Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 7, 7b NBauO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 7 BauO ND; § 7b BauO ND; § 7b Abs. 1 BauO ND; § 7b Abs. 2 BauO ND
Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus
Verfahrensgang
- VG Stade, 17.02.1995 - 2 B 2625/94
- OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 5
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95
Soweit diese Frage zu den Bauordnungen anderer Bundesländer erörtert wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 20.2.1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.12.1992 - 10 A 2055/89 -, BRS 54 Nr. 85;… OVG Saarland, Urt. v. 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, DVBl. 1995, 532;… siehe ferner Boeddinghaus/Hahn, BauO NW, § 6 Rdnr. 129 a), beruht dies auf landesrechtlichen Vorschriften, die in der Niedersächsischen Bauordnung keine Entsprechung haben, nämlich auf bestimmten Definitionen der "Wandhöhe". - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1992 - 10 A 2055/89
Abwehranspruch eines Nachbarn; Ungenehmigte Stellplatzanlage; Dachgaupe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95
Soweit diese Frage zu den Bauordnungen anderer Bundesländer erörtert wird (…vgl. BayVGH, Urt. v. 20.2.1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.12.1992 - 10 A 2055/89 -, BRS 54 Nr. 85;… OVG Saarland, Urt. v. 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, DVBl. 1995, 532;… siehe ferner Boeddinghaus/Hahn, BauO NW, § 6 Rdnr. 129 a), beruht dies auf landesrechtlichen Vorschriften, die in der Niedersächsischen Bauordnung keine Entsprechung haben, nämlich auf bestimmten Definitionen der "Wandhöhe". - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1993 - 11 B 713/93
Gebäudeteil; Zusätzliche Wohnanlage; Erker; Qualifizierung als Erker; Loggia; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95
Der 6. Senat dieses Gerichts hat in mehreren Entscheidungen besonders hervorgehoben, daß es nicht nur auf die absolute Größe des Vorhabens und auf sein Verhältnis zu dem gesamten Bauwerk, sondern auch auf seine Funktion ankommt (…Urt. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96 zu Erkern; Beschl. v. 28.6.1989 - 6 M 18/89 - zu Dachgauben), also auf die Frage, ob der Gebäudeteil in erster Linie die Fassade gliedern und die Belichtung der dahinter liegenden Räume verbessern soll oder ob er Mittel zur Gewinnung einer zusätzlichen Wohnfläche nennenswerten Ausmaßes ist (so auch OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55 Nr. 112). - OVG Saarland, 03.05.1994 - 2 R 13/92
Baugenehmigung; Widersprüchlichkeit; Rechtswidrigkeit; Bauzeichnungen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95
Soweit diese Frage zu den Bauordnungen anderer Bundesländer erörtert wird (…vgl. BayVGH, Urt. v. 20.2.1990 - 14 B 88.02464 -, BauR 1990, 455;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.12.1992 - 10 A 2055/89 -, BRS 54 Nr. 85; OVG Saarland, Urt. v. 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, DVBl. 1995, 532;… siehe ferner Boeddinghaus/Hahn, BauO NW, § 6 Rdnr. 129 a), beruht dies auf landesrechtlichen Vorschriften, die in der Niedersächsischen Bauordnung keine Entsprechung haben, nämlich auf bestimmten Definitionen der "Wandhöhe". - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85
Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95
Der 6. Senat dieses Gerichts hat in mehreren Entscheidungen besonders hervorgehoben, daß es nicht nur auf die absolute Größe des Vorhabens und auf sein Verhältnis zu dem gesamten Bauwerk, sondern auch auf seine Funktion ankommt (Urt. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96 zu Erkern; Beschl. v. 28.6.1989 - 6 M 18/89 - zu Dachgauben), also auf die Frage, ob der Gebäudeteil in erster Linie die Fassade gliedern und die Belichtung der dahinter liegenden Räume verbessern soll oder ob er Mittel zur Gewinnung einer zusätzlichen Wohnfläche nennenswerten Ausmaßes ist (so auch OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55 Nr. 112).
- OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von …
Denn ein Gebäudeteil ist nur dann als untergeordnet im Sinne des § 7b Abs. 1 S. 2 NBauO a.F. anzusehen, wenn es nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht fällt (…zu "Dachvorsprüngen" Nds. OVG, Urt. v. 5. September 2007 - 1 LB 43/07 -, BRS 71 Nr. 129 = BauR 2008, 500 = juris Rn. 48 m.w.N.; Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257).Für die Frage der Unterordnung kommt es nicht auf die optische Wirkung an, sondern auf das Ausmaß der Verlagerung sonst abstandspflichtiger Wohnnutzung in den Bauwich hinein (vgl. Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O.).
Letzteres ist nach der vom Senat im Beschluss vom 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 - genannten Faustformel in quantitativer Hinsicht (daneben entscheidet auch die Funktion des Gebäudeteils) jedenfalls dann der Fall, wenn die Breite der Gauben jeweils mehr als die Hälfte der Dächer ausmacht.
Grundsätzlich ist ein Giebel als die Abschlusswand an der Stirnseite eines Satteldaches definiert (Nds. OVG, Beschl. v. 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O).
Den Begriff der Gaube hat der Senat bislang als Dachaufbau verstanden, der nicht zwingend hinter die Flucht der Außenwand zurücktreten muss (Beschl. v. 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, a.a.O.).
Rn. 46 Ein Widerspruch zum Senatsbeschluss vom 31. Mai 1995 (- 1 M 1920/95 -, OVGE, 434 = NVwZ-RR 1996, 5 = BRS 57 Nr. 158 = NdsRpfl 1995, 257) liegt darin nicht.
- OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07
Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne …
In seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 19. November 1999 (- 1 L 2987/99 -, BauR 2000, 372 = NdsVBl 2000, 150 = BRS 62 Nr. 140) hat er im unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158; Urt. d. 6. Sen. des Nds. OVG v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96) im Wesentlichen darauf abgestellt, nur der Gebäudeteil sei als untergeordnet anzusehen, der nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht falle. - OVG Niedersachsen, 22.01.2014 - 1 ME 220/13
Abstandsrecht bzgl. des Anfügens einer Balkonanlage bei zwingend geschlossener …
Rn. 35 Maßgeblich ist mithin - wie etwa auch bei der Beurteilung von Gauben (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, OVGE 45, 434 = NVwZ-RR 1996, 5 = BRS 57 Nr. 158) -, ob die Anlage dazu dient, in nennenswertem Umfang zusätzliche Wohnfläche zu gewinnen.
- OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99
Untergeordnete Bauteile in der Abstandsfläche; Bauwich; Bedeutung, …
Ein Gebäudeteil ist danach als untergeordnet anzusehen, wenn es nach seinem Umfang, seiner Größe im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und in seiner Funktion nicht nennenswert ins Gewicht fällt (Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158; Urt. d. 6. Sen. des Nds. OVG v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96;… Große-Suchsdorf und Lindorf in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl. 1996, § 7 b Anm. 3 und 5).Aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Beschl. d. 6. Sen. v. 10.7.1980 - VI OVG B 60/80 -, Nds. Rpfl. 1980, 289; Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.), folgt, dass insbesondere eine weitere Verlagerung von Wohnraum oder - allgemeiner - von Aufenthaltsräumen in den Grenzabstand verhindert werden soll (…vgl. zur unzulässigen Wohnraumgewinnung durch Erker: Beschl. d. 6. Sen. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55, Nr. 112; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1993 - 2 S 4.93 -, BRS 55, Nr. 121).
Der Senat hat entschieden, dass es danach einer Dachgaube an der erforderlichen Unterordnung fehlt, wenn sie nicht in erster Linie die Fassade gliedern und die Belichtung der dahinterliegenden Räume verbessern, sondern der Gewinnung einer zusätzlichen Wohnfläche in nicht unerheblichem Umfang dienen soll (Beschl. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.).
- VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung; …
Ein Giebeldreieck können daher auch sogenannte Zwerchhäuser aufweisen (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 19.06.2012 - 1 LB 169/111-, juris Rn. 48; Beschluss vom 31.05.1995 - 1 M 1920/95 -, juris Rn. 6;… Barth/Mühler, a.a.O., § 5 Rn. 62).Dabei handelt es sich um eigenständige Baukörper, die quer (althochdeutsch: zwerch) zum Hauptgiebel des Gebäudes bzw. zum Dachfirst des Hauptdachs liegen, aus der Fassade der Traufwand aufsteigen, die Außenwand eines Gebäudes also senkrecht über die Traufe hinaus bis in die Höhe des Daches hinein fortsetzen, und in aller Regel in der Flucht der Außenwand liegen (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 19.06.2012, a.a.O., Rn. 45 u. 48; Beschluss vom 31.05.1995, a.a.O., Rn. 6; Hess. VGH…, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 UZ 433/07 -, juris Rn. 5 u. 9; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 22.03.2018 - 7 A 1388/15 -, juris Rn. 42).
- OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 1 LA 8/05
Aktualisierung; Ausbau; bauliche Nutzung; Dachaufbau; Dachbereich; Dachgeschoss; …
Letzteres gilt auch für Zwerchhäuser (vgl. Nds. OVG, B. v. 31. Mai 1995 - 1 M 1920/95 -, OVGE 45, 434 = NVwZ-RR 1996, 5 = BRS 57 Nr. 158). - OVG Niedersachsen, 28.01.1999 - 1 L 3242/98
Schmalseitenprivileg; Privilegierte Grenze; Baurecht
Die Abgrenzung beider Vorschriften ist soweit dies abstrakt möglich ist durch den Senatsbeschluss vom 31. Mai 1995 ( 1 M 1920/95 , Nds. RF. 1995, 257 f.), dem sich der 6. Senat angeschlossen hatte (Beschl. v. 21.1.1998 6 M 355/98 ), gerade in Auseinandersetzung mit der von der Klägerin unter Hinweis auf die Kommentierung von Barth/ Mühler (…aaO, § 7 b Rdn. 23) geltend gemachten Gesichtspunkte grundsätzlich geklärt worden.Im übrigen hat sich der 6. Senat in dieser Entscheidung u.a. auf die Rechtsprechung bezogen, welche auch der beschließende Senat in seinem Eilbeschluss vom 31. Mai 1995 1 M 1920/95 (…aaO) herangezogen hatte.
- OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 1 LB 63/14
Grenzabstand; hervortretendes Gebäudeteil; Vorbau
Im Urteil vom 19. Juni 2012 (1 LB 169/11; vgl. auch Beschl. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, NdsRpfl. 95, 257) hat der Senat zusätzlich darauf abgestellt, dass mit diesem Gebäudeteil nicht eine Wohnflächenvergrößerung einhergehen darf, wenn es sich - noch - um einen untergeordneten Gebäudeteil handeln soll. - VG Sigmaringen, 11.12.2024 - 7 K 4058/24
Dachgaube; Nachbarschutz; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans
Zudem hängt die Abgrenzung oft vom konkreten (normativen) Anlass ab (vgl. auch Boeddinghaus, BauR 2009, 927, 928 ff.), damit können beide Definitionen ineinander übergehen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.05.1995 - 1 M 1920/95 -, juris, Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 13.08.2001 - 1 L 4089/00
Abstandfläche; Abstandsfläche; Klagerücknahme; Rotorblatt; Schmalseitenprivileg; …
Das ist nicht nur nach der absoluten Größe des Vorhabens, sondern auch nach der Funktion der Bauteile zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.5.1995 - 1 M 1920/95 -, OVGE 45, 434 = BRS 57 Nr. 158 = NVwZ-RR 1996, 5 = NdsRpfl 1995, 257). - VG Hannover, 05.12.2022 - 4 B 3652/22
6-Meter-Regel; Giebel; Grenzabstand; Zwerchhaus
- VG Göttingen, 31.05.2006 - 2 A 398/04
Abstand; Baulinie; Bodennähe; einfügen; Garage; gebietstypisch; Grenzabstand; …
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