Rechtsprechung
| AG Augsburg, 26.04.2013 - 1 M 3542/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zwischen dem Tag des Zugangs der Fristsetzung zur Begleichung der Forderung und dem frühesten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft müssen zwei Wochen liegen.
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit des Vergehens von mindestens zwei Wochen zwischen dem Tag des Zugangs der Fristsetzung zur Begleichung der Forderung und dem frühesten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft; Haftbefehlsantrag wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Termin zur Abgabe der ...
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 09.01.2024 - 43 T 30/23 Allerdings ruft das Fernbleiben des Schuldners zum Termin dann keine Sanktionen hervor, wenn der Termin vor Ablauf der Zahlungsfrist liegt (LG Bamberg, Beschl. v. 19.09.2013 - 3 T 157/13, BeckRS 2013, 22992; AG Augsburg, Beschl. v. 26.04.2013 - 1 M 3542/13, DGVZ 2013, 140;… BeckOK ZPO/Fleck, a.a.O., § 802f Rn. 1;… MünchKommZPO/Forbriger, 6. Aufl. 2020, § 802f Rn. 28;… Voit in Musielak/Voit, a.a.O., § 802f Rn. 2).
dejure.org
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