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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17684
OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07 (https://dejure.org/2007,17684)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.09.2007 - 1 M 78/07 (https://dejure.org/2007,17684)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. September 2007 - 1 M 78/07 (https://dejure.org/2007,17684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; GewO § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 7; GewO § 35
    Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit, die im Wesentlichen im Vertrieb rechtsgerichteter Musik-CDs und in der Durchführung entsprechender Musikveranstaltungen besteht: Gewerbeuntersagung; Straftat; Gesetzesverstoß; Vielzahl; Duldung; Unzuverlässigkeit; Verurteilung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit, die im Wesentlichen im Vertrieb rechtsgerichteter Musik-CDs und in der Durchführung entsprechender Musikveranstaltungen besteht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtfertigung einer Gewerbeuntersagung wegen der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit wegen Störung der öffentlichen Ordnung; Alleiniges Abstellen auf rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen für die Beurteilung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1994 - 3 L 180/93

    Verbot der Sonntagsarbeit; Sonntagsarbeit; Jahrmarkt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Ob die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit wegen Störung der öffentlichen Ordnung eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen kann (so BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 22 Cs 93.3158 -, GewArch 1994, 239), bleibt offen.

    Mit Blick auf diese Grundsätze nicht hinnehmbar ist eine Gewerbeausübung, die mit der Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und der Verbreitung neonazistischen Gedankenguts verbunden ist (BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 22 Cs 93.3158 -, GewArch 1994, 239; VG Arnsberg, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - 1 L 2031/98 -, GewArch 1999, 247, 248;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 35 RdNr. 61).

  • VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06

    Abschiebungsschutz im Asylfolgeverfahren; unzureichende Mitteilung des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Das Verwaltungsgericht hätte auf den Antrag der Antragsgegnerin nach § 80 Abs. 7 VwGO seinen Beschluss vom 16. Januar 2006 (Az.: 1 B 1/06 HAL) ändern und den Antrag des Antragstellers, ihm nach Maßgabe von § 80 Abs. 5 VwGO einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, ablehnen müssen.

    Im Hinblick auf die im Widerspruchsverfahren zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse über den Antragsteller, auf die sich der Änderungsantrag der Antragsgegnerin stützt, ist eine Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 16. Januar 2006 (1 B 1/06 HAL) angezeigt.

  • VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Derartige aggressive Gewalttätigkeiten und Beleidigungen anlässlich behördlicher Maßnahmen gegen die gewerbliche Tätigkeit sind aber - die Rechtmäßigkeit einzelner Polizeimaßnahmen im Hinblick auf die diesbezüglichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen des VG Halle dahingestellt (1 A 105/05 HAL und 108/05 HAL) - mit einer ordnungsgemäßen Gewerbeausübung schlechterdings unvereinbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung liegt vor, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten im Anschluss an die Untersagung und gegebenenfalls auch während eines sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens fortsetzen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291 f.; Beschluss vom 4. September 1986 - 6 S 2022/86 -, GewArch 1986, 372; s. a. OVG LSA, Beschluss vom 4. März 1996 - 4 M 10/95 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.1996 - 4 M 10/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung liegt vor, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten im Anschluss an die Untersagung und gegebenenfalls auch während eines sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens fortsetzen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291 f.; Beschluss vom 4. September 1986 - 6 S 2022/86 -, GewArch 1986, 372; s. a. OVG LSA, Beschluss vom 4. März 1996 - 4 M 10/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1986 - 6 S 2022/86

    Sofortvollzugsinteresse bei einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung liegt vor, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten im Anschluss an die Untersagung und gegebenenfalls auch während eines sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens fortsetzen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291 f.; Beschluss vom 4. September 1986 - 6 S 2022/86 -, GewArch 1986, 372; s. a. OVG LSA, Beschluss vom 4. März 1996 - 4 M 10/95 -).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Unzuverlässig im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß, das heißt in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, betreibt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, GewArch 1982, 294; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Ob die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit wegen Störung der öffentlichen Ordnung eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen kann (…so BayVGH, a. a. O.;… Marcks, a. a. O.), oder ob - wovon das Verwaltungsgericht ausgeht - eine politische Gesinnung, solange sie sich in nicht strafbarer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, für sich genommen keine Tatsache im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO sein kann, welche die Annahme rechtfertigen könnte, dass die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit fehlt (so VG Schleswig, Beschluss vom 27. September 2000 - 12 B 81/00 -, GewArch 2001, 44, 45 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvR 1078/80 -, NJW 1983, 1535 ff.), kann hier dahin stehen.
  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Unzuverlässig im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß, das heißt in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, betreibt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, GewArch 1982, 294; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
    Darüber hinaus ist - worauf die Antragsgegnerin mit der Beschwerde weiter zutreffend verweist - auch zu beachten, dass ein Gewerbetreibender nicht nur dann unzuverlässig ist, wenn er im Rahmen seines Betriebes selbst strafbare Handlungen begeht, sondern auch dann, wenn er strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25. Juni 2005 - 2 O 95/05 - BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1978 - 1 C 43.75 -, BVerwGE 56, 205 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Dezember 1975 - VI 135/73 -, GewArch 1976, 272).
  • VG Weimar, 25.07.2006 - 8 E 850/06

    Gaststättenrecht; Rechtmäßiger Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis …

  • VG Schleswig, 27.09.2000 - 12 B 81/00

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verbreitung neonazistischen …

  • VG Halle, 13.10.2006 - 3 A 105/04
  • VG Arnsberg, 23.12.1998 - 1 L 2031/98

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen der Verbreitung der …

  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360

    Wiedergestattung der Gewerbeausübung

    Dass die Staatsanwaltschaft (oder auch ein Gericht) ein (verfolgenswertes) strafbares Verhalten nicht festgestellt hat, sondern von geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung ausgegangen ist, hindert - soweit nicht eine Bindungswirkung gemäß § 35 Abs. 3 GewO besteht - entgegen der Ansicht des Klägers aber nicht, den zugrunde liegenden Sachverhalt in einem gewerberechtlichen Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit weiteren Gesichtspunkten, abweichend zu würdigen, zumal es bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit einer Person auf deren Verschulden nicht ankommt (vgl. BayVGH vom 9.7.2002 Az. 22 ZB 02.1362; OVG LSA vom 13.9.2007 Az. 1 M 78/07; HessVGH vom 14.6.1988 GewArch 1988, 337;… Marcks, a.a.O., RdNr. 42 zu § 35 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 20.01.2010 - 5 A 155/08

    Feststellung der faktischen Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich …

    Entscheidend ist, ob der Gewerbetreibende auf Grund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Gewerbeausübung keine hinreichende Gewähr (mehr) bietet (vgl. auch OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. September 2007 - 1 M 78/07 - juris;… Landmann/Rohmer - Marcks, GewO, Kommentar, Band I, Stand: Mai 2008, § 35 Rn. 42;… Friauf - Heß, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: April 2009, § 35 Rn. 58).
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