Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 M 8/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 35 GewO, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO
Besonderes Vollziehungsinteresse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - hier: Gewerbeuntersagungsverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Besonderes Vollziehungsinteresse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtfertigung des Sofortvollzugs mit aufgrund von "Altschulden" entstehenden Kosten eines Gewerbetreibenden
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.12.2011 - 3 B 251/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 M 8/12
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 383
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 M 8/12
Denn für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.1995 - 1 B 83.95 -, Juris; OVG LSA, Beschl. v. 10.11.2011 - 1 O 197/11 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2012 - 1 O 197/11
Gewerbeuntersagung; maßgeblicher Zeitpunkt; Steuerschätzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 M 8/12
Denn für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.1995 - 1 B 83.95 -, Juris; OVG LSA, Beschl. v. 10.11.2011 - 1 O 197/11 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 2 M 84/09
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 M 8/12
Mit dem Sofortvollzug der Gewerbeuntersagung kann nur erreicht werden, dass keine neuen Schulden aus der jetzigen gewerblichen Tätigkeit entstehen, die der Gewerbetreibende möglicherweise zu begleichen nicht in der Lage ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2009 - 2 M 84/09 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2020 - 1 M 109/20
Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden während …
Da über den Widerspruch des Antragstellers vom 17. April 2020 - soweit ersichtlich - noch nicht entschieden worden ist, hat das Gericht seiner Interessenabwägung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die aktuelle Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 16. September 2020 - 3 B 184/20 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 1 M 8/12 -, juris).
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