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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9344
OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95 (https://dejure.org/1995,9344)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.03.1995 - 1 M 1/95 (https://dejure.org/1995,9344)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. März 1995 - 1 M 1/95 (https://dejure.org/1995,9344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Interessenabwägung; Nachbarstreitverfahren; Baugenehmigung; Suspensiveffekt; Hauptverfahren; Verwertbarkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - komme § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. der entsprechenden Vorschrift der BauNVO drittschützende Wirkung zu, ohne daß es auf eine tatsächliche "spürbare" Beeinträchtigung ankäme, da ein Anspruch auf Erhaltung des Gebietscharakters anerkannt worden sei.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1993 (4 C 28.91; DVBl. 1994, 285 = ZfBR 1994, 97 = UPR 1994, 69 = BauR 1994, 224) wird ein Nachbar in seinen geschützten Nachbarrechten verletzt, wenn in einem unbeplanten Gebiet gemäß § 34 Abs. 2 BauGB ein gebietsuntypisches Vorhaben zugelassen wird.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95
    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Senat durch Beschluß vom 11. November 1991 (1 M 54/91) bestätigt.

    Entgegen den Ausführungen der Antragsgegnerin im Verfahren 1 M 54/91 ist der nördliche Bereich der O.-straße nicht für den von der M.-straße kommenden Verkehr gesperrt worden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 1 M 30/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95
    Nach dieser Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (Beschl. v. 25.04.1994 - 1 M 30/94 - Beschl. v. 29.04.1994 - 1 M 24/94 -), kann der Eigentümer eines Grundstücks, das in einem festgesetzten oder faktischen Baugebiet liegt und damit hinsichtlich der Ausnutzung seines Grundstücks Beschränkungen unterworfen ist, die Beachtung dieser Beschränkungen auch im Verhältnis zum Nachbarn verlangen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine erteilte Baugenehmigung ; Rechtmäßigkeit …

    Daß die Stellplätze entgegen der Annahme des Senats in seinem Beschluß vom 24. März 1995 - 1 M 1/95 - auch von aus Richtung Norden kommenden Besuchern/Kunden des "P." (jetzt) ohne größere Schwierigkeiten direkt anfahrbar sind, hat die Beklagte bereits in ihren Schriftsätzen vom 22. September 1995 (S. 22) sowie vom 30. Oktober 1995 (nebst Anlage B 8) und offenbar nochmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (vgl. S. 6 der Antragserwiderung der Beigeladenen) überzeugend dargelegt, ist aber auch einem Mitglied des Senats aus eigener Anschauung bekannt.

    Die "unterschiedlichen Rechtsauffassungen" des Senats in den Beschlüssen vom 11. November 1991 - 1 M 54/91 -, mit dem der Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt wurde, und vom 24. März 1995 - 1 M 1/95 -, mit dem einem entsprechenden Antrag des Klägers stattgegeben wurde, sind ebenfalls kein Indiz oder gar ein Beleg für besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten.

    Abgesehen davon, daß im Verfahren 1 M 54/91 die Baugenehmigung in der Fassung im Streit war, in der sie im wesentlichen auch in diesem Verfahren im Streit ist, während es im Verfahren 1 M 1/95 um die Baugenehmigung für die Erweiterung der Braugaststätte, die Erhöhung der möglichen Besucherzahl von 150 auf 200, ging, ist der Senat in seinem Beschluß vom 24. März 1995 jedenfalls in einem entscheidenden Punkt von Verhältnissen ausgegangen, die - wie oben dargelegt - so nicht (mehr) zutreffen, nämlich daß die Stellplätze auf dem Parkdeck und in der Tiefgarage für aus Richtung Norden kommende Besucher nur schwer angefahren werden könnten und sich u.a. deshalb die Parkplatzsuche in die umliegenden Straßen verlagere.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Dies gilt insbesondere in einem Fall, in dem wie vorliegend der Sofortvollzug nicht im öffentlichen Interesse, sondern im überwiegenden Interesse eines (privaten) Beteiligten hier: der Beigeladenen und auf dessen Antrag besonders angeordnet wird (vgl. Beschl. des Senats v. 24.03.1995, 1 M 1/95, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2014 - 1 MB 15/14

    Anwendung der Irrelevanzregelung; "umzingelnde Wirkung" einer Windkraftanlage

    Der Annahme der Antragsteller, es bedürfe im Zusammenhang mit der Überprüfung der für den Sofortvollzug angeführten Gründe eines besonderen Eingehens auf die (finanziellen) Interessen der Beigeladenen am Betrieb der genehmigten Anlage, wäre zu folgen, wenn sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht abschließend klären lässt (sog. "offene Hauptsachelage"; vgl. Beschl. des Senats v. 24.03.1995, 1 M 1/95, Juris).
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