Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück - 2 B 8/99
- OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2040/99
- OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.12.1997 - 2 B 82.97
Aufhebung der Nichtzulassung der Revision - Entlassung von Beamten aus dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99
Dies durfte nicht bereits mit der Begründung geschehen, die Bindungswirkung seiner Eilbeschlüsse vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - und vom 3. November 1998 - 2 B 32/98 - stehe der Erteilung der Baugenehmigung entgegen.Selbst wenn man den vom Verwaltungsgericht seit seinem Eilbeschluss vom18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - eingenommenen Standpunkt teilte und die nähere Umgebung als allgemeines Wohn- oder als Mischgebiet ohne landwirtschaftliche Prägung einordnete, lässt sich auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Ermittlungen nicht verlässlich absehen, dass das Wohngrundstück des Antragstellers bei Verwirklichung des angegriffenen Vorhabens unzumutbaren Geruchsbeeinträchtigungen ausgesetzt sein wird.
- OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2040/99
Bindungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses;; Aussetzungsbeschluß, Bindung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99
Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf den Tatbestand im Zulassungsbeschluss vom 16. Juni 1999 - 1 M 2040/99 - (Seite 2 - 4 des Beschlussabdrucks) Bezug genommen.Insoweit nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen auf Seite 7 f. des Zulassungsbeschlusses vom 16. Juni 1999 - 1 M 2040/99 - und wiederholt diese nicht.
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99
Wesentlich ist danach eine auf die Besonderheiten des Einzelfalls bezogene Abwägung zwischen dem, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126).
- BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99
Ist das der Fall, muss der Nachbar die Immissionen auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort für das Vorhaben gibt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176). - VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878
Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99
Diese Untersuchung kommt zu Ergebnissen (vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364), welche auch für dieses Eilverfahren bedeutsam sind und sich etwa folgendermaßen zusammenfassen lassen:. - BVerwG, 24.06.1998 - 2 B 32.98
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fehlerfreie Auswahlentscheidung für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99
Dies durfte nicht bereits mit der Begründung geschehen, die Bindungswirkung seiner Eilbeschlüsse vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/97 - und vom 3. November 1998 - 2 B 32/98 - stehe der Erteilung der Baugenehmigung entgegen.
- OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren …
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455;… Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364;… ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind. - OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04
Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL); Immissionsschutzrechtlich …
Dies gilt in Bezug auf die Rinderhaltung allerdings vor allem deshalb, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 1999, - 1 M 2569/99 - Urteil vom 30. Mai 2001 , - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98; Urteil vom 29. Januar 2003, - 1 KN 42/02 - = RdL 2003, 231). - OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 1 LA 277/03
Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs eines Nachbarn bei formeller …
In seinem Beschluss vom 6. September 1999 (- 1 M 2569/99 - V.n.b.) nahm der Senat an, der Bauschein vom 5. Januar 1999 stelle gegenüber der Baugenehmigung vom 13. Juni 1997 ein Aliud dar. - OVG Sachsen, 02.07.2009 - 4 BS 312/07
Milchviehanlage; Geruchsimmission; Mindestabstand; LASAT
Die bei Schweinehaltung einschlägige Mindestabstandskurve der TA Luft kann bei Rinderhaltung nicht entsprechend angewendet werden, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (sh. dazu OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99;… Urt. v. 30.5.2001 - 1 K 389/00, NVwZ 2002, 98;… Urt. v. 29.1.2003 - 1 KN 42/02, RdL 2003, 231). - VG Osnabrück, 25.07.2003 - 2 A 25/03
Besprechungsgebühr; Kostenerstattung (Privatgutachten); Kostenerstattung …
Denn dies beruhte - soweit es das spätere Gutachten der Landwirtschaftskammer F. vom 17.12.1998 betrifft - in erster Linie darauf, dass der benachbarte Landwirt zwischenzeitlich eine - anschließend am 05.01.1999 erteilte - Baugenehmigung für ein geändertes "Nutzungs- bzw. Tierhaltungskonzept" beantragt hatte, im Übrigen - soweit es das im Widerspruchsverfahren gegen die letztgenannte Genehmigung eingeholte Gutachten des Prof. Dr. I. betrifft - offenbar allein darauf, dass das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Beschwerdebeschluss vom 06.09.1999 (1 M 2569/99) weder das Gutachten der Landwirtschaftskammer vom 17.12.1998 noch das Gutachten des Ingenieurbüros H. als geeignete Grundlage für eine sachgerechte Bewertung der zu erwartenden Geruchsimmissionen angesehen hatte.
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