Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 89 BauO ND; § 80 VwGO
Formelle Illegalität; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Sofortige Vollziehung; Nachbarklage; Verletzung der Abstandsvorschriften - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formelle Illegalität; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Sofortige Vollziehung; Nachbarklage; Verletzung der Abstandsvorschriften
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 19.10.1993 - 2 B 78/93
- OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1987 - 6 B 10/87
Änderung; Nutzung; Nutzungsänderung; Einbau; Videokabinen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung beider Bausenate (vgl. zusammengefaßt etwa Beschl. d. 6. Sen. d. OVG Lüneburg v. 8.5.1987 - 6 OVG B 10/87 -, NdsRpfl 1987, 264 = BRS 47 Nr. 199). - OVG Niedersachsen, 18.02.1993 - 1 L 246/89
Dunglege; Mauer; Bauliche Anlage; Abstandsflächenvorschrift; Einfriedung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93
Auf die von dem Grundstücksnachbarn dagegen erhobene Berufung hat der Senat mit Urteil vom 18.2.1993 - 1 L 246/89 - die Klage der Antragstellerin unter Änderung des erstinstanzlichen Urteils abgewiesen, allerdings mit der allein auf bauordnungsrechtliche Erwägungen gestützten Begründung, daß das mit einer 6 m langen und 1, 90 m hohen Mauer zum Nachbargrundstück versehene Dunglager den in § 7 NBauO normierten (Regel-)Grenzabstand einhalten müsse. - VGH Bayern, 24.10.1986 - 20 CS 86.02260
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93
Anerkannt sind insbesondere die Fälle, in denen die Bauaufsichtsbehörde durch positives Handeln einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, etwa durch eine jahrzehntelange bewußte Duldung oder aber durch Erteilung von (Teil-)Baugenehmigungen (…dazu beispielhaft OVG Lüneburg, Urt. v. 27.2.1981, BRS 38 Nr. 205; BayVGH, Beschl. v. 24.10.1986 - Nr. 20 CS 86.02260 -, DVBl 1987, 1015).
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 1 ME 291/04
Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung; Einstufung der näheren …
Weitergehende Abstandsforderungen können daher nicht gestellt werden (vgl. Senatsb. v. 26.1.1994 - 1 M 5660/93 -, OVGE 44, 418 = NdsRPfl. 1994, 169 unter Hinweis auf Senatsurteil vom 18.2.1993 - 1 L 246/89 -, BRS 55 Nr. 84). - VG Oldenburg, 07.11.2002 - 4 B 4165/02
Baugenehmigung; Bordell; Nutzungsuntersagung; Nutzungsverbot; Nutzungsänderung; …
Jedoch ist das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung dann stets höher zu bewerten, wenn die beanstandete Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen worden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 1987 - 6 OVG B 10/87 - NVwZ 1989, 170 = Nds.Rechtspflege 1987, 264 = BRS 47 Nr. 199; Beschluss vom 14. September 1984 - 6 B 77/84 - BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 26. Januar 1994 - 1 M 5660/93 -Nds.Rechtspflege 1994, 169).Besondere Gründe, die in seltenen Fällen eine Ausnahme von dem Grundsatz rechtfertigen können, dass bereits das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung ein Nutzungsverbot rechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. Mai 1987 - 6 B 10/87 - und vom 26. Januar 1994 - 1 M 5660/93 -, a.a.O.), liegen hier nicht vor.
- OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Daher kann die Ansicht des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (OVGE 44, 418 [423]) heute keine Billigung mehr verdienen, wonach die Bestimmung eines ziffernmäßigen Betrages "keinen notwendigen Bestandteil der Androhung" bilde. - VG Oldenburg, 30.10.2002 - 4 B 4059/02
Nutzungsuntersagung; Nutzungsverbot; ohne Baugenehmigung; Versiegelungsandrohung; …
Nach gefestigter Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 1987 - 6 OVG B 10/87 - NVwZ 1989, 170 = Nds.Rechtspflege 1987, 264 = BRS 47 Nr. 199; Beschluss vom 14. September 1984 - 6 B 77/84 - BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 26. Januar 1994 - 1 M 5660/93 -Nds.Rechtspflege 1994, 169) ist das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung dann stets höher zu bewerten, wenn die beanstandete Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommen worden ist. - VG Oldenburg, 03.09.2002 - 4 B 3342/02
Nutzungsuntersagung
Besondere Gründe, die in seltenen Fällen eine Ausnahme von dem Grundsatz rechtfertigen können, dass bereits das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung ein Nutzungsverbot rechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. Mai 1987 - 6 B 10/87 - und vom 26. Januar 1994 - 1 M 5660/93 -, a.a.O.), liegen hier nicht vor.
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