Rechtsprechung
| AG Augsburg, 12.06.2013 - 01 M 3960/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gläubiger bestimmt Reihenfolge der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindung eines Gerichtsvollziehers an die vom Gläubiger bestimmte Reihenfolge der durchzuführenden Vollstreckungsmaßnahmen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LG Paderborn, 18.07.2013 - 5 T 242/13
Eintragung eines untergetauchten Schuldners in das Schuldnerverzeichnis; Antrag …
Auszug aus AG Augsburg, 12.06.2013 - 1 M 3960/13
Rn. 5 Ob die gütliche Einigung in einem solchen Fall kostenrechtlich als Nebengeschäft im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 3 GvKostG anzusehen ist und die Folgeaufträge bedingt im Sinne von Nr. 2 Absatz 2 DB-GvKostG gestellt sind (letzteres wohl verneinend Kessel DGVZ 2013, 213), bedarf hier keiner Entscheidung.
- LG Koblenz, 23.04.2014 - 2 T 235/14
Gerichtsvollzieherkosten: Entstehen der Gebühr für eine nicht erledigte …
Ihm allein steht frei ob er diesen Weg wählt, oder aber den Weg bedingter Aufträge, die bereits durch die Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 2 GvKostG als grundsätzlich statthaft anzusehen sind (vgl. auch u. a. AG Augsburg, DGVZ 2013, S. 188f). - OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 66/14
Erfallen der Gebühr nach Nr. 207 KV- GvKostG
Rn. 24 in Rechtsprechung und Literatur aufgrund unzureichender Formulierung der Bestimmung höchst umstritten sind (siehe etwa LG Dresden 2 T 323/13 und 325/13; AG Leipzig 431 M 7456/13; AG Lörrach 12 M 2289/13; AG Augsburg 1 M 3960/13; AG Bretten M 431/13; AG Köln 288 M 535/13;AG Berlin 34 M 8088/13; Richter DGVZ 2013, 169 ff.; Rausch DGVZ 1014, 7ff.). - LG Bonn, 05.03.2015 - 4 T 61/15
Ansetzen von Wegegeld für eine Amtshandlung des Gerichtsvollziehers i.R.e. …
Dabei verkennt auch die Kammer nicht, dass der Gläubiger grundsätzlich Art und Umfang des Vollstreckungszugriffs bestimmt und damit seinen Vollstreckungsauftrag auf einzelne Maßnahmen beschränken kann (vgl. die bereits vom LG Koblenz zitierte Entscheidung des AG Augsburg (DGVZ 2013, 188 f.) unter Berufung auf die Gesetzesbegründung zu § 802a ZPO. - AG Medebach, 10.02.2017 - 4 M 57/17
Anforderungen an die Zulässigkeit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit …
Wenn ein Gläubiger zunächst isoliert einen Auftrag auf gütliche Einigung stellen und dann nach Erfolglosigkeit durch einen neuen Auftrag weitere Vollstreckungsmaßnahmen beantragen kann, muss es ihm verfahrensvereinfachend auch gestattet sein, dass er den gütlichen Einigungsversuch und weitere aufschiebend bedingte Maßnahmen in einem Auftragsschreiben stellt (AG Augsburg, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 M 3960/13, BeckRS 2013, 16200, beck-online). - AG Krefeld, 11.12.2015 - 113 M 1708/15
Gebührenerhebung wegen Überprüfung des Vermögensverzeichnisses auf etwaige …
Dabei verkennt auch die Kammer nicht, dass der Gläubiger grundsätzlich Art und Umfang des Vollstreckungszugriffs bestimmt und damit seinen Vollstreckungsauftrag auf einzelne Maßnahmen beschränken kann (vgl. die bereits vom LG Koblenz zitierte Entscheidung des AG Augsburg (DGVZ 2013, 188 f.) unter Berufung auf die Gesetzesbegründung zu § 802a ZPO.
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