Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zweitwohnungssteuer
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 11.12.2007 - 3 B 1359/07
- VG Greifswald, 18.12.2007 - 3 B 1359/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06
Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08
Hierzu gehören jedenfalls Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Ausguss, Toilette und Heizungsmöglichkeiten (Senatsurteil, 20.06.2007 - 1 L 257/06 -, juris; 20.06.2007 - NordÖR 2007, 376). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08
Hierzu gehören jedenfalls Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Ausguss, Toilette und Heizungsmöglichkeiten (Senatsurteil, 20.06.2007 - 1 L 257/06 -, juris; 20.06.2007 - NordÖR 2007, 376). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 1 M 170/03
Anbaustraße, Außenbereichsstraße, örtliche Ausbaugepflogenheiten, natürliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08
Bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage, bei der jedenfalls in Abgabensachen eine Beweisaufnahme grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats: 07.07.2003 - 1 M 57/03 -, juris; 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, juris; 13.11.2003 - 1 M 170/03 -, juris), verfügt die Gartenlaube der Antragsteller über keine Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03
durchlaufende Grundstücke, begrenzte Erschließungswirkung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08
Bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage, bei der jedenfalls in Abgabensachen eine Beweisaufnahme grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats: 07.07.2003 - 1 M 57/03 -, juris; 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, juris; 13.11.2003 - 1 M 170/03 -, juris), verfügt die Gartenlaube der Antragsteller über keine Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2003 - 1 M 218/03
Maßstab für "ernstliche Zweifel" bei der Aussetzung der Vollziehung bei …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08
Bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage, bei der jedenfalls in Abgabensachen eine Beweisaufnahme grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats: 07.07.2003 - 1 M 57/03 -, juris; 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, juris; 13.11.2003 - 1 M 170/03 -, juris), verfügt die Gartenlaube der Antragsteller über keine Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2013 - 1 M 72/12
Gartenlaube im Kleingarten; Zweitwohnungssteuer
Rn. 6 Der Senat hat - worauf der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren zutreffend hinweist - damit übereinstimmend unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (…LT-Drs. 4/1307, S. 29) zu § 3 Abs. 1 Satz 6 KAG M-V bereits entschieden, dass es dem Zweck der Vorschrift entsprechend auf die objektive Eignung der Laube zu dauernden Wohnzwecken ankomme und nicht allein auf eine tatsächliche Nutzung oder Nichtnutzung (Beschl. v. 13.03.2008 - 1 M 14/08 -, NordÖR 2008, 407f). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2013 - 4 L 55/13
Erhebung von Zweitwohnungssteuern bei einer mehrere hundert Meter entfernten …
Rn. 5 Wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. November 2000 (- A 2 S 334/99 -), v. 19. August 2002 (- 2 L 325/02 -, zit. nach JURIS) und v. 11. August 2006 (- 4 M 319/06 -) zu Recht dargestellt hat, müssen Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts selbst keine konkrete Mindestausstattung (z. B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung) aufweisen, um als Zweitwohnung angesehen werden zu können, sondern es reicht aus, wenn diese Einrichtungen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. April 2008 - 4 M 332/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13. März 2008 - 1 M 14/08 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 LB 5/07 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, jeweils zit. nach JURIS). - VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830
Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die …
Es genügt vielmehr, wenn sie bzw. einige von ihnen in vertretbarer Nähe zur Verfügung stehen (OVG LSA, B. v. 3.4.2013 - 4 L 55/13 - NVwZ 2013, 960;… U. v. 30.9.2014 - 4 L 121/13 - juris Rn. 45; OVG MV, B. v. 13.3.2008 - 1 M 14/08 - juris Rn. 6;… OVG Lüneburg, U. v. 11.7.2007 - 9 LB 5/07 - juris Rn. 36;… OVG SH, B. v. 25.1.2006 - 2 KN 1/05 - Rn. 14;… Birk in Driehaus, a. a. O., § 3 Rn. 200). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 1 L 116/12
Zweitwohnungssteuerpflicht von Gartenlauben
Das setzt eine Mindestausstattung mit Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Ausguss, Toilette und Heizungsmöglichkeit voraus (OVG Greifswald, Beschl. v. 13.03.2008 - 1 M 14/08 -, juris). - VG Greifswald, 19.08.2011 - 3 A 924/09
Keine Zweitwohnungsteuer für Internatszimmer
Als Wohnungen im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts sind abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbstständige Wohneinheiten mit einer bestimmten Ausstattung zu qualifizieren (OVG Greifswald, Beschl. v. 13.03.2008 - 1 M 14/08, zit. n. juris).
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