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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.1998 - 1 M 22/98 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - 1 M 22/98 (https://dejure.org/1998,10196)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG MV § 8 Abs. 1, 2
Eigenleistung des Erschließungsträgers, Vorteil, Kanalbaubeitrag, Ablösung, Vorfinanzierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erschließungsplan; Vorteil; Kanalisation; Gleichheitsgrundsatz; Beitragserhebung; Durchführungsvertrag
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 15.01.1998 - 3 B 2038/97
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.1998 - 1 M 22/98
Papierfundstellen
- DÖV 1999, 568
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.1998 - 1 M 17/98
Eigenleistung des Erschließungsträgers für Teile einer Anlage; Verteilsbegriff; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.1998 - 1 M 22/98
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zum einen auf den angefochtenen Beschluß (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO ) und zum anderen auf den Beschluß des Senates vom 20.10.1998 im Verfahren 1 M 17/98 verwiesen, der den Beteiligten bekannt ist.
- VG Greifswald, 25.07.2019 - 3 A 415/17
Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen; hinreichende Bestimmtheit des Bescheides …
Sie gehören daher zu jenen, denen die Anlage Vorteile im Sinne von § 7 Abs. 1 KAG M-V gewährt, und sind wie diese zu Beiträgen heranzuziehen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.10.1998 - 1 M 22/98 -, juris Rn. 10 f.;… Beschl. v. 20.10.1998 - 1 M 17/98 -, juris Rn. 24;… Beschl. v. 14.05.2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11). - VG Greifswald, 27.07.2020 - 3 A 1910/17
Anschlusskosten
Als Beispiel sei nur die Vereinbarung eines für den Zweckverband aufwandsbegründenden "unechten" Erschließungsvertrages hinsichtlich der leitungsgebundenen Teileinrichtungen, verbunden mit einer vollständigen Ablösung und Verrechnung des zu erwartenden Beitrags erwähnt (vgl. bereits OVG Greifswald, Beschl. v. 23.10.1998 - 1 M 22/98 -, juris Rn. 22). - VG Schwerin, 12.04.2007 - 4 A 1847/05
Übernahme der Kosten für die Herstellung leitungsgebundener …
Rn. 92 Ist danach Gegenstand des Vertrages die Herstellung von im Vertragsgebiet belegenen Teilen des Kanalsystems als Teil der gemeindlichen Abwasseranlage, ist im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit zu beachten, dass für die Baugrundstücke in diesem Gebiet mit der betriebsfertigen Herstellung der leitungsgebundenen Anlagen kraft Gesetzes nach Maßgabe der einschlägigen landes- und ortsrechtlichen Vorschriften eine (Anschluss-)Beitragspflicht entsteht und dass die Gemeinde zur Erhebung der entsprechenden Beiträge verpflichtet ist, und zwar auch in den Fällen, in denen wie hier die Kosten der Herstellung der leitungsgebundenen Einrichtungen der Abwasserentsorgung im Vertragsgebiet vom Erschließungsträger allein zu tragen sind (st. Rspr. OVG M-V, Beschl. v. 20.10.1998, Az.: 1 M 17/98, veröffentlicht in: KStZ 1999, 134; OVG M-V, Beschl. v. 23.10.1998, Az.: 1 M 22/98, veröffentlicht in: DÖV 1999, 568).
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