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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - 1 LB 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,38091
OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - 1 LB 15/05 (https://dejure.org/2006,38091)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.08.2006 - 1 LB 15/05 (https://dejure.org/2006,38091)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. August 2006 - 1 LB 15/05 (https://dejure.org/2006,38091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 14 A 225/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - 1 LB 15/05
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01

    Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - 1 LB 15/05
    Die neueren Erkenntnisse bestätigen die bisherige Auffassung des Senats (vgl. Urt. v. 12.12.2002 1 L 239/01).

    Angesichts der Auskunftslage (vgl. z.B. Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 18.11.2005 an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern) und der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 12.12.2002, 1 L 239/01, NordÖR 2003, 175) und anderer Oberverwaltungsgerichte (…OVG Weimar, Urt. v. 16.03.2005, 2 KO 163/03; VGH Kassel, Beschl. v. 15.09.2005, 3 UE 2381/04.A), die die Erreichbarkeit von Berg-Karabach bejaht, kann die Erreichbarkeit von Berg-Karabach nicht eindeutig und zweifelsfrei verneint werden.

    In Bezug auf diesen Teil Aserbaidschans, der fast ausschließlich von armenischen Volkszugehörigen besiedelt ist, haben die Kläger keine Verfolgung aus ethnischen Gründen zu befürchten (vgl. Senat, Urt. v. 12.12.2002, a.a.O.).

    Ob die besonderen existentiellen Probleme, denen Neuankömmlinge ausgesetzt sein könnten, eine Anwendung dieser Vorschrift rechtfertigen, kann dahingestellt bleiben, denn solchen Personen ist im Grundsatz die Sicherung ihrer Existenz möglich (vgl. Senat, Urt. v. 12.12.2002 1 L 239/01 -).

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - 1 LB 15/05
    Es habe seine Entscheidung zu Unrecht auf die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10. Juli 2003 1 C 21/02 entwickelten Grundsätze, die hier nicht anwendbar seien, gestützt.

    Die mangelnde Erreichbarkeit rechtfertigt für sich allein die Aufhebung der Abschiebungsandrohung selbst dann nicht, wenn dies offenkundig ist (BVerwG, Urt. v. 10.07.2003, 1 C 21.02, BVerwGE 118, 308).

    Nur wenn das Gericht die mangelnde Erreichbarkeit bereits zuvor im Rahmen der Asylrechtsprüfung bzw. der Prüfung von §§ 51 Abs. 1 AuslG /60 Abs. 1 AufenthG verbindlich festgestellt hat, ist die Aufhebung der Abschiebungsandrohung aus Gründen der Prozessökonomie (ohne Prüfung weiterer Abschiebungshindernisse) zulässig (BVerwG, Urt. v. 10.07.2003 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 3 UE 2381/04

    Inländische Fluchtalternative Berg-Karabach; Qualifikationsrichtlinie gewährt …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - 1 LB 15/05
    Angesichts der Auskunftslage (vgl. z.B. Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 18.11.2005 an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern) und der bisherigen Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 12.12.2002, 1 L 239/01, NordÖR 2003, 175) und anderer Oberverwaltungsgerichte (…OVG Weimar, Urt. v. 16.03.2005, 2 KO 163/03; VGH Kassel, Beschl. v. 15.09.2005, 3 UE 2381/04.A), die die Erreichbarkeit von Berg-Karabach bejaht, kann die Erreichbarkeit von Berg-Karabach nicht eindeutig und zweifelsfrei verneint werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2007 - 1 LB 8/07

    Aserbaidschan, Armenier, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, …

    Im Wesentlichen geht es dabei um die Fragen, ob Berg-Karabach für armenische Flüchtlinge aus Aserbaidschan überhaupt auf zumutbare Weise erreichbar ist, ob armenische Flüchtlinge dort ihre Existenz sichern können und ob ein eventuell fehlendes Existenzminimum verfolgungsbedingt wäre (vgl. zu allen Aspekten Urt. d. Senats v. 12.12.2002 ­ 1 L 239/01, in dem eine Fluchtalternative bejaht wurde; Zweifel an der Erreichbarkeit von Berg-Karabach wurden damals allerdings nicht vertiefend geprüft, weil sie aus den Erkenntnismitteln nicht erkennbar waren und von den Beteiligten auch nicht vorgetragen wurden; Beschl. v. 23.08.2006 ­ 1 LB 15/05: Existenzmöglichkeit für den Einzelfall bejaht, Erreichbarkeit nicht entscheidungserheblich).
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