Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24 OVG |
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 11.03.2024 - 4 B 35/24
- VG Greifswald, 18.07.2024 - 4 B 35/24
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24 OVG
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Die Behörde hat nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu entscheiden (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 3 C 13.17).In solchen Fällen habe sie gemäß § 46 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV a. F. nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris;… ebenso Urteile vom selben Tag Az. 3 C 14.17, 3 C 25.17,.
Rn. 11 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG
, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 24) ist Voraussetzung für die Verneinung der Fahreignung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV) nach dem erstmaligen Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Trennungsgebot die Prognose, dass er auch künftig nicht zwischen einem seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen wird.Zur Beantwortung der Frage, ob durchgreifende und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führende Zweifel an der Fahreignung bestehen, ist daher anhand des bekannt gewordenen Verhaltens des Betroffenen und sonstiger fahreignungsrelevanter Umstände eine Prognose anzustellen, ob Wiederholungsgefahr besteht, ob also - mit anderen Worten - künftig mit weiteren für die Beurteilung der Fahreignung relevanten Zuwiderhandlungen zu rechnen ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 25).
Damit sie über eine hinreichend abgesicherte Beurteilungsgrundlage für die Prognose verfügt, ob der Betroffene auch künftig nicht zwischen einem möglicherweise die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen wird, bedarf es in solchen Fällen in der Regel einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV a. F. - vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 27).
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2021 - 13 S 2350/21
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, erstmaliger Verstoß, Trennungsbot
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Rn. 17 - 13 S 2350/21 -, juris Rn. 11; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20. August 2019.Eine unberechtigte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung kann auch nicht nachträglich geheilt werden (vgl. zu allem VGH Mannheim, Beschluss vom 14. September 2021 - 13 S 2350/21 -, juris Rn. 12).".
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03
Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Rn. 34 Um einen solchen Fall handelt es sich regelmäßig bei dem Erlass einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn 13; vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 -, juris Rn 6; 21;… vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., S. 272 Fn. 84 m. w. N.;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 80 Rn. 55, 46).Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 28. Oktober 2005.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2004 - 1 M 12/04
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Dies gilt insbesondere im Falle der vermuteten Nichteignung nach Maßgabe von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21).Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 28. Oktober 2005.
- BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Rn. 36 - 1 M 123/05 - vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., S. 276 Rn. 769 m. w. N. zu Konstellationen im Bereich des Straßenverkehrs, in denen jedenfalls ein überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse anzunehmen sei; vgl. zu wirtschaftlichen Risiken für den Antragsteller im Falle eines Regresses des Kfz-Haftpflichtversicherers BGH, Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 -, juris).". - OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Rn. 34 Um einen solchen Fall handelt es sich regelmäßig bei dem Erlass einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn 13; vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 -, juris Rn 6; 21;… vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., S. 272 Fn. 84 m. w. N.;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 80 Rn. 55, 46). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05
Ergänzung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Eine solche Identität kann etwa dann angenommen werden, wenn die Gründe für den Erlass eines Verwaltungsaktes im Einzelfall einen so hohen Dringlichkeitsgrad und ein solches Gewicht aufweisen, dass sie gleichzeitig das besondere Vollzugsinteresse einschließen bzw. mit diesem deckungsgleich sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 3 M 73/05 -, NVwZ-RR 2007, 21, 23 - zitiert nach juris Rn. 20;… Beschluss vom 10. August 2005 - 1 M 74/05 -, juris Rn. 11). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Zur Frage der gelegentlichen Einnahme von Cannabis ist im Übrigen - wie schon vom Antragsgegner im Verwaltungsverfahren - ergänzend der Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05
MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr. …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Insoweit gilt grundsätzlich, dass die Gefahren für die Allgemeinheit bzw. Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer, die von der Teilnahme eines als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet geltenden Verkehrsteilnehmers ausgehen, schwerer wiegen als das - vorliegend grundsätzlich auch durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte - private Interesse des Einzelnen, trotz Ungeeignetheit weiterhin mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilzunehmen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 1 M 124/05 -, juris Rn. 31;… Beschluss vom 20. Juni 2024 - 1 M 126/24 OVG -, juris Rn. 23 ff.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2024 - 1 M 411/23
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2024 - 1 M 131/24
Rn. 37 An diesen Ausführungen hält der Senat fest (vgl. zuletzt auch Senatsbeschluss vom 2. April 2024 - 1 M 411/23 OVG -, juris Rn. 23 ff.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05
Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22
Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 M 140/19
Entziehung der Fahrerlaubnis nach erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2005 - 1 M 123/05
Zwingende MPU bei Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 …
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 2.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 7.18
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des …
- BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 25.17
Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; …
- VG Minden, 22.10.2024 - 2 L 926/24 Rn. 111 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 7.18 -, juris, Rn. 24; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 1 M 131/24 OVG -, juris, Rn. 7.
Rn. 117 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 14.17 -, juris, Rn. 37; OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 16 B 210/19 -, juris, Rn. 5 f. und Beschluss vom 10. August 2020 - 16 B 949/20 -, n. v.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 1 M 131/24 OVG -, juris, Rn. 16.
- OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2025 - 4 MB 6/25
Entziehung der Fahrerlaubnis nach rechtmäßiger Beibringungsanordnung
Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 1 M 131/24 OVG -, juris Rn. 35). - OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2025 - 4 MB 19/25
Recht der Fahrerlaubnisse
Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 1 M 131/24 OVG -, juris Rn. 35). - OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2026 - 4 MB 29/25
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Beibringung eines ärztlichen …
Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 1 M 131/24 OVG -, juris Rn. 35;… Beschluss des Senats vom 2. April 2025 - 4 MB 6/25 -, juris Rn. 17 ff.).
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