrt einer Tiefgarage für Nachbarn nicht …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16
    Aber selbst wenn man der Argumentation der Kläger folgend eine Abweichungsentscheidung von den nicht nachbarschützenden Regelungen des § 3 Abs. 3 bis 5 GarVO für erforderlich hielte, könnte Nachbarschutz aus dem Unterbleiben einer solchen Abweichung nicht hergeleitet werden (zur Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 09.01.2013 - AN 3 S 12.02161 -, juris [Rn. 43] m.w.N.).
  • LG Schwerin, 18.09.2013 - 4 O 26/13
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16
    Die von ihnen in diesem Kontext gerügte, den Nutzerkreis betreffende Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die den Wohnungen zugeordneten Stellplätze ausschließlich von Wohnungseigentümern, nicht aber von Mietern genutzt würden, basiert auf entsprechendem Vortrag der Beigeladenen zu 1), der - wie vom Verwaltungsgericht ausdrücklich angeführt - auch bereits Gegenstand in einem parallel zivilrechtlich geführten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Flensburg (3 O 356/14) gewesen ist.
  • VGH Bayern, 20.11.2000 - 25 ZS 00.2719
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 1 LA 23/16
    Wenngleich die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der GarVO (… § 83 Abs. 1 Nrn. 1, Rn. 3 und Rn. 4 , Abs. 3 und 4 LBO ) uneingeschränkt auf § 3 LBO und damit auch auf das Verbot unzumutbarer Beeinträchtigungen in § 3 Abs. 2 LBO verweist, ergibt der Gesamtzusammenhang der hier in Rede stehenden Vorschrift ( § 3 GarVO ) mit ihren Regelungen über Länge, Breite und Radius von Zu- und Abfahrten vor Garagen, dass sie ausschließlich die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet soll und die Norm daher eine solche zum Schutz der Verkehrssicherheit ist (so auch Bay. VGH zu vergleichbaren Regelungen in Bayern: Beschluss vom 20.11.2000 - 25 ZS 00.2719 -, juris [Rn. 2]).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 28.03.2017 - 1 LA 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8669
OVG Bremen, 28.03.2017 - 1 LA 23/16 (https://dejure.org/2017,8669)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.03.2017 - 1 LA 23/16 (https://dejure.org/2017,8669)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 (https://dejure.org/2017,8669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 12.04.2018 - 23 K 1845.16

    Entziehung des Reisepasses und Beschränkung des Geltungsbereichs eines …

    27 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit der Regelungen ist - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf die letzte Behördenentscheidung abzustellen ist - der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, weil es sich sowohl bei der Entziehung des Reisepasses als auch bei der räumlichen Beschränkung des Geltungsbereiches des Personalausweises um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteil der Kammer vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, Abdruck S. 5 m.w.N.; vgl. außerdem OVG Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig…, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; offen gelassen durch VGH Bayern…, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris Rn. 27).

    Angesichts des erheblichen Gewichts der Gefährdung kann insoweit auf allgemeine Erkenntnisse zur Unterstützung des bewaffneten Jihad zurückgegriffen werden (vgl. zum Vorgesagten insgesamt Urteil der Kammer vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, Abdruck S. 7 m.w.N.; vgl. außerdem OVG Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 10 L 3365/16 -, juris Rn. 13; VG Aachen…, Beschluss vom 31. März 2016 - 8 L 1094/15 -, juris Rn. 33; VG Hannover…, Urteil vom 16. September 2015 - 7 A 3648/15 -, juris Rn. 25; VG Arnsberg…, Urteil vom 24. Juli 2015 - 12 K 658/14 -, juris Rn. 34 f.;… VG Köln, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 10 L 735/15 und 10 L 736/15 -, juris Rn. 11 f.).

  • VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 142.17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entziehung des Reisepasses sowie Begehren …

    Rn. 24 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf die letzte Behördenentscheidung abzustellen ist - der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, weil es sich hierbei um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteile der Kammer vom 12. April 2018 - VG 23 K 1845.16 -, Abdruck S. 7…, vom 13. Juni 2016 - VG 23 K 37.15 -, juris Rn. 27 …und vom 6. März 2015 - VG 23 K 58.10 -, juris Rn. 16 und - VG 23 K 59.10 -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 4. Mai 2015 - 19 A 2097/14 -, juris Rn. 23 ff.; VG Braunschweig…, Urteil vom 7. September 2016 - 5 A 99/15 -, juris Rn. 34 f., 48; vgl. ferner VGH Bayern…, Beschluss vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris Rn. 27 und OVG Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 LA 23/16 -, juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 03.04.2025 - AN 18 S 25.349

    Erfolgloser Eilantrag gegen Pass- und Personalausweisentzug wegen Verdachts auf …

    Ebenfalls keine Tatsachen, sondern Schlussfolgerungen aus Tatsachen sind Einschätzungen von Polizeibeamten oder Sicherheitsbehörden, der Betroffene gehöre zu einer bestimmten Gruppe (OVG Bremen, B.v. 28.3.2017 - 1 LA 23/16 - juris Rn. 5).

    Rn. 68 Hinsichtlich des Behördenzeugnisses des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 12. Dezember 2024 ist dem Antragstellerbevollmächtigten zuzugeben, dass dieses keine Ausführungen zu den Quellen oder zugrundeliegenden Daten für die Erkenntnisse des Bundesamtes enthält und dass die dort getroffenen Schlussfolgerungen zur Unterstützung des IS durch die genannten Personen keine Tatsachen, sondern Schlussfolgerungen aus (nicht vollständig offengelegten) Tatsachen sind (OVG Bremen, B.v. 28.3.2017 - 1 LA 23/16 - juris Rn. 5).

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