Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.09.2015 - 1 LA 58/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12a Abs 1 BauO ND; § 12a Abs 2 BauO ND; § 5 Abs 1 S 2 BauO ND 2012; § 5 Abs 8 S 1 BauO ND 2012
Anwendbarkeit; Gebäude; gebäudegleiche Wirkung; Grenzabstand; Metallgitterzaun; Stützmauer; Winkelelemente; Zaun - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
NBauO 2003 § 12a Abs. 1, Abs. 2; NBauO 2012 § 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 8 Satz 1.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Müssen bauliche Anlage, die keine Gebäude sind, Grenzabstand halten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 26.02.2015 - 2 A 1223/12
- OVG Niedersachsen, 03.09.2015 - 1 LA 58/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 18.02.1999 - 1 L 4263/96
Werbetafel; Einhaltung von Abstandflächen; Baugenehmigung; Euroformat
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2015 - 1 LA 58/15
Solche Wirkungen treten ein, wenn eine bauliche Anlage insbesondere aufgrund ihrer Ausführung die Belichtung, Besonnung und Belüftung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt (vgl. Senat, Urt. v. 18.2.1999 - 1 L 4263/96 -, juris Rn. 3 = NVwZ-RR 1999, 560 = BRS 62 Nr. 158;… Beschl. v. 12.7.1999 - 1 L 4258/98 -, juris Rn. 3). - OVG Niedersachsen, 12.07.1999 - 1 L 4258/98
Nachbarschutz; Gebäudegleiche Wirkung; Säuleneigentum; Weg; Wirkung, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2015 - 1 LA 58/15
Solche Wirkungen treten ein, wenn eine bauliche Anlage insbesondere aufgrund ihrer Ausführung die Belichtung, Besonnung und Belüftung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt (…vgl. Senat, Urt. v. 18.2.1999 - 1 L 4263/96 -, juris Rn. 3 = NVwZ-RR 1999, 560 = BRS 62 Nr. 158; Beschl. v. 12.7.1999 - 1 L 4258/98 -, juris Rn. 3).
- OVG Niedersachsen, 30.05.2016 - 1 LB 7/16
Bauliche Anlage; gebäudegleiche Wirkung; Grenzabstand; Stacheldraht
Anders als Stützmauer und Zaun im dem Senatsbeschluss vom 3.9.2015 - 1 LA 58/15 - zugrunde liegenden Fall seien Gefängnismauer und S-Drahtrollen auch keiner getrennten Beurteilung zugänglich, da sie einer einheitlichen Funktion dienten und die Drahtrollen nicht ohne die Mauer hätte montiert werden können.Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 3.9.2015 - 1 LA 58/15 -, NVwZ-RR 2015, 924 = BauR 2016, 232 = juris Rn. 10 ausgeführt:.
Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 3.9.2015 (a.a.O. juris Rn. 11) zusätzlich zur Begründung einer Teilbarkeit angeführt hatte, die zwei Teile der dort zu beurteilenden Anlage erfüllten je eigenständige Funktionen, kam dem lediglich ein unterstützendes argumentatives Gewicht zu; es lässt sich daraus nicht der Umkehrschluss ziehen, Anlagenteile, die einem einheitlichen Zweck dienten, seien grundsätzlich nicht teilbar.
- OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 1 LA 118/22
Gebäudegleiche Wirkung; Geländeoberfläche; Grenzabstand; Grenzgarage; …
Gebäudegleiche Wirkung hat - wie auch das Verwaltungsgericht angenommen hat - eine bauliche Anlage, wenn sie insbesondere aufgrund ihrer Ausführung die Belichtung, Besonnung und Belüftung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt (Senatsbeschl. v. 3.9.2015 - 1 LA 58/15 -, BauR 2016, 232 = BRS 83 Nr. 91 = juris Rn. 13;… Senatsurt. v. 30.5.2016 - 1 LB 7/16 -, BauR 2016, 145 = BRS 84 Nr. 9 = juris Rn. 31).Gleiches gilt nach der Senatsrechtsprechung für einen einzeln zu betrachtenden Metallgitterzaun mit einer lichten Weite der einzelnen Gitter von 4, 5 x 19 cm (Senatsbeschl. v. 3.9.2015 - 1 LA 58/15 -, BauR 2016, 232 = BRS 83 Nr. 91 = juris Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 21.05.2025 - 1 LA 8/25
Aufschüttung; Bauwich; Geländeoberfläche; Grenzabstand; Grenzabstandsrecht; …
Auch eine Zulassung mitsamt dem aufstehenden Zaun ist trotz der dann 2 m überschreitenden Gesamthöhe nicht ausgeschlossen, soweit der Zaun eigenständig beurteilt werden kann und als solcher keine gebäudegleiche Wirkung i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 NBauO entfaltet (vgl. noch zur NBauO 2003 Senatsbeschl. v. 3.9.2015 - 1 LA 58/15 -, juris Rn. 10 ff.;… Senatsurt. v. 30.5.2016 - 1 LB 7/16 -, BauR 2016, 1455 = BRS 84 Nr. 96 = juris Rn. 28 ff.;… zur geltenden Rechtslage ebenso Barth/Mühler, Abstandsvorschriften der niedersächsischen Bauordnung, 5. Aufl. 2021, § 5 Rn. 177). - VG Hannover, 07.09.2023 - 12 A 4507/20
Abstand; Abstandsflächen; Angleichung; Anspruch auf Einschreiten; Aufschüttung; …
Da § 5 Abs. 8 Nr. 1 NBauO eine Ausnahme zu der Regel des § 5 Abs. 1 Satz 2 NBauO normiert, ergibt der Umkehrschluss, dass die abstandsprivilegierten Stützmauern und Aufschüttungen nach der Vorstellung des Gesetzgebers ihrer Art nach grundsätzlich eine gebäudegleiche Wirkung zeigen (diesen Umkehrschluss zieht der 1. Senat in einer späteren Entscheidung selbst: Beschl. vom 03.09.2015 - 1 LA 58/15 -, juris Rn. 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".