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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2001 - 1 M 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,54118
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2001 - 1 M 68/00 (https://dejure.org/2001,54118)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.05.2001 - 1 M 68/00 (https://dejure.org/2001,54118)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 1 M 68/00 (https://dejure.org/2001,54118)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides; …

    Ein Schriftstück ist bereits dann zugegangen, wenn es derart in den Machtbereich des Empfängers (Inhaltsadressaten) gelangt ist, dass dieser unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach den allgemeinen Gepflogenheiten auch von ihm erwartet werden kann (…vgl. BFH, Urt. v. 09.12.1999 - III R 37/97 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 14.05.2001 - 1 M 68/00 -, juris Rn. 43).
  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 229/04

    Bekanntgabe eines Grundsteuerbescheides

    Die Bekanntgabe setzt voraus, dass der Verwaltungsakt derart in den Machtbereich des Adressaten gelangen muss, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich ist und unter gewöhnlichen Umständen auch erwartet werden darf (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.05.2001, Az.: 1 M 68/00;… Klein, AO, 7. Auflage, § 122 Rz. 6).
  • VG Greifswald, 28.06.2016 - 3 A 525/14

    Gerichtliche Geltendmachung von Einwendungen gegen Beitragsbescheid

    Eine Bekanntgabe setzt voraus, dass der Verwaltungsakt mit Bekanntgabewillen derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich ist und unter gewöhnlichen Umständen auch erwartet werden darf (… OVG Greifswald, Urt. v. 24.03.2015 - 1 L 313/11 -, juris Rn. 57 und Beschl. v. 14.05.2001 - 1 M 68/00 -, juris Rn. 43).
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