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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3105
OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24 (https://dejure.org/2024,3105)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.02.2024 - 1 M 5/24 (https://dejure.org/2024,3105)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Februar 2024 - 1 M 5/24 (https://dejure.org/2024,3105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7a ZHG, § 13 Abs 1 ZHG, § 13 Abs 5 ZHG, Art 12 Abs 1 GG
    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen Abschluss des Verfahrens über die Wiedererteilung der Approbation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZHG § 7a; GG Art. 12 Abs. 1
    Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen Abschluss des Verfahrens über die Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangen der Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen Abschluss des Verfahrens über die Wiedererteilung der Approbation

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (27)

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Diese Rechtsposition könnte ihr für den Fall, dass sie in der auf Erteilung der Approbation gerichteten Hauptsache unterläge, nicht rückwirkend wieder entzogen werden (vgl. zur Einordnung als Vorwegnahme der Hauptsache in derartigen Fällen NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BayVGH…, Beschluss vom 27. November 2015 - 21 CE 15.2183 -, juris Rn. 14; OVG SH…, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 3 MB 24/15 -, juris Rn. 20; HessVGH…, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 B 403/16 -, juris Rn. 9;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 179 f. m. w. N.).

    Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 7a ZHG hängt somit nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Approbation ab (so zur entsprechenden Regelung des § 8 BÄO: NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 16 m. w. N.).

    Der Antrag auf Wiedererteilung der Approbation ist abzulehnen, ohne diesen zurückzustellen und vorab eine Erlaubnis nach § 7a ZHG zu erteilen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 17).

    Maßgeblich ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 28; NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 18).

    Rn. 13 Soweit danach ein hinreichend langer innerer Reifeprozess erforderlich ist, um das verlorengegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiederzuerlangen (vgl. SächsOVG…, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 37; NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 21), ist für dessen Beginn nicht erst an den Eintritt der Bestandskraft des Widerrufs der Approbation anzuknüpfen (so aber BayVGH…, Urteil vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59 und dem folgend VG Regensburg…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - RO 5 E 15.687 -, juris Rn. 24 f. m. w. N.; VG Stuttgart…, Urteil vom 21. September 2006 - 4 K 2576/06 -, juris Rn. 20).

    Insofern ist es auch unerheblich, ob die Aufgabe der die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 22 m. w. N.; SächsOVG…, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 37).

    Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der gravierenden Eingriffswirkung eines fortdauernden Approbationswiderrufs in die grundrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufswahlfreiheit unverhältnismäßig (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 23;… kritisch deswegen auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007, a. a. O. Rn. 22; s. nunmehr auch BayVGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 21 ZB 20.2575 -, juris Rn. 19: Anknüpfung an den Zeitpunkt der Bestandskraft des Widerrufs der ärztlichen Approbation dürfte nicht sachgerecht sein).

    Zwar mag Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen (Widerrufs-)Verfahrens absolviert worden sind, in der Gesamtbetrachtung aller Umstände regelmäßig ein geringeres Gewicht beizumessen sein (so jedenfalls NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25 m. w. N.; kritisch dagegen SächsOVG…, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 38).

    Denn gerade ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, bietet noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (s. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 23; SächsOVG…, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O.).

    Soweit in der Rechtsprechung, worauf auch der Antragsgegner in seinem Ablehnungsbescheid vom 23. November 2023 u. a. abhebt, darauf hingewiesen wird, dass aus einem bloßem Zeitablauf nicht auf eine Wiedererlangung der Würdigkeit geschlossen werden könne (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25; SächsOVG…, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 31), darf dies nicht dahingehend verstanden werden, dass eine Würdigkeit nicht auch durch einen - lediglich - hinreichend langen Zeitraum verfehlungs- und beanstandungsfreien Verhaltens des Betreffenden, d. h. ohne Zutreten weiterer für den Abschluss des notwendigen inneren Reifeprozesses sprechender Umstände, wiedererlangt werden kann.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hält in derartigen Fällen regelmäßig einen Reifeprozess von mindestens acht Jahren für erforderlich, um eine Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel annehmen zu können (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 29).

    Zwar mag diesem Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtbetrachtung lediglich eine deutlich untergeordnete Bedeutung zukommen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 31 m. w. N.).

    In Anlehnung an die Empfehlung in Nr. 16.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ-Beil. 2013, 58 ff.) legt der Senat einem Verfahren, welches die Erteilung einer Erlaubnis nach § 7a ZHG zur Ausübung des (zahn-)ärztlichen Berufs zum Gegenstand hat, in der Hauptsache einen Streitwert in Höhe von 20.000,00 EUR zugrunde (so auch NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 33).

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Rn. 13 Soweit danach ein hinreichend langer innerer Reifeprozess erforderlich ist, um das verlorengegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiederzuerlangen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 37; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 21), ist für dessen Beginn nicht erst an den Eintritt der Bestandskraft des Widerrufs der Approbation anzuknüpfen (so aber BayVGH…, Urteil vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59 und dem folgend VG Regensburg…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - RO 5 E 15.687 -, juris Rn. 24 f. m. w. N.; VG Stuttgart…, Urteil vom 21. September 2006 - 4 K 2576/06 -, juris Rn. 20).

    Ein Reifeprozess ist ein tatsächlicher innerer Vorgang, der naturgemäß nicht von dem Eintritt eines bestimmten rechtlichen Ereignisses, hier dem Eintritt der Bestandskraft, abhängen kann (vgl. SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O.).

    Insofern ist es auch unerheblich, ob die Aufgabe der die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 22 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 37).

    Zwar mag Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen (Widerrufs-)Verfahrens absolviert worden sind, in der Gesamtbetrachtung aller Umstände regelmäßig ein geringeres Gewicht beizumessen sein (so jedenfalls NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25 m. w. N.; kritisch dagegen SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 38).

    Denn gerade ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, bietet noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (s. NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 23; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O.).

    Soweit in der Rechtsprechung, worauf auch der Antragsgegner in seinem Ablehnungsbescheid vom 23. November 2023 u. a. abhebt, darauf hingewiesen wird, dass aus einem bloßem Zeitablauf nicht auf eine Wiedererlangung der Würdigkeit geschlossen werden könne (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 31), darf dies nicht dahingehend verstanden werden, dass eine Würdigkeit nicht auch durch einen - lediglich - hinreichend langen Zeitraum verfehlungs- und beanstandungsfreien Verhaltens des Betreffenden, d. h. ohne Zutreten weiterer für den Abschluss des notwendigen inneren Reifeprozesses sprechender Umstände, wiedererlangt werden kann.

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Dem Antragsteller ist in diesem Fall, sofern auch sonst keine Versagungsgründe vorliegen, mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG und das Verhältnismäßigkeitsgebot zwingend die Approbation (wieder) zu erteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 6 m. w. N.;… s. auch BT-Drs. 17/1297, S. 21).

    Ein beanstandungsfreies Verhalten, insbesondere eine nachträgliche berufliche Bewährung, fällt hiernach positiv ins Gewicht, während umgekehrt etwaige neue Verfehlungen negativ zu Buche schlagen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 7 m. w. N. zu der entsprechenden Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO;… Beschluss vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 -, juris Rn. 9 zu § 8 BÄO).

    Maßgebend sind mithin die Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012, a. a. O. Rn. 8).

    Dem Zeitablauf seit der letzten die Unwürdigkeit begründenden Verfehlung kann daher je nach Lage des (Einzel-)Falls ein mehr oder weniger großes Gewicht zukommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 8; entsprechend zur Wiedererlangung der Zuverlässigkeit: BVerwG…, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 3 B 44.96 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Ein solcher Eingriff ist nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Soweit in der Rechtsprechung, worauf auch der Antragsgegner in seinem Ablehnungsbescheid vom 23. November 2023 u. a. abhebt, darauf hingewiesen wird, dass aus einem bloßem Zeitablauf nicht auf eine Wiedererlangung der Würdigkeit geschlossen werden könne (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25; SächsOVG…, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 31), darf dies nicht dahingehend verstanden werden, dass eine Würdigkeit nicht auch durch einen - lediglich - hinreichend langen Zeitraum verfehlungs- und beanstandungsfreien Verhaltens des Betreffenden, d. h. ohne Zutreten weiterer für den Abschluss des notwendigen inneren Reifeprozesses sprechender Umstände, wiedererlangt werden kann.

    Rn. 18 Ein weiteres sachgerechtes Kriterium, welches in der gebotenen Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls Bedeutung erlangt, ist die Wiedergutmachung des vom Betreffenden verursachten Schadens, weil diese in besonderem Maße geeignet sein kann, ein verlorengegangenes Vertrauen der Öffentlichkeit in die ärztliche Integrität wiederherzustellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Solche Einschränkungen sind verfassungsrechtlich nur statthaft, wenn und solange sie zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig sind; insbesondere darf gerade in diesen Zusammenhängen die Fähigkeit des Menschen zur Änderung und zur Resozialisierung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Der Widerruf der Approbation darf dementsprechend auch nicht faktisch zu einem lebenslangen Berufsverbot führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002, a. a. O. Rn. 49).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Dem Zeitablauf seit der letzten die Unwürdigkeit begründenden Verfehlung kann daher je nach Lage des (Einzel-)Falls ein mehr oder weniger großes Gewicht zukommen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 8; entsprechend zur Wiedererlangung der Zuverlässigkeit: BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 3 B 44.96 -, juris Rn. 4).

    Auch insoweit ist der Zeitablauf, nach dem der Betroffene wieder als zuverlässig angesehen werden kann, nur einer von mehreren Gesichtspunkten, die in die Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls einzustellen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1996 - 3 B 44.96 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Maßgeblich ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 28; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 18).

    Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der gravierenden Eingriffswirkung eines fortdauernden Approbationswiderrufs in die grundrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufswahlfreiheit unverhältnismäßig (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 23; kritisch deswegen auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007, a. a. O. Rn. 22; s. nunmehr auch BayVGH…, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 21 ZB 20.2575 -, juris Rn. 19: Anknüpfung an den Zeitpunkt der Bestandskraft des Widerrufs der ärztlichen Approbation dürfte nicht sachgerecht sein).

  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Entsprechend setzt die Wiederherstellung der Würdigkeit voraus, dass sich die Sachlage "zum Guten geändert hat", d. h. der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3).

    Der Widerruf einer (zahn-)ärztlichen Approbation ist keine Sanktion, sondern eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit des einzelnen Patienten und der Bevölkerung im Allgemeinen, indem unzuverlässige wie auch unwürdige Ärzte von der Ausübung ihres Berufs ferngehalten werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Dieses Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von (Zahn-)Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines (Zahn-)Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG LSA…, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 1 L 58/13 -, juris Rn. 15 ).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
    Insoweit ist, anders als beim Tatbestandsmerkmal der Berufsunwürdigkeit, eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Arztes zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - 3 B 87.92 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

  • BGH, 08.05.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund gravierender Straftaten …

  • BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 26/02

    Zulassung eines ehemaligen informellen Mitarbeiters der Stasi zur …

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher …

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • OVG Bremen, 18.06.2002 - 1 A 216/01

    Entziehung der Approbation eines Zahnarztes wegen Berufsunwürdigkeit; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18

    Konkurrenz bei Massenbeförderungen

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183

    Wiedererteilung der Approbation- Überprüfung der Würdigeit zur Ausübung des …

  • VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06

    Anforderungen an die Wiedererlangung der ärztlichen Approbation nach Verurteilung …

  • VG Regensburg, 15.06.2015 - RO 5 E 15.687

    Keine Erteilung einer "vorläufigen Approbation" im Eilrechtsschutzverfahren.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - 3 MB 24/15

    Verlust der ärztlichen Approbation durch medizinisch unbegründete und sexuell …

  • VG Halle, 29.06.2026 - 8 A 386/25

    Widerruf der Berufsbezeichnung als "Altenpflegerin"

    Dieser Zeitraum erweist sich unter keinem denkbaren Gesichtspunkt als hinreichend lang, um eine Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel annehmen zu können (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 23 ff.; OVG B., Beschluss vom 19. Februar 2024 - 1 M 5/24 -, juris Rn. 16 f. zur Wiederteilung einer zahnärztlichen Approbation nach Widerruf).
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2025 - 7 K 1774/22

    Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit (Abrechnungsbetrug)

    Rn. 38 Dabei verlangt die Prüfung des Merkmals der Unwürdigkeit keine Prognose hinsichtlich der künftig vom Betroffenen ausgehenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Patienten (vgl. zu Ärzten: BVerwG…, Beschl. vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 -, juris, Rn. 3, BVerwG…, Beschl. vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, juris, Rn. 11, BVerwG…, Beschl. vom 31.07.2019 - 3 B 7/18 -, juris, Rn. 15, OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 19.02.2024 - 1 M 5/24 -, juris, Rn. 22, Bay. VGH…, Urt. vom 06.08.2024 - 21 B 23.726 -, juris, Rn. 25).
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