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Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 14.06.1993

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.1994 - 1 M 26/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26342
OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.1994 - 1 M 26/93 (https://dejure.org/1994,26342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.03.1994 - 1 M 26/93 (https://dejure.org/1994,26342)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. März 1994 - 1 M 26/93 (https://dejure.org/1994,26342)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2004 - 2 M 513/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Betriebswohnung im Industriegebiet

    Eine solche Interessenabwägung wird unzweifelhaft mit Fertigstellung des Bauvorhabens sinnlos, weil selbst bei einem überwiegenden Interesse des Nachbarn ihm die Aussetzung des Vollzugs der Baugenehmigung oder gar ein Baustopp nichts mehr nützen würde, mit der Folge, dass in diesen Fällen eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig mangels eines rechtlich schützenswerten Interesses nicht mehr in Betracht kommt (OVG LSA, Beschl. v. 11.03.1994 - 1 M 26/93 - OVG Bbg, Beschl. v. 22.11.2002 - 3 B 319/02 -, BRS 65 Nr. 199; OVG NW, Beschl. v. 13.07.1995 - 11 B 1543/95 -, BRS 57 Nr. 135).
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dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 1 M 26/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15015
OVG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 1 M 26/93 (https://dejure.org/1993,15015)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.06.1993 - 1 M 26/93 (https://dejure.org/1993,15015)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 1 M 26/93 (https://dejure.org/1993,15015)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 B 49/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 1 M 26/93
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 1 M 26/93
    Übereinstimmend mit der in der Beschwerdeschrift zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und auch der Rechtsprechung des früher für das Land Schleswig-Holstein zuständigen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.1993 - 1 M 3/93

    Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Bauliche Anlage; Gewerbebetrieb; Illegale …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 1 M 26/93
    So hat der Senat in seinem Beschluß vom 01. März 1993 (- 1 M 3/93 -, Die Gemeinde 1993, 124) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1970 - I B 11/70
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.06.1993 - 1 M 26/93
    Übereinstimmend mit der in der Beschwerdeschrift zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93) und auch der Rechtsprechung des früher für das Land Schleswig-Holstein zuständigen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (Beschl. v. 11.05.1970 - I B 11/70 -, BRS 23 Nr. 206) geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung der Ausspruch eines Nutzungsverbotes grundsätzlich eine ermessensgerechte Entscheidung ist.
  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 2 A 45/19

    Bauordnungsverfügung

    Der grundsätzlich gerechtfertigte Erlass eines Nutzungsverbotes kann als Ermessensentscheidung ermessenswidrig sein, wenn die zuständige Behörde in anderen gleichgelagerten Fällen nicht ebenfalls in gleicher Weise gegen diese ebenso rechtswidrigen Nutzungen vorgeht (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Juni 1993, 1 M 26/93, juris Rn. 32).
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