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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2020 - 1 LB 537/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,80776
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2020 - 1 LB 537/17 (https://dejure.org/2020,80776)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.09.2020 - 1 LB 537/17 (https://dejure.org/2020,80776)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. September 2020 - 1 LB 537/17 (https://dejure.org/2020,80776)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2024 - 1 LZ 2/19

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Erledigung auf andere Weise bei …

    Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bezieht sich nämlich nur auf die Einmaligkeit der Beitragsentstehung und nicht auf die Einmaligkeit der Beitragsfestsetzung bzw. des Beitragsbescheides (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. September 2024 - 1 LZ 847/19 OVG -, S. 7 f. d. Umdrs., n v. …sowie vom 8. Juli 2004 - 1 M 170/04 -, juris Rn. 19 und Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 OVG -, S. 10 d. Umdrs., n. v.).

    Rn. 34 Der Beklagte hat den Beitragsbescheid vom 14. September 2009 zwar nicht förmlich aufgehoben, um eine solche unzulässige Doppelveranlagung auszuschließen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 -, S. 10 f. d. Umdrs., n. v.).

    In dem Fall gibt es i. d. R. einen Rechtsnachfolger, dem gegenüber der bestandskräftige Beitragsbescheid in bestimmten Konstellationen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 -, n. v.) mithin aufgehoben werden könnte.

    Sie legen fest, welche Abgabe in welcher Höhe von wem zu zahlen ist, nicht dagegen im Sinne einer begünstigenden Negativfeststellung, dass darüber hinaus keine (weiteren) Zahlungen durch den persönlich Beitragspflichtigen zu erbringen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163-170, juris Rn. 19; OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 OVG -, S. 11 d. Umdrs., n. v. …sowie Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 55; VGH Kassel…, Beschluss vom 13. August 2018 - 5 A 881/18.Z -, juris Rn. 6).

    Ebenso wenig besaß der auf andere Weise erledigte frühere Heranziehungsbescheid für die Kläger als spätere Eigentümer einen sie begünstigenden Inhalt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 -, S. 11 d. Umdrs., n. v.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18

    Kalkulation und Erhebung von Trinkwasserbeiträgen

    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung hinsichtlich desselben Aufwands grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020 - 1 LB 537/17 -, S. 9 f. ;… Beschluss vom 25. Mai 2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 54;… Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 -, juris Rn. 49).

    Ein Duldungsbescheid, der unter Verstoß gegen den Grundsatz "keine dingliche Haftung ohne persönliche Schuld" ergangen ist, ist fehlerhaft (OVG Greifswald, Urteil vom 1. September 2020, a. a. O.; zum Erschließungsbeitrag: BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 23).

  • VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19

    Beiträge

    Dies beruht auf dem Umstand, dass der Erstbescheid als allein belastender Verwaltungsakt weder für den damaligen Adressaten noch - bei einem Eigentümerwechsel - für den späteren Grundstückseigentümer eine begünstigende Regelung des Inhalts, dass eine spätere Nacherhebung ausgeschlossen sein soll (so aktuell auch OVG Greifswald, Urt. v. 01.09.2020 - 1 LB 537/17 -, juris).
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