Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs als Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung; "Erdrückende Wirkung" eines baurechtlichen Vorhabens bei Genehmigung von Stellplätzen und Vorlage eines immissionsschutzrechtlichen Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 27.10.1999 - 5 B 1012/99
- OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92
Antrag auf eine Baugenehmigung bzw. Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99
Diese Auffassung, der sich der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 31. Juli 1992 - 1 M 37/92 - ausdrücklich angeschlossen hatte, hat er nicht im Beschluß vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 - SchlHA 1993, 258 wieder aufgegeben. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99
Selbst wenn das richtig wäre, änderte das nichts daran, daß auch in diesem Falle keine Störung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die erst den Abwehranspruch des Nachbarn rechtfertigt, vorläge; denn dafür ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Nachbar mit seinem Gebäude mit oder ohne bauaufsichtliche Genehmigung, (materiell) rechtmäßig oder rechtswidrig den nach dem geltenden Recht regelmäßig zur Nachbargrenze einzuhaltenden Abstand unterschreitet, sondern maßgebend sind insoweit die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse, weil sie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis bestimmen (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.1967 - 6 A 110/66 -, BRS 18 Nr. 122, Beschluß vom 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, Urteil vom 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196 und Urteil vom 21.10.1986 - 1 OVG A 180/85 - n.v.;… Domning/Möller/Suttkus, Kommentar zur LBO, § 6 Rdnr. 11;… Große-Suchsdorf/Schmaltz/Lindorf/Wiechert, Kommentar zur NBauO, § 72 Rdnr. 27). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99
Selbst wenn das richtig wäre, änderte das nichts daran, daß auch in diesem Falle keine Störung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, die erst den Abwehranspruch des Nachbarn rechtfertigt, vorläge; denn dafür ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Nachbar mit seinem Gebäude mit oder ohne bauaufsichtliche Genehmigung, (materiell) rechtmäßig oder rechtswidrig den nach dem geltenden Recht regelmäßig zur Nachbargrenze einzuhaltenden Abstand unterschreitet, sondern maßgebend sind insoweit die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse, weil sie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis bestimmen (OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.1967 - 6 A 110/66 -, BRS 18 Nr. 122, Beschluß vom 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, Urteil vom 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196 und Urteil vom 21.10.1986 - 1 OVG A 180/85 - n.v.;… Domning/Möller/Suttkus, Kommentar zur LBO, § 6 Rdnr. 11;… Große-Suchsdorf/Schmaltz/Lindorf/Wiechert, Kommentar zur NBauO, § 72 Rdnr. 27).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 1 LA 1/11
Überdachung eines Freisitzes in der Abstandsfläche
Der Senat hat dazu entschieden, dass ein solcher Abwehranspruch unabhängig davon ausgeschlossen ist, ob das grenzständige (Neben-)Gebäude bzw. die 2, 25 m hohe Grenzmauer der Klägerin den einzuhaltenden Abstand mit oder ohne bauaufsichtliche Genehmigung, (materiell) rechtmäßig oder rechtswidrig unterschreitet; maßgebend sind vielmehr die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse, weil sie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis bestimmen (Beschl. des Senats vom 30.11.1999, 1 M 122/99, NordÖR 2000, 427). - VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12
Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze
Rn. 41 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des OVG Schleswig und anderer Obergerichte (vgl. jüngst OVG Schleswig, Beschl. v. 04.05.2011 - 1 MB 5/10 -, NordÖR 2011, 33 und Beschl. v. 13.05.2013 - 1 MB 4/13 - n.v.; OVG Schleswig, Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99 - unter Hinweis auf Rspr. des OVG Lüneburg; OVG Münster, Beschl. v. 30.08.2012 - 2 B 983/12 - juris, m.w.N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012 - OVG 2 S 44.12 - juris, m.w.N.;… zur Rspr. des VGH München vgl. Dohm/Franz/Rauscher, in: Simon/Busse, Kommentar zur BayBO, 114. EL 2013, Art. 6 Rn 607 m.w.N.), dass ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. der unzulässigen Rechtsausübung grundsätzlich gehindert ist, die Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche gegenüber der Grenze seines Grundstücks zu rügen.Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn sich der - klagende - Grundstückseigentümer hinsichtlich seines Verstoßes auf eine durch eine Erteilung einer Baugenehmigung formell abgesicherte Position berufen kann bzw. wenn die Anlagen seinerzeit in Übereinstimmung mit dem geltendem Recht errichtet wurden (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.1992 - 1 L 118/91 - juris; Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99 - n.v.;… Domning/Möller/Suttkus, Kommentar zur LBO, 3. Aufl. 2010, 11.
Maßgeblich sind insoweit die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse und dass die Anlage den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 05.10.1999 - 1 EO 698/99 - BauR 200, 869
;… OVG Lüneburg, Urt. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 - BauR 1999, 1163;… OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.1992 - 1 L 118/91 - juris; Beschl. v. 30.11.1999, a.a.O.). - OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Davon ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bremischen Landesrechts aber jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn die Grenzbebauung des sich auf die Einhaltung der Abstandsflächen berufenden Nachbarn nach dem geltenden Bauordnungsrecht rechtmäßig ist und damit keine Unterschreitung der von diesem geforderten Abstandsflächen vorliegt (vgl. Kuchler, BauR 2015, 1580 ;… vgl. zu Fällen, in denen früher gültige Abstandsflächen vom Nachbarn eingehalten wurden OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2016 - 2 L 124/15, juris Rn. 12 u. v. 24.01.2012 - 2 M 157/11, juris Rn. 11;… OVG NRW, Beschl. v. 16.01.1997 - 10 B 3126/96, juris Rn. 4; a.A. zum dortigen Landesrecht wohl OVG SH, Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99, juris Rn. 3 und OVG Bln-Bbg, Urt. v. 04.04.2017 - OVG 2 B 4/16, juris Rn. 26).
- VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21
Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen …
Danach sei allein maßgeblich, dass der Nachbar mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhalte (OVG SH, Beschlüsse vom 30.11.1999 - 1 M 122/99 -, juris sowie vom 01.02.2011 - 1 LA 1/11 -, juris). - VG Schleswig, 04.02.2021 - 2 B 58/20
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)
Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob der Nachbar sein Gebäude rechtmäßig (z.B nach einem seinerzeit günstigeren Abstandsflächenrecht) oder genehmigt mit einem geringeren Abstand errichtet hat, sondern maßgebend sind insoweit allein die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse, weil sie das nachbarliche Austauschverhältnis bestimmen (OVG Schleswig Beschluss vom 30.11.1999 - 1 M 122/99 - vom 29.04.2008 - 1 MB 1/08 - so auch OVG Saarland, Urteil vom 23.06.1992 - 2 R 50/91 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2017, -1 ME 34/17 -). - VG Schleswig, 21.10.2021 - 2 B 49/21
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
- VG Schleswig, 14.12.2016 - 2 A 235/15
Baurecht: Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten
Rn. 37 b) Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt auch nicht dadurch, dass das Wohnhaus des Klägers ursprünglich in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden sein mag und erst die Grundstücksteilung zu den heutigen Verhältnissen geführt hat; maßgeblich ist insoweit allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. OVG Schleswig, Beschl. V. 30.11.1999, - 1 M 122/99 -). - OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2003 - 1 KN 9/02
Zulassung einer Abstandsflächenunterschreitung durch örtliche Bauvorschrift
Es entspricht - zwar - der Rechtsprechung des Senats, dass derjenige sich treuwidrig verhält, der die Abstandsflächenunterschreitung eines Nachbarvorhabens angreift, aber selbst - und sei es auch aufgrund einer Befreiung - die erforderliche Abstandsfläche nicht einhält (vgl. Beschl. v. 30.11.1999, 1 M 122/99, NordÖR 2000, 427). - VG Schleswig, 11.12.2008 - 12 A 10/07 In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob der Nachbar mit seinem Gebäude mit oder ohne bauaufsichtliche Genehmigung (materiell-) rechtmäßig oder rechtswidrig den nach dem geltenden Recht regelmäßig zur Nachbargrenze einzuhaltenden Abstand unterschreitet, sondern maßgebend sind insoweit die sichtbaren tatsächlichen Verhältnisse, weil sie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis bestimmen (OVG Schleswig, Beschluss vom 30.11.1999- Az.: 1 M 122/99 -, zitiert nach JURIS).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2000 - 1 M 132/99
Voraussetzungen des Antrags auf Zulassung der Beschwerde; Nachbarwiderspruch …
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99 -) und auch anderer Oberverwaltungsgerichte (aus neuster Zeit z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, BauR 1999, 1163). - VG Bremen, 07.12.2022 - 1 K 2345/19
Bauplanungs- Bauordnungs- u. Städtebaubeförderungsrecht, Urteil vom 07.12.2022 - …
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