Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Unzulässige Sortimentserweiterung eines Holzfachmarktes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO; § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO
Genehmigungsfreiheit eines Baufachmarktes mit maschinengebundenen Dienstleistungen; Genehmigung einer Lagerhalle mit den Freiflächen für den Holzgroßhandel; Auslegung einer Baugenehmigung unter Zuhilfenahme der Typisierungslehre; Betriebsbeschreibung als Bestandteil der ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was erfasst Baugenehmigung für Holzfachmarkt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Genehmigungsfreiheit eines Baufachmarktes mit maschinengebundenen Dienstleistungen; Genehmigung einer Lagerhalle mit den Freiflächen für den Holzgroßhandel; Auslegung einer Baugenehmigung unter Zuhilfenahme der Typisierungslehre; Betriebsbeschreibung als Bestandteil der ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einzelhandel: Sortimentsänderung ohne Genehmigung? (IBR 2005, 1176)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 25.04.2003 - 2 A 70/02
- OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Papierfundstellen
- ZfBR 2005, 584 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Die Zulassung eines großflächigen Fachmarktes mit eng begrenztem Sortiment auf einem als Industriegebiet festgesetzten Grundstück stellt unter bodenrechtlichen Gesichtspunkten etwas anderes dar als die Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einem umfangreichen Sortiment (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1984 - 4 C 54.80 - BRS 42 Nr. 50), denn die Auswirkungen der in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 BauNVO bezeichneten Art sind typischerweise unterschiedlich.Der Holzfachmarkt als großflächiger Einzelhandel mit einem sehr schmalen Sortiment des mittel- bis langfristigen Bedarfs und einem großen Flächenbedarf weicht vom Typ des großflächigen Einzelhandels, den § 11 Abs. 3 BauNVO vor Augen hat, so deutlich ab, dass Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1984, aaO).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.2.1984 a.a.O.), der sich der Senat anschließt, liegt der Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO als Betriebstyp der großflächige Betrieb mit einem breiten Warenangebot für den privaten Bedarf der Allgemeinheit zugrunde.
Derartige Abweichungen können darin bestehen, dass der Einzugsbereich des Betriebes im Warenangebot bisher unterversorgt ist, dass zentrale Versorgungsbereiche an einem anderen Standort des Einzugsgebietes nicht geplant sind oder dass der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer Lage errichtet werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.2.1984 - 4 C 54.80 - aaO).
- BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Die bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben in den Baugebieten entwickelte - eingeschränkte - Typisierungslehre des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.9.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl. 1993, 111, 112;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, Vorbemerkung §§ 2 bis 9 Rdn. 9) lässt sich auch bei der Auslegung einer Baugenehmigung in gewissem Umfang nutzbar machen. - BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89
Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Die zur Abgrenzung der Nutzungsänderung vom Bundesverwaltungsgericht geprägte Variationsbreite der genehmigten Nutzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2000 - 4 B 28.00 -, BRS 63 Nr. 173; Urt. v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, BRS 48 Nr. 58) würde mit der Aufnahme der neuen Sortimente überschritten, weil der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt.
- BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87
Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Die zur Abgrenzung der Nutzungsänderung vom Bundesverwaltungsgericht geprägte Variationsbreite der genehmigten Nutzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2000 - 4 B 28.00 -, BRS 63 Nr. 173; Urt. v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, BRS 48 Nr. 58) würde mit der Aufnahme der neuen Sortimente überschritten, weil der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt. - BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00
Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Die zur Abgrenzung der Nutzungsänderung vom Bundesverwaltungsgericht geprägte Variationsbreite der genehmigten Nutzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2000 - 4 B 28.00 -, BRS 63 Nr. 173;… Urt. v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, BRS 48 Nr. 58) würde mit der Aufnahme der neuen Sortimente überschritten, weil der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt. - BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59
Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Bei den Feststellungsanträgen und den Verpflichtungsanträgen geht es um unterschiedliche Ziele: "Wer eine Tätigkeit für genehmigungsfrei hält, klagt auf Feststellung der Genehmigungsfreiheit und allenfalls hilfsweise auf Erteilung einer Genehmigung (BVerwGE 14, 202)" (…vgl. Pietzcker, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2003, § 43 Rdn. 51). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.1995 - 7 A 1895/91
Bauplanungsrecht: Regelungsgehalt der Ausnahmevorschrift des § 11 Abs. 3 Satz 4 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
stellt kein schmales Warensortiment mehr dar und nähert sich dem Sortiment eines typischen Bau- und Hobbymarktes (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 1.3.1995 - 7 A 1895/91 - NWVBl. 1998, 151). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1998 - 3 L 193/97
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 1 LB 337/03
Auch das von der Klägerin in Bezug genommene Urteil des OVG Greifswald vom 29.7.1998 (3 L 193/97 - NordÖR 1999, 463) besagt nichts anderes.
- VG Göttingen, 14.07.2015 - 2 A 377/14
Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestandsschutz; Bestimmtheit; …
Mit dem Feststellungs- und dem nur hilfsweise zur Entscheidung gestellten Verpflichtungsbegehren verfolgt die Klägerin mithin unterschiedliche Ziele; dies ist prozessual nicht zu beanstanden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 LB 337/03 -, ÖffBauR 2005, S. 20 f., zit. nach juris Rn. 46 m.w.N.).Während ein Sonderpostenmarkt regelmäßig durch ein breites bzw. vielfältiges Warenangebot (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, zit. nach juris Ls 1:"unbegrenztes Warenangebot") gekennzeichnet ist, wird ein Fachmarkt als Betriebsform des Einzelhandels dadurch definiert, dass bei derartigem Handel das Prinzip des Fachgeschäftes - also mit einem branchenmäßig, nach Bedarfsgesichtspunkten oder auf andere Art in sich geschlossenen Sortiment in möglichst großer Breite und Tiefe - durch ein abgesenktes Beratungs- und Serviceniveau, geringeren Bedienungsgrad, gut gegliederte und meist großflächige Warenpräsentation sowie niedrigeres Preisniveau und häufige Sonderangebote abgewandelt wird (so ausdrücklich Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O., Rn.48).
Rn. 55 d) Verallgemeinernd kann daher festgehalten werden, dass sowohl die Änderung der Betriebsform eines Einzelhandelsbetriebes (…vgl. VG Neustadt, a.a.O., Rn. 36) als auch wesentliche Änderungen (…vgl. VG Ansbach, a.a.O., Rn. 55) - bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.S.d. § 11 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) jede Änderung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29. März 1999 - 10 B 417/99 -, zit. nach juris Rn. 24 und 28) - des bisherigen Warenangebots bzw. Sortiments, die oft schon aus der Änderung der Betriebsform resultieren, die Frage der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit erneut aufwerfen und deshalb bauplanungsrechtliche Relevanz i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB zukommen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O., Rn. 51).
Dass sich insoweit aus dem von der Klägerin ins Feld geführten Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern (…Az. 3 L 193/97 -, NordÖR 1999, S. 463 ff., zit. nach juris) nichts anderes herleiten lässt, hat der 1. Senat des Niedersächsischen OVG in seinem Urteil vom 18. November 2004 (a.a.O., Rn. 52 f.) bereits entschieden.
- VG München, 10.07.2017 - M 8 K 16.1426
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Mit dem Feststellungs- und dem nur hilfsweise zur Entscheidung gestellten Verpflichtungsbegehren verfolgt die Klägerin mithin unterschiedliche Ziele; dies ist prozessual nicht zu beanstanden (vgl. Nieders. OVG, U.v. 18.11.2004 - 1 LB 337/03 - juris Rn. 46 m. w. N.). - VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 379/18
Feststellungsklage; Naturschutzgebietsverordnung; Bestimmtheit; Bauverbot; …
OVG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 LB 337/03 - juris Rn. 46 m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage § 43 Rn. 29 mwN.). - VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08
Kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt im ehemaligen SB-Warenhaus …
Dies gilt auch dann, wenn in dem bisherigen Betrieb (hier: SB-Warenhaus/Verbrauchermarkt) Fachartikel der betreffenden Branchen als Teil- oder Randsortiment, wie dies nach Angaben der Klägerin auch in dem bis Ende 2004 in der Halle betriebenen Verbrauchermarkt der Fall gewesen sei, vertrieben wurden (vgl. zu Sortimentsänderungen in Einzelhandelsbetrieben als baurechtlich relevante Nutzungsänderungen: z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 1989 - 3 TG 2633/89, GewArch 1990, 211; OVG NRW, Urteil vom 29. März 1999 - 10 B 417/99, juris; OVG Nds, Urteil vom 18. November 2004 - 1 LB 337/03 -, juris). - VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 9 S 13.00387
Baurecht; Rechtsschutzbedürfnis trotz weitgehender Baufertigstellung; …
Rn. 36 Über die mangelnde inhaltliche Bestimmtheit der Baugenehmigung würde auch nicht hinweghelfen, wenn im Zweifel der Nutzungsumfang genehmigt wäre, der sich bei einer typisierenden Betrachtung ergibt (vgl. König, a.a.O., Art. 68 Rn. 34 unter Hinweis auf NdsOVG, B.v. 18.11.2004 - 1 LB 337/03 - juris).
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