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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2001 - 1 M 107/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,54204
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2001 - 1 M 107/00 (https://dejure.org/2001,54204)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 M 107/00 (https://dejure.org/2001,54204)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 M 107/00 (https://dejure.org/2001,54204)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - 3 L 62/10

    Hafen im Sinne von BauO MV 2006 § 1 Abs 2 Nr 6; wasserrechtliche Erlaubnispflicht …

    Entsprechend hat das hiesige Gericht bereits in einem naturschutzrechtlichen Verfahren ein nur in den Sommermonaten ortsfest genutztes Hausboot als bauliche Anlage beurteilt (OVG Greifswald B. v. 26.04.2001 - 1 M 107/00 - Juris Rn. 7).
  • VG Schleswig, 30.04.2012 - 8 A 45/11
    Selbst wenn das streitbefangene Objekt mittels eines Außenbordmotors gelegentlich bewegt würde, stünde dies der Annahme einer baulichen Anlage iSd der genannten Vorschrift nicht entgegen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.04.2001 - 1 M 107/100 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2001 - 1 M 107/00 - juris).
  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Kurzfristige Bootsbewegungen etwa für Ausflüge würden aber bei einem im Übrigen langen oder häufigen Verbleib an ein und demselben Liegeplatz die erkennbar verfestigte Beziehung zu diesem Ort nicht aufheben können (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 M 107/00 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 1978 - VI B 48/78 -, BRS 33 Nr. 131).
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