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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12964
OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15 (https://dejure.org/2015,12964)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.04.2015 - 1 M 45/15 (https://dejure.org/2015,12964)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. April 2015 - 1 M 45/15 (https://dejure.org/2015,12964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur gewerblichen Anordnung der Fassadengestaltung einer Spielhalle

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Fassadengestaltung einer Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer Werbemaßnahme im Rahmen einer gewerblichen Anordnung der Fassadengestaltung einer Spielhalle

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Dies gilt unter Beachtung der insoweit gegebenen gesetzgeberischen Entscheidung insbesondere auch für den Fall, dass ein Rechtsbehelf gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93 [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239; Beschluss vom 6. September 2005 - 1 VR 2.95 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, § 80 Rn. 146, 152 [m. w. N.];… Bader, VwGO, 6. Auflage, § 80 Rn. 83 f. [m. w. N.]).

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O.).

    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - V ER 300.75 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 1; Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241).

    Dabei sind die Folgen, die sich für den einzelnen Betroffenen mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG…, Beschluss vom 14. April 2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (siehe: BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - V ER 300.75 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 1; Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241).

    Dabei sind die Folgen, die sich für den einzelnen Betroffenen mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (siehe: BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Dies gilt unter Beachtung der insoweit gegebenen gesetzgeberischen Entscheidung insbesondere auch für den Fall, dass ein Rechtsbehelf gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93 [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239; Beschluss vom 6. September 2005 - 1 VR 2.95 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, § 80 Rn. 146, 152 [m. w. N.];… Bader, VwGO, 6. Auflage, § 80 Rn. 83 f. [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2009 - 13 B 894/09

    Aufbereitung kritischer Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Angaben des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Dagegen erfordert der Bestimmtheitsgrundsatz nicht, dass dem Adressaten bereits im regelnden Teil der Verfügung eine konkrete Maßnahme vorgeschrieben wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2009 - 13 B 894/09 -, juris, Rdnr. 17, 19, 21 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.05.2014 - 22 CS 14.640

    12 m hoher Pylon mit großer Werbetafel auf Spielhallengelände

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Das Jokersymbol ist geeignet, im Zusammenhang mit Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit angenehme Assoziation hervorzurufen und "einladend" zu wirken (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 22 CS 14.640 -, juris, Rdnr. 16, 17).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Dies gilt unter Beachtung der insoweit gegebenen gesetzgeberischen Entscheidung insbesondere auch für den Fall, dass ein Rechtsbehelf gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (siehe: BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93 [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239; Beschluss vom 6. September 2005 - 1 VR 2.95 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage, § 80 Rn. 146, 152 [m. w. N.];… Bader, VwGO, 6. Auflage, § 80 Rn. 83 f. [m. w. N.]).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 53/11

    Wettbewerbsrecht: Werbung für legale Glücksspiele mit Aufforderungscharakter; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Diese Regelung stellt ein absolutes - wenn auch nur auf die äußere Gestaltung einer Spielhalle bezogenes - Werbeverbot dar; andere Werbemöglichkeiten - wie z. B. die in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des BGH vom 24. Januar 2013 (- I ZR 53/11 -, juris) streitgegenständliche Internet- und Plakatwerbung - sind hiervon nicht betroffen.
  • BVerwG, 13.03.1975 - 5 ER 300.75

    Rechtsmittel - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Überleitung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass hier der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (siehe: BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2003, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1975 - V ER 300.75 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 1; Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, BVerwGE 123, 241).
  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.6.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209];… Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33;… Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch SaarlVerfGH, Beschl. v. 8.10.2013 - Lv 1/13 -, NVwZ 2014, 147 [149 f.] m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2018 - OVG 10 S 74.17 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.04.2015 - 1 M 45/15 -, juris Rn. 4).
  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe; …

    Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass das öffentliche Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erhebliches Gewicht erhält (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 13.6.2007 - 6 VR 5.07 -, NVwZ 2007, 1207 [1209];… Bay. VGH, Beschl. v. 9.8.2018 - 15 CS 18.1285 -, juris Rn. 33;… Sächs. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 5 B 286/10 -, juris Rn. 12; vgl. auch SaarlVerfGH, Beschl. v. 8.10.2013 - Lv 1/13 -, NVwZ 2014, 147 [149 f.] m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2018 - OVG 10 S 74.17 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.04.2015 - 1 M 45/15 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2022 - 3 M 48/22

    Hinreichende Darlegung von Hinderungsgründen bei begehrter Fristverlängerung zur …

    Dabei sind die Folgen, die sich für den einzelnen Betroffenen mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (zum Ganzen: vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2015 - 1 M 45/15 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
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