Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6980
OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92 (https://dejure.org/1992,6980)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.09.1992 - 1 M 45/92 (https://dejure.org/1992,6980)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 (https://dejure.org/1992,6980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf eine Baugenehmigung bzw. Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß der Baugenehmigung gegen nachbarschützende Grenzabstandsvorschriften; Anforderungen an den Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs eines Nachbarn als Antragstellers; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92
    Ein Nachbar, der die vorgesehenen Abstandsflächen zu dem Nachbargrundstück selbst nicht einhält, kann eine Unterschreitung der Abstandsflächen durch den Bauherrn dann nicht abwehren, wenn der Nachbar die Abstandsfläche ebenfalls unzulässigerweise in Anspruch genommen hat (vgl. Beschl. d. Senats vom 31.07.1992 - 1 M 37/92 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 4(7 Nr. 113; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 169;… Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, 5. Aufl. 1992, § 7 NBauO Rdnr. 11).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92
    Ein Nachbar, der die vorgesehenen Abstandsflächen zu dem Nachbargrundstück selbst nicht einhält, kann eine Unterschreitung der Abstandsflächen durch den Bauherrn dann nicht abwehren, wenn der Nachbar die Abstandsfläche ebenfalls unzulässigerweise in Anspruch genommen hat (vgl. Beschl. d. Senats vom 31.07.1992 - 1 M 37/92 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 4(7 Nr. 113;… OVG Lüneburg, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 169;… Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, 5. Aufl. 1992, § 7 NBauO Rdnr. 11).
  • VG Schleswig, 17.12.2018 - 8 B 88/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für den Nachbarn

    Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2010 - 1 MB 5/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen eine Abstandsflächenunterschreitung bei …

    Rn. 19 b) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, dass ein Nachbar, der die vorgeschriebenen Abstandsflächen selbst nicht einhält, eine Unterschreitung der Abstandsflächen durch den benachbarten Bauherrn nicht abwehren kann (Beschl. des Senats v. 08.09.1992, 1 M 45/92, SchlHA 1993, 258;… Domning/Möller/Suttkus, Bauordnungsrecht Schl.-H., Stand Okt. 2007, § 6 LBO Rn. 10 m. w. N;… vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 12.09.1984, 6 A 49/83, BRS 42 Nr. 196).
  • VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20

    Baugenehmigung - Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

    Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
  • VG Schleswig, 22.12.2017 - 8 B 187/17

    Nachbarschutz gegen Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
  • VG Schleswig, 14.12.2016 - 2 A 235/15

    Baurecht: Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Rn. 35 a) Die Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen einen nachbarlichen Verstoß gegen § 6 LBO stellt sich als unzulässige Rechtsausübung und damit als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar, wenn der Grundstückseigentümer selbst in vergleichbarer Weise gegen Abstandrecht verstößt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. V. 4.05.2010, - 1 MB 5/10 -, u. v. 8.09.1992, - 1 M 45/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs als Rechtsfrage …

    Diese Auffassung, der sich der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 31. Juli 1992 - 1 M 37/92 - ausdrücklich angeschlossen hatte, hat er nicht im Beschluß vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 - SchlHA 1993, 258 wieder aufgegeben.
  • VG Schleswig, 01.07.2022 - 8 B 34/22

    Baugenehmigung

    Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 8 B 7/22
    Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (OVG Schleswig, Beschluss v. 08.09.1992 - 1 M 45/92 -).
  • VG Schleswig, 11.05.2021 - 8 B 17/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
  • VG Schleswig, 14.08.2019 - 8 A 126/16

    Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Kleinwindanlage durch einen Nachbarn; …

    Rn. 30 Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.1995 - 1 M 44/95

    Abstandsfläche; Baugenehmigung; Gesondeter Bescheid

  • VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 16/21

    Verletzung des nachbarrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme

  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 8 B 2/21

    Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 17.02.2021 - 8 B 1/21

    Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 8 B 30/20

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 34/92

    Nachbarrecht; Geschlossene Bauweise; Abwägungsmangel; Abwehrrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Schleswig-Holstein
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht