Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Umsetzung eines Beamten: Beteiligung von Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte; Rechte des Beamten auf Beteiligung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzureichende Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates bei der Umsetzung einer Beamtin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Umsetzung einer Beamtin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzureichende Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates bei der Umsetzung einer Beamtin
Verfahrensgang
- VG Halle, 18.12.2014 - 5 B 187/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15
Rn. 13 Soweit die Beschwerdebegründungsschrift die Art und Weise der Umstrukturierung bemängelt, insbesondere auf das Fehlen einer Dienstpostenbewertung und Stellenbeschreibung für das Amt der Antragstellerin "Stabsstelle " sowie die Ungeeignetheit des der Antragstellerin zugewiesenen Dienstzimmers verweist, sind Mängel in der Umsetzung der Organisationsänderung und/oder Umsetzungsmaßnahme noch kein hinreichendes Indiz für die Annahme, beide Maßnahmen oder eine davon seien rechtsmissbräuchlich erfolgt, d. h. der Dienstherr der Antragstellerin habe die Gründe für beide Maßnahmen oder eine davon nur vorgeschoben, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen oder die Maßnahmen erwiesen sich aus anderen Gründen als willkürlich (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 -, juris, m. w. N.). - BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84
Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15
Rn. 8 Soweit die Beschwerdebegründungsschrift die dem erstinstanzlichen Beschluss entgegenstehende Rechtsauffassung vertritt, die Antragstellerin könne sich auf eine zu Unrecht unterbliebene Mitbestimmung des Personalrates im Sinne des § 69 Nr. 8 PersVG LSA berufen, stützt das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. November 1986 (- 2 C 20.84 -, juris) diesen Rechtsstandpunkt nicht. - OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15
Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09
Zur Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Zustimmung des Personalrates
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15
Soweit die Beschwerde vorträgt, die Antragstellerin könne sich - unabhängig von einer Widerspruchseinlegung durch die Gleichstellungsbeauftragte - auf eine Verletzung des der Gleichstellungsbeauftragten zustehenden Informations- und Beteiligungsrechtes berufen und deshalb eine Rückgängigmachung der streitigen Organisationsänderung und Umsetzungsmaßnahme verlangen, wird dies mit dem Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 27. April 2009 (- 1 M 42/09 -, juris) nicht schlüssig dargelegt.
- VG Halle, 27.03.2019 - 5 A 519/16
Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung
Sie wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 1. April 2015 (Az.: 1 M 7/15 ) zurückgewiesen. - OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19
Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung …
Die gegen die Teilablehnung eingelegte Beschwerde der Klägerin wurde zurückgewiesen (Senatsbeschluss vom 1. April 2015 - 1 M 7/15 -). - OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17
Prüfung eines Verstoßes gegen das Arithmetisierungsverbot in einem …
Das Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten ist - auch nach der Änderung durch das Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49) - schwächer ausgestaltet als das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung (…vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2017 - 2 EO 802/16 - Juris, Rn. 16 m. w. N.; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 1. April 2015 - 1 M 7/15 - Juris, Rn. 6). - OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16
Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche …
Dabei ist schon zu berücksichtigen, dass das Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten auch nach der Änderung durch das Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49) schwächer ausgestaltet ist als das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Juli 2011 - 2 EO 1409/10 - n. v., Abdruck S. 4 f., zu entspr. Vorschriften des ThürGleichG vom 3. November 1998; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 1. April 2015 - 1 M 7/15 - Juris, Rn. 6).
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