Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf eine Baugenehmigung bzw. Nachtragsbaugenehmigung; Verstoß der Baugenehmigung gegen nachbarschützende Grenzabstandsvorschriften; Anforderungen an den Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs eines Nachbarn als Antragstellers; ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.07.1992 - 2 B 99/92
- VG Schleswig, 31.07.1992 - 2 B 99/92
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92
Ein Nachbar, der die vorgesehenen Abstandsflächen zu dem Nachbargrundstück selbst nicht einhält, kann eine Unterschreitung der Abstandsflächen durch den Bauherrn dann nicht abwehren, wenn der Nachbar die Abstandsfläche ebenfalls unzulässigerweise in Anspruch genommen hat (vgl. Beschl. d. Senats vom 31.07.1992 - 1 M 37/92 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 4(7 Nr. 113; OVG Lüneburg, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 169;… Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, 5. Aufl. 1992, § 7 NBauO Rdnr. 11). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1992 - 1 M 45/92
Ein Nachbar, der die vorgesehenen Abstandsflächen zu dem Nachbargrundstück selbst nicht einhält, kann eine Unterschreitung der Abstandsflächen durch den Bauherrn dann nicht abwehren, wenn der Nachbar die Abstandsfläche ebenfalls unzulässigerweise in Anspruch genommen hat (vgl. Beschl. d. Senats vom 31.07.1992 - 1 M 37/92 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.05.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 4(7 Nr. 113;… OVG Lüneburg, Urt. v. 12.09.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 169;… Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, 5. Aufl. 1992, § 7 NBauO Rdnr. 11).
- VG Schleswig, 17.12.2018 - 8 B 88/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für den Nachbarn
Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2010 - 1 MB 5/10
Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen eine Abstandsflächenunterschreitung bei …
Rn. 19 b) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, dass ein Nachbar, der die vorgeschriebenen Abstandsflächen selbst nicht einhält, eine Unterschreitung der Abstandsflächen durch den benachbarten Bauherrn nicht abwehren kann (Beschl. des Senats v. 08.09.1992, 1 M 45/92, SchlHA 1993, 258;… Domning/Möller/Suttkus, Bauordnungsrecht Schl.-H., Stand Okt. 2007, § 6 LBO Rn. 10 m. w. N;… vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 12.09.1984, 6 A 49/83, BRS 42 Nr. 196). - VG Schleswig, 09.07.2020 - 8 B 12/20
Baugenehmigung - Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO
Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris).
- VG Schleswig, 22.12.2017 - 8 B 187/17
Nachbarschutz gegen Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich
Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris). - VG Schleswig, 14.12.2016 - 2 A 235/15
Baurecht: Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten
Rn. 35 a) Die Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen einen nachbarlichen Verstoß gegen § 6 LBO stellt sich als unzulässige Rechtsausübung und damit als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar, wenn der Grundstückseigentümer selbst in vergleichbarer Weise gegen Abstandrecht verstößt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. V. 4.05.2010, - 1 MB 5/10 -, u. v. 8.09.1992, - 1 M 45/92 -). - OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1999 - 1 M 122/99
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs als Rechtsfrage …
Diese Auffassung, der sich der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 31. Juli 1992 - 1 M 37/92 - ausdrücklich angeschlossen hatte, hat er nicht im Beschluß vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 - SchlHA 1993, 258 wieder aufgegeben. - VG Schleswig, 01.07.2022 - 8 B 34/22
Baugenehmigung
Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris). - VG Schleswig, 02.06.2022 - 8 B 7/22 Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (OVG Schleswig, Beschluss v. 08.09.1992 - 1 M 45/92 -).
- VG Schleswig, 11.05.2021 - 8 B 17/21
Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)
Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris). - VG Schleswig, 14.08.2019 - 8 A 126/16
Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Kleinwindanlage durch einen Nachbarn; …
Rn. 30 Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts entfalten dann eine drittschützende Wirkung, wenn sie nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern auch der Rücksichtnahme auf individuelle Interessen und deren Ausgleich untereinander dienen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08. September 1992 - 1 M 45/92 -, Rn. 32, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 11.07.1995 - 1 M 44/95
Abstandsfläche; Baugenehmigung; Gesondeter Bescheid
- VG Schleswig, 03.05.2021 - 8 B 16/21
Verletzung des nachbarrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme
- VG Schleswig, 26.02.2021 - 8 B 2/21
Baugenehmigung
- VG Schleswig, 17.02.2021 - 8 B 1/21
Baugenehmigung
- VG Schleswig, 20.01.2021 - 8 B 30/20
Baugenehmigung (Nachbarklage)
- OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 34/92
Nachbarrecht; Geschlossene Bauweise; Abwägungsmangel; Abwehrrecht
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