Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
KAG M-V § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG M-V § 8
Durchlaufende Grundstücke, begrenzte Erschließungswirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzungsantrag hinsichtlich der Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen; Beitragsrechtliche Zuordnung eines an zwei Straßen angrenzenden Grundstücks; Begrenzung der Erschließungswirkung auf eineTeilfläche; Anwendbarkeit der Theorie des Wegdenkens; Begriff des ...
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 14.03.2003 - 8 B 796/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03
Papierfundstellen
- DÖV 2004, 583
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03
Hinsichtlich der Erschließung eines Grundstückes durch zwei Anbaustraßen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (BVerwG…, Urt. vom 17.06.1998, a.a.O.; BVerwG, Urt. vom 27.06.1985 - 8 C 30/84 -, BVerwGE 71, 363 = NVwZ 1986, 305 = DÖV 1986, 379 = DVBl. 1985, 1180).Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass mehrfach erschlossene Grundstücke von jeder erschließenden (Anbau-)Straße jeweils in ihrer gesamten Fläche erschlossen werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 27.06.1985, a.a.O.).
Mit der Angemessenheit, in einem solchen Fall dem Eigentümer des "durchlaufenden" Grundstücks eine nur begrenzte Erschließungswirkung der Straße zugute zu halten, korrespondiert, dass - auf diesen Blickwinkel kommt es im Erschließungsbeitragsrecht häufig an - die Eigentümer der übrigen erschlossenen, nicht durchlaufenden Grundstücke bei dieser Sachlage nicht schutzwürdig erwarten können, dass das durchlaufende, an beiden Straßen selbstständig bebaubare Grundstück dennoch mit seiner an der jeweils anderen Straße liegenden Teilfläche in die Verteilung des Erschließungsaufwands einbezogen wird und so die Beitragsbelastung für die übrigen Grundstücke mindert (BVerwG, Urt. vom 27.06.1985, a.a.O.).
- BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03
Wird dies grundsätzlich bejaht, so ist die Theorie des "Wegdenkens", die vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht entwickelt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.06.1998 - 8 C 34/96 -, DÖV 1998, 926 = DVBl. 1998, 1225 = NVwZ 1998, 1187, m.w.N), auch im Straßenbaubeitragsrecht anzuwenden.Hinsichtlich der Erschließung eines Grundstückes durch zwei Anbaustraßen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (BVerwG, Urt. vom 17.06.1998, a.a.O.; BVerwG…, Urt. vom 27.06.1985 - 8 C 30/84 -, BVerwGE 71, 363 = NVwZ 1986, 305 = DÖV 1986, 379 = DVBl. 1985, 1180).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.1999 - 1 M 103/99
Tiefenbegrenzung im Straßenbaubeitragsrecht)
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03
Auch Außenbereichsflächen sind in die Veranlagung mit einzubeziehen (OVG Greifswald, Beschluss vom 12.11.1999 - 1 M 103/99 -, NVwZ-RR 2000, 822 = VwRR MO 2000, 209 = NordÖR 2000, 310 = DVBl. 2000, 1228 = FiWi 2001, 110). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 M 52/01
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates gilt ein individualisiertes Schlechterstellungsverbot (OVG Greifswald, Beschluss vom 18.10.2001 - 1 M 52/01 -, NordÖR 2001, 503 = NVwZ-RR 2002, 304 = KStZ 2002, 239).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 M 14/08
Zweitwohnungssteuer
Bei der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage, bei der jedenfalls in Abgabensachen eine Beweisaufnahme grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats: 07.07.2003 - 1 M 57/03 -, juris; 11.12.2003 - 1 M 218/03 -, juris; 13.11.2003 - 1 M 170/03 -, juris), verfügt die Gartenlaube der Antragsteller über keine Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2014 - 1 L 84/13
Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge - persönliche und sachliche …
Das Beitragsrecht knüpft nicht an den vermessungsrechtlichen Flurstücksbegriff an, sondern macht grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn zum Gegenstand der Beitragserhebung (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 16.09.1998 - 8 C 8/97 -, juris und zum Straßenbaubeitragsrecht OVG Greifswald, Beschl. v. 07.07.2003 - 1 M 57/03 -, juris). - VG Greifswald, 23.05.2012 - 3 A 144/10
Heranziehung zu Straßenbaubeitrag - hier: Flächenbegrenzung wegen begrenzter …
Dabei bedarf es keiner abschließenden Klärung, ob und inwieweit diese zum Erschließungsbeitragsrecht entwickelte Rechtsfigur überhaupt auf dem, Gebiet des hier anzuwenden Straßenbaubeitragsrechtes Anwendung finden kann (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl .v 07.07.2003 - 1 M 57/03, zit. nach juris;… VG Schwerin, Beschl. v. 09.11.2006 - 8 B 447/05, zit. nach juris Rn. 22ff.;… Driehaus, a.a.O., § 35 Rn. 44f.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04
Anforderungen an das Vorliegen einer atypischen Erschließungssituation; …
Die Rechtsfrage, ob im vorliegenden Fall wegen der außerordentlich großen Tiefe der Grundstücke des Antragstellers und wegen der Tatsache, dass diese - jedenfalls teilweise - auch anderweitig erschlossen sind, von einer "begrenzten Erschließungswirkung" ausgegangen werden kann und muss (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 07. Juli 2003 - 1 M 57/02 -, DVBl 2004, 587 = Überblick 2004, 94 = DÖV 2004, 583 = NordÖR 2004, 520), kann gleichfalls dem Verfahren der Hauptsache vorbehalten bleiben.
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