Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2003 - 1 M 52/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 M 406/15
Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs …
Es handelt sich nicht um eine Sachentscheidungsvoraussetzung (im herkömmlichen Sinne), die noch bis zur gerichtlichen Entscheidung verwirklicht werden bzw. die durch die Einlassung des Antragsgegners im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als entbehrlich angesehen werden kann (ständige Rspr. des Senats; vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.01.2013 - 1 M 7/12 - Beschl. v. 24.08.2011 - 1 M 8/11 - Beschl. v. 25.06.2004 - 1 M 127/04 -, NVwZ-RR 2004, 797; Beschl. v. 07.01.2003 - 1 M 52/02 - Beschl. vom 16.05.2001 - 1 M 39/01 - u. v. 20.07.2000 - 1 M 60/00 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.08.2010 - 4 ME 164/10 -, NordÖR 2010, 418; Beschl. v. 09.07.2009 - 4 ME 163/09 -, NordÖR 2009, 355; Beschl. v. 08.07.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596, 1597, 1598; OVG Bautzen, Beschl. v. 09.08.2002 - 5 BS 191/02 -, …Mit Blick auf die insoweit geltenden Anforderungen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 16.05.2001 - 1 M 39/01 -, juris; Beschl. v. 07.01.2003 - 1 M 52/02 -, juris) kann jedenfalls deshalb die Befürchtung der Antragstellerin nicht dazu führen, den nach § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 VwGO abzuwartenden Zeitraum zu verkürzen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2025 - 4 M 317/24
Antrag auf Vollziehungsaussetzung in Abgabensachen; Nachholbarkeit im …
Dies ist etwa dann der Fall, wenn mit der Vollstreckung schon begonnen wurde oder ihr Beginn von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 1 M 52/02 - juris Rn. 10). - OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2025 - 1 MB 7/25 Im Rahmen derer ist unter Berücksichtigung des in der Entlastung der Gerichte liegenden Sinns und Zwecks von § 80 Abs. 6 VwGO zu prüfen, ob über die Vornahme konkreter Vorbereitungshandlungen für die Vollstreckung hinaus die Vollstreckung zeitlich so unmittelbar bevorsteht, dass Antrag und Bescheidung durch die Behörde zeitlich nicht mehr möglich sind (…vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO, Kommentar, 17. Aufl., 2022, § 80 Rn. 43; vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 7. Januar 2003 - 1 M 52/02 -, juris Rn. 12;… vgl. Bostedt, in: HK-VerwR, 5. Aufl. 2021, VwGO § 80 Rn. 182, beck-online).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2025 - 3 M 557/25
Gebührenschuldner der Hafengebühr
Dies ist etwa dann der Fall, wenn mit der Vollstreckung schon begonnen wurde oder ihr Beginn von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 1 M 52/02 -, juris Rn. 10 m. w. N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2025 - 4 M 462/25
Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zugangsvoraussetzung für vorläufigen …
Das ist etwa dann der Fall, wenn mit der Vollstreckung schon begonnen wurde oder ihr Beginn von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist (OVG Greifswald, Beschlüsse vom 7. Januar 2003 - 1 M 52/02 - juris Rn. 10 …und vom 6. Januar 2025 - 4 M 317/24 OVG - juris Rn. 28).
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