Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 5 DSchG ND; § 3 Abs 2 DSchG ND
Beurteilungsspielraum; Denkmalschutz; Loccumer Vertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Corvinuskirche in Hannover stellt ein Baudenkmal dar
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.02.2013 - 4 A 734/12
- OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 15.07.2014 - 1 LB 133/13
Feststellung des Nichtvorliegens der Denkmaleigenschaft
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Er hat erst vor kurzem einen Beurteilungsspielraum zugunsten der Denkmalschutzbehörden abgelehnt (Senatsurt. v. 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, DVBl 2014, 1198 = BauR 2014, 1931 = NordÖR 2014, 437) und dabei dem Beklagten bei der Beurteilung eines Baues einen hervorgehobenen, aber nicht allein ausschlaggebenden Stellenwert zugebilligt.Was darunter fällt, hatte der Senat in seinen Entscheidungen vom 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, DVBl. 2014, 1198 = BauR 2014, 1931 = NordÖR 2014, 437, juris-Rn. 40 und vom 10.10.1995 - 1 L 27/95 -, JURIS) dargelegt.
Eine solche Bedeutung kann eine Anlage in Anspruch nehmen, wenn sie historische Ereignisse oder Entwicklungen anschaulich macht (Senatsurt. v. 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, aaO; OVG Lüneburg, Urt. v. 4.6.1982.
Rn. 83 Soweit ein Modellcharakter im Sinne des Anstoßes oder Abschlusses einer neuen Entwicklung nicht vorhanden ist, ist das Bauwerk jedenfalls erhaltenswert, wenn es wie vorliegend eine geschichtliche Periode typisch anschaulich macht und seltener Vertreter seines Typus im Kreisgebiet (zur Seltenheit als Faktor des Erhaltungsinteresses: Senatsurt. v. 15.7.2014, aaO;… Martin/Krautzberger, aaO, Teil C Rn. 26;… Kleine-Tebbe/Martin, aaO, § 3, Ziff. 5.2.4; Dietrich, Denkmalrecht, 2013, Diss. Münster, S. 134) ist.
- OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 LB 16/05
Begriff und Voraussetzungen eines denkmalgeschützten Ensembles; Anbringen von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
In seinem Urteil vom 03. Mai 2006 (- 1 LB 16/05 -, NdsVBl.2006, 219 = NordÖR 2006, 304 = BauR 2006, 1730 = BRS 70 Nr. 201;… vgl. ähnlich zur Bedeutung von Äußerungen des Landesdenkmalamtes: fachkundige Grundlage, die durch einfaches Bestreiten nicht beseitigt wird: OVG Schleswig, Urt. v. 30.11.2012 - 1 LB 3/12 -, NordÖR 2014, 398) hatte der Senat ausgeführt:.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.06.1982 - 6 A 57/80
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
- 6 A 57/80 -, NVwZ 1983, 231).
- BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Das ist der Fall, wenn sie Resultat besonderer individueller schöpferischer Gestaltung sind (…Kleine-Tebbe/Martin, Denkmalrecht Niedersachsen, 2. Aufl. 2013, § 3, Ziff. 4.4; vgl. a. BVerwG, Urt. v. 24.06.1960 - VII C 205.59 -, BVerwGE 11, 32 = KStZ 1960, 170 = Buchholz 401.4 § 26a GrStG Nr. 4 = MDR 1960, 956 zur Frage des Grundsteuererlasses). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 1 S 1083/00
Eintragung einer Kirche ins Denkmalbuch
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Eine ergänzende Vertragsauslegung, die auch das Feststellungsverfahren nach § 4 Abs. 5 NDSchG in das Benehmensverfahren nach dem Loccumer Vertrag einbezieht, ist nicht angezeigt (vgl. im Ergebnis ebenso: VGH Mannheim, Urt. v. 30.1.2003 - 1 S 1083/00 -, JZ 2004, 908 = BRS 66 Nr. 205 = NVwZ 2003, 1530). - OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2012 - 1 LB 3/12
Eintragung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses in das Denkmalbuch; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
2006, 219 = NordÖR 2006, 304 = BauR 2006, 1730 = BRS 70 Nr. 201; vgl. ähnlich zur Bedeutung von Äußerungen des Landesdenkmalamtes: fachkundige Grundlage, die durch einfaches Bestreiten nicht beseitigt wird: OVG Schleswig, Urt. v. 30.11.2012 - 1 LB 3/12 -, NordÖR 2014, 398) hatte der Senat ausgeführt:. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1985 - 6 A 54/83
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Anders als im Baugestaltungsrecht kommt es nicht auf den sogenannten gebildeten Durchschnittsmenschen an, also auf das Empfinden jedes für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters, da die Beurteilung ein Vertrautsein mit dem zu schützenden Baudenkmal und seiner Epoche voraussetzt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 5.9.1985 - 6 OVG A 54/83 -, OVGE 39, 323, 325; st. Rspr.). - VGH Hessen, 07.07.1994 - 6 UE 2724/90
Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch Einführung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Rn. 42 Auch der Freundschaftsklausel des Loccumer Vertrags lassen sich " … jedoch keine Zustimmungserfordernisse in Bezug auf Angelegenheiten, die bislang noch nicht Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Verfahrensbeteiligten waren, mit einem sich daraus zugleich ergebenden Zustimmungsvorbehalt entnehmen (von Campenhausen, ZevKR 34, 1989, Seite 484)." (so Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 7.7.1994 - 6 UE 2724/90 -, juris zu einer vergleichbaren Rechtslage;… vgl. a. VG Wiesbaden, Urt. v. 3.5.1985 - I/2 E 46/83 -, NVwZ 1986, 409). - VG Hannover, 26.02.2013 - 4 A 734/12
Beurteilungsspielraum bei der Feststellung der Denkmaleigenschaft eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Rn. 18 Das Verwaltungsgericht Hannover (4 A 734/12, JURIS) hat der Klage mit Urteil vom 26. Februar 2013 stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der Beklagte könne bei der Feststellung der Denkmaleigenschaft nach § 4 Abs. 5 NDSchG einen Beurteilungsspielraum in Anspruch nehmen. - OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1995 - 1 L 27/95
Kulturdenkmal; Denkmalbuch; Folgeentscheidung; Unterschutzstellung; Bausubstanz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 LC 106/13
Was darunter fällt, hatte der Senat in seinen Entscheidungen vom 15.7.2014 - 1 LB 133/13 -, DVBl. 2014, 1198 = BauR 2014, 1931 = NordÖR 2014, 437, juris-Rn. 40 und vom 10.10.1995 - 1 L 27/95 -, JURIS) dargelegt. - VG Hannover, 09.06.1989 - 6 A 69/87
- VG Wiesbaden, 03.05.1985 - I/2 E 46/83
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1986 - 5 S 1804/85
Schutz national wertvollen Kulturgutes
- VG München, 20.07.2015 - M 8 K 14.3265
Verlust der Denkmaleigenschaft durch Umbau eines Gebäudes
Das Gebäude ist kleiner und niedriger als die Umgebungsbebauung und ist nur auf kurze Entfernung vom Bereich der angrenzenden Straße zu sehen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 04.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 60).Die Anschaulichkeit der Geschichte kann darin bestehen, dass das Bauwerk indirekt z. B. als Ort bedeutender Ereignisse auf sie verweist; in diesen Fällen spielen die baulichen Eigenarten keine Rolle (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 04.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 68).
Künstlerische Bedeutung kann auch vorliegen, wenn das Bauwerk Merkmale der Kunst aufweist und diese Resultat besonderer individueller schöpferischer Gestaltung sind (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 04.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 57).
Für die individuelle Eigenart ist in der Regel nicht auf einzelne Details des Gebäudes abzustellen, sondern auf die prägenden Elemente (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 04.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 58).
Fehlt der baulichen Anlage jeder Hinweis auf eine individuellkünstlerische Gestaltung und hat sie eindeutig auch keine baukünstlerische Epoche angestoßen oder abgeschlossen, dann kommt ihr auch keine künstlerische Bedeutung zu (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 04.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 56, 59 und 60).
Daher ist nicht auf einzelne Details, sondern auf die Gesamtheit der prägenden Elemente abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 04.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 58).
- OVG Hamburg, 03.05.2017 - 3 Bf 98/15
Eigenschaft einer Kirche als Denkmal; Anspruch auf Auskunft über die Einschätzung …
Dabei ist es ausreichend, dass sich Form und Zweck nach den Stilmerkmalen eines Baukunstideals seiner Zeit entsprechen (…vgl. OVG Weimar, Urt. v. 5.11.2003, 1 KO 433/00, DÖV 2004, 491, juris Rn. 46;… OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, 1 S 344/95, BRS 59 Nr. 232, juris Ls;… VGH Mannheim, Urt. v. 10.5.1988, 1 S 524/87, NVwZ-RR 1989, 238, juris Ls; s. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl.Rn. 46 Ob gegen eine denkmalschutzrechtlich relevante künstlerische Bedeutung aber bereits spricht, dass es sich hierbei eher um einzelne Details denn um prägende Elemente des Gebäudes handelt (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 58), kann vorliegend dahinstehen.
Moderne der Architektur bedeutet in diesem Zusammenhang allgemein die Freiheit von Stilvorgaben, die Abkehr von traditionellen Vorstellungen und die Hinwendung zu experimentellen, geometrischen Formen und neuen Materialien, ferner den Verzicht auf aufgesetzte Ornamentik, stattdessen die Verwendung gezielt eingesetzter Materialoberflächen in Verbindung mit einem ausgeklügelten Einsatz der Wirkung von Licht und Schatten, ergänzt durch individuelle künstlerische Leistungen in der Ausstattung (vgl. hierzu auch - vor allem die Geometrie im Kirchenbau der Nachkriegszeit hervorhebend - OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 72 ff.).
Denn zwar kann sich der außergewöhnliche exemplarische Wert eines Objekts auch daraus ergeben, dass es ein geradezu mustergültiges oder in außergewöhnlicher Weise erhaltenes Beispiel einer Epoche darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 81 f.), wenngleich auch solche Objekte denkmalwürdig sein können, die unterhalb dieser Schwelle Ausdruck geschichtlicher Epochen und Entwicklungen sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.6.2016, 3 Bf 100/14, NordÖR 2016, 501, juris Rn. 97).
Dies setzt allerdings voraus, dass der fragliche Architekt mit seinem Lebenswerk insgesamt oder jedenfalls mit einem Teil davon deutlich hervorgetreten ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, NdsRpfl. 2015, 267, juris Rn. 62).
- VG München, 05.10.2015 - M 8 K 12.3464
Denkmaleigenschaft einer 1958 bis 1961 errichteten Produktionshalle (Sheddach in …
Künstlerische Bedeutung kann auch vorliegen, wenn das Bauwerk Merkmale der Kunst aufweist und diese Resultat einer besonderen individuellen schöpferischen Gestaltung sind (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 57).Für die individuelle Eigenart ist in der Regel nicht auf einzelne Details des Gebäudes abzustellen, sondern auf die prägenden Elemente (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 58).
Fehlt der baulichen Anlage jeder Hinweis auf eine individuellkünstlerische Gestaltung und hat sie eindeutig auch keine baukünstlerische Epoche angestoßen oder abgeschlossen, dann kommt ihr auch keine künstlerische Bedeutung zu (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 56, 59 und 60).
- VG München, 13.01.2025 - M 8 K 22.3674
Feststellungsklage, Denkmalrechtliche Erlaubnisbedürftigkeit, Denkmaleigenschaft …
Die Anschaulichkeit der Geschichte kann darin bestehen, dass das Bauwerk indirekt, z.B. als Ort bedeutender Ereignisse, auf sie verweist; in diesen Fällen spielen die baulichen Eigenarten keine Rolle (vgl. NdsOVG, U.v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 68).Künstlerische Bedeutung kann auch vorliegen, wenn das Bauwerk Merkmale der Kunst aufweist und diese Resultat besonderer individueller schöpferischer Gestaltung sind (vgl. NdsOVG, U.v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 57).
Für die individuelle Eigenart ist in der Regel nicht auf einzelne Details des Gebäudes abzustellen, sondern auf die prägenden Elemente (vgl. NdsOVG, U.v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 58).
- VG München, 31.03.2025 - M 8 K 24.3325
Feststellungsklage, Subsidiarität (verneint), Feststellungsinteresse, …
Rn. 25 2.1.1 Geschichtliche Bedeutung ist gegeben, wenn ein Gebäude historische Ereignisse oder Entwicklungen heute und für zukünftige Generationen anschaulich macht (NdsOVG, U.v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 68;… Eberl/Spennemann/Schindler-Friedrich/Gerstner, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 8. Auflage 2021, Art. 1 Rn. 18).Die Anschaulichkeit der Geschichte kann darin bestehen, dass das Bauwerk indirekt, z.B. als Ort bedeutender Ereignisse, auf sie verweist; in diesen Fällen spielen die baulichen Eigenarten keine Rolle (vgl. NdsOVG, U.v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 68).
- VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080
Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen …
Die Anschaulichkeit der Geschichte kann auch darin bestehen, dass das Bauwerk indirekt, z.B. als Ort bedeutender Ereignisse, auf sie verweist; in diesen Fällen spielen die baulichen Eigenarten keine Rolle (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 4.12.2014 - 1 LC 106/13 - juris Rn. 68). - VG Hamburg, 21.07.2015 - 9 K 2909/11
Denkmalschutz; geschichtliche Bedeutung; Traditionalismus; örtlicher Bezugsrahmen …
Gegen die Schutzwürdigkeit eines Bauwerks zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes spricht, wenn sich die Bebauung der Umgebung nicht an dem Bauwerk orientiert und keine klaren Sichtachsen auf das Gebäude ausgerichtet sind (OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, juris, Rn. 65). - OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 1 OB 107/15
Beiladung; Denkmaleigenschaft; Denkmalverzeichnis; negative Feststellungsklage; …
Einen Beispiels-/Ausnahmefall behandelte das Senatsurteil vom 4. Dezember 2014 (- 1 LC 106/13 -, JURIS-Rdnr. 9: Die E. kirche in Hannover war erst im November 2011 unter Denkmalschutz gestellt worden). - OVG Niedersachsen, 29.07.2020 - 1 ME 33/20
Baudenkmal
Dem Antragsteller ist es unbenommen, substantiiert abzustreiten, dass das Landesamt die für und gegen eine Denkmalwürdigkeit streitenden Gesichtspunkte sorgsam genug zusammengetragen hat (so ausdrücklich der Senat in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 4.12.2014 - 1 LC 106/13 -, juris Rn. 54). - OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19
Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der …
Der Gesetzgeber hat der Beklagten hierbei jedoch keinen Beurteilungsspielraum eingeräumt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.4.1966, IV C 120.65, BVerwGE 24, 60, juris Rn. 27;… OVG Hamburg, Urt. v. 14.9.1995, Bf II 60/93 m.w.N., n.v.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 15.7.2014, 1 LB 133/13, DVBl 2014, 1198, juris Rn.36; Urt. v. 4.12.2014, 1 LC 106/13, KirchE 64, 444, juris Rn. 51 ff.).
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