Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2001 - 1 M 115/00 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.03.2001 - 1 M 115/00 (https://dejure.org/2001,52201)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. März 2001 - 1 M 115/00 (https://dejure.org/2001,52201)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2017 - 3 L 184/15
Denkmal; Fassadenänderung; Einvernehmen der Gemeinde; denkmalfachliche …
Die Divergenzrüge kann insbesondere nicht gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall erhoben werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 21.03.2001 - 1 M 115/00 - so auch im Ergebnis - allerdings unter entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - OVG Greifswald, B. v. 26.10.1999 - 2 O 379/98 -, NordÖR 2000, 154 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2014 - 3 L 218/13
Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts
Die Divergenzrüge kann insbesondere nicht gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall erhoben werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 21.03.2001 - 1 M 115/00 - so auch im Ergebnis - allerdings unter entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - OVG Greifswald, B. v. 26.10.1999 - 2 O 379/98 -, NordÖR 2000, 154 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.2002 - 1 M 79/02
Punkte, Tilgung, Tilgungsreife, Tilgungsfrist, Verwertbarkeit, "ewige …
Die Streitwertfestsetzung in Höhe der Hälfte des in einem Hauptsacheverfahren betreffend die Entziehung einer Fahrerlaubnis der (alten) Klassen 3 bis 5 anzunehmenden Regelstreitwertes, der angesichts der beruflichen Nutzung der Fahrerlaubnis um die Hälfte des Regelstreitwertes zu erhöhen wäre und somit insgesamt 6.000,00 Euro betragen würde, beruht auf §§ 13 Abs. 1, 14, 20 Abs. 3 GKG (vgl. OVG Greifswald, Beschluß vom 21.03.2001 - 1 M 115/00 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 3 L 102/03
Verfahrensmangel; Rüge in der nächsten mündlichen Verhandlung; schriftsätzliche …
Die Divergenzrüge kann insbesondere nicht gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall erhoben werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 21.03.2001 - 1 M 115/00 - so auch im Ergebnis - allerdings unter entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - OVG Greifswald, B. v. 26.10.1999 - 2 O 379/98 -, NordÖR 2000, 154 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2012 - 3 L 78/12
Zur bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Werbeanlagen im Außenbereich
Die Divergenzrüge kann insbesondere nicht gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall erhoben werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 21.03.2001 - 1 M 115/00 - so auch im Ergebnis - allerdings unter entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - OVG Greifswald, B. v. 26.10.1999 - 2 O 379/98 -, NordÖR 2000, 154 m.w.N.).
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