Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2004 - 1 M 12/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens über die Einholung eines …
Dies gilt insbesondere im Falle der vermuteten Nichteignung nach Maßgabe von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21).Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 28. Oktober 2005.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2024 - 1 M 411/23
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung …
Dies gilt insbesondere im Falle der vermuteten Nichteignung nach Maßgabe von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21).Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald…, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 1 M 123/05 - vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., S. 276 Rn. 769 m. w. N. zu Konstellationen im Bereich des Straßenverkehrs, in denen jedenfalls ein überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse anzunehmen sei; vgl. zu wirtschaftlichen Risiken für den Antragsteller im Falle eines Regresses des Kfz-Haftpflichtversicherers BGH, Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 -, juris).".
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22
Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in …
Dies gilt insbesondere im Falle der vermuteten Nichteignung nach Maßgabe von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21).Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald…, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 1 M 123/05 - vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., S. 276 Rn. 769 m. w. N. zu Konstellationen im Bereich des Straßenverkehrs, in denen jedenfalls ein überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse anzunehmen sei; vgl. zu wirtschaftlichen Risiken für den Antragsteller im Falle eines Regresses des Kfz-Haftpflichtversicherers BGH, Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 -, juris).
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