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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2000 - 1 M 44/00   

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https://dejure.org/2000,21894
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2000 - 1 M 44/00 (https://dejure.org/2000,21894)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.07.2000 - 1 M 44/00 (https://dejure.org/2000,21894)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 1 M 44/00 (https://dejure.org/2000,21894)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2000 - 4 K 8/99

    Zuständigkeit des Gemeinderates für die Festsetzung der Kalkulation von Beiträgen …

    Daher können Teilbeiträge für die Kläranlage einerseits und das Leitungsnetz andererseits erhoben werden (OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Juli 2000, 1 M 44/00; Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, § 8 Erläuterungen 2.8;… Klausing in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdn. 970 und 1053).

    Zu der rechtlichen Möglichkeit, eine Rechnungsperiode zu kalkulieren, hat der Senat noch nicht abschließend Stellung genommen (kritisch OVG Greifswald, U. v. 15. März 1995.4 K 22/94, KStZ 1996, 114 ff.; offen lassend OVG Greifswald, B. v. 13. Juli 2000, 1 M 44/00, NordÖR 2000, 389).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2000 - 1 L 125/00

    Rechtmäßigkeit von erhobenen Kurbeiträgen; Formelle Rechtmäßigkeit einer …

    Eine zeitliche Reihenfolge bei Erlaß einer anzeigepflichtigen Satzung, die keine Hauptsatzung ist, dergestalt, daß zunächst die Anzeige zu erfolgen hat, bevor die Satzung ausgefertigt werden darf, besteht nach der Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern nicht (Anschluß an OVG Greifswald, Beschluß vom 13. Juli 2000 - 1 M 44/00 - NordÖR 2000, 389).

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluß vom 13. Juli 2000 - 1 M 44/00 (NordÖR 2000, 389) ausgeführt:.

  • VG Schwerin, 13.05.2008 - 4 A 757/05

    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag

    Diese gesetzliche Formulierung der Möglichkeit der Kostenspaltung lässt sich nicht nur auf das Straßenbaubeitragsrecht anwenden, sondern auch auf leitungsgebundene Einrichtungen (OVG M-V, Beschl. v. 13. Juli 2000, Az.: 1 M 44/00, veröffentlicht in: NordÖR 2000, 389 ff.).

    Das heißt, die Kommune kann bei einer einheitlichen leitungsgebundenen Gesamtanlage eine Teilkalkulation anstellen und z.B. eigenständige Teilbeitragssätze bei Schmutz- und Regenwasserkanalbaubeiträgen (…OVG M-V, Urt. v. 15. März 1995, Az.: 4 K 22/94, veröffentlicht in: KStZ 1996, S. 114 ff.;… vgl. Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rz. 1731) oder z.B. für eine Kläranlage oder das Leitungsnetz oder die Grundstücksanschlüsse (OVG M-V, Beschl. v. 13. Juli 2000, Az.: 1 M 44/00, veröffentlicht in: NordÖR 2000, 389 ff. m.w.N.) vorsehen.

  • VG Schwerin, 24.03.2005 - 4 A 1465/04
    Es war nicht erforderlich, dass die Satzung vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt wird (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 13. Juli 2000 - 1 M 44/00, S. 6 f.;… Glaser, in: Darsow/Gentner/Glaser/Meyer, Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern, 2. Aufl. 1999, § 5 Rn. 16).
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