Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2012 - 1 M 211/11 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.04.2012 - 1 M 211/11 (https://dejure.org/2012,10620)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. April 2012 - 1 M 211/11 (https://dejure.org/2012,10620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schmutzwasserbeitrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Abgabenerhebung durch einen gemeindlichen Eigenbetrieb
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 16.12.2011 - 4 B 551/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2012 - 1 M 211/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 618
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 1 M 54/08
Rechtmäßigkeit einer Hafengebührensatzung, die eine Gebührendegression für …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2012 - 1 M 211/11
Nach der - wie zuvor ausgeführt - klaren Bezeichnung der den Bescheid erlassenden Behörde kann der Bescheidadressat annehmen, dass der "Eigenbetrieb Abwasser" Anschlussbeiträge für die Gemeinde erheben will, vergleichbar mit dem Tätigwerden eines Amtes für eine amtsangehörige Gemeinde nach § 127 Abs. 2 Satz 1 KV M-V. Ein gemeindlicher Eigenbetrieb kann als Organ und Behörde der Gemeinde mit der Fähigkeit zum Erlass von Verwaltungsakten tätig werden (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 24.06.2008 - 1 M 54/08 -, juris, Rn. 10). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 4 M 95/11
Beauftragung eines privaten Dritten durch eine amtsangehörige Gemeinde mit …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2012 - 1 M 211/11
Die Gemeinde A-Stadt selbst konnte die Aufgabe der Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen mangels Trägerschaft dieser Aufgabe nicht vertraglich auf den Eigenbetrieb übertragen (vgl. zu einem Fall der Aufgabenübertragung auf einen Dritten auch OVG Greifswald, Beschl. v. 09.11.2011 - 4 M 95/11 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17
"Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines …
Rn. 32 Gemessen daran handelt es sich bei der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mannheim um eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 2 LVwVfG (…i.E. ebenso für die Betriebs-/Werkleitungen kommunaler Eigenbetriebe: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 -, juris, Rn. 8 f. m.w.N.; OVG Meckl.Vorp., Beschluss vom 23.04.2012 - 1 M 211/11 -, juris, Rn. 2 f.;… OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 06.07.2007 - OVG 12 S 60.07 -, juris, Rn. 2; SächsOVG…, Urteil vom 30.06.2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 19 f.; VG Köln…, Urteil vom 18.06.2013 - 14 K 282/13 -, juris, Rn. 20 f.; VG Neustadt…, Beschluss vom 28.02.2013 -4 L 44/13.NW -, juris, Rn. 37 ff.; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 19.02.2007 - 5 L 418/06 -, juris, Rn. 4 ff.; a.A. ThürOVG…, Beschluss vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, juris, Rn. 38 f.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2014 - 1 K 14/11
Wirksamkeit der Kurabgabensatzung einer Gemeinde
Rn. 48 § 127 Abs. 2 Satz 1 KV M-V bestimmt, dass für amtsangehörige Gemeinden das Amt die Gemeindeabgaben veranlagt und erhebt ( OVG Greifswald, Beschl. v. 23.04.2012 - 1 M 211/11 -, juris Rn. 3 ). - VG Greifswald, 15.08.2025 - 3 A 1984/22
Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und …
Denn für die Erhebung von Abgaben der (geschäftsführenden) Gemeinde wäre das Amt nicht nach § 127 Abs. 2 Satz 1 KV M-V zuständig, sondern die Gemeinde, die die Amtsverwaltung stellt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 23. April 2012 - 1 M 211/11 - juris, Rn.3 ).
dejure.org
Übersicht OVG Mecklenburg-Vorpommern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.