Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 01.06.2007 - 3 B 464/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Dem Gesetzgeber muss es grundsätzlich möglich sein, auch im Wege tatbestandlicher Rückanknüpfungen auf veränderte Gegebenheiten zu reagieren oder Gegebenheiten ändernd zu beeinflussen (BVerfG, 21.10.2003 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 181f). - BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Dieser Rückwirkungstatbestand ist gegeben, wenn - im Gegensatz zur Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte" Rückwirkung) - die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, ihr Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt wurden" (BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305, 348/93 -, BVerfGE 105, 17, 37f). - BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Rn. 12 Das Beschwerdevorbringen gibt darüber hinaus zunächst Anlass zu dem Hinweis, dass es bedenkenfrei zulässig ist, wenn eine rückwirkende Satzung zu einer höheren Beitragspflicht führt, als sie durch eine vorangegangene (nichtige) Satzung begründet zu sein schien, falls die Nichtigkeit der Ausgangssatzung auf einem vorteilswidrigen Anliegeranteil (wie vorliegend 50% nach der SBS 2000) beruhte (vgl. BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170/81 -, NVwZ 1983, 612 zu einer Änderung des Beitragsmaßstabs).
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02
Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Geht die Beschwerdebegründung auf nur eine Erwägung nicht ein, die die angefochtene Entscheidung selbstständig trägt, bzw. lässt sie unangefochten, bleibt der Beschwerde schon aus diesem Grund der Erfolg versagt (ständige Rspr. des Senats; vgl. zum Ganzen auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 BS 40/03 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, NJW 2003, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris, und Beschluss vom 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, VBlBW 2002, 398;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02
Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Geht die Beschwerdebegründung auf nur eine Erwägung nicht ein, die die angefochtene Entscheidung selbstständig trägt, bzw. lässt sie unangefochten, bleibt der Beschwerde schon aus diesem Grund der Erfolg versagt (ständige Rspr. des Senats; vgl. zum Ganzen auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 BS 40/03 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, NJW 2003, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris, und Beschluss vom 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, VBlBW 2002, 398;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41). - BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76
Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Im Falle der Abgabenerhebung liegt der Eingriff in der dem Pflichtigen durch die Abgabe auferlegten Leistung (vgl. BVerwG, 27.01.1978 - VII C 44.76 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Geht die Beschwerdebegründung auf nur eine Erwägung nicht ein, die die angefochtene Entscheidung selbstständig trägt, bzw. lässt sie unangefochten, bleibt der Beschwerde schon aus diesem Grund der Erfolg versagt (ständige Rspr. des Senats; vgl. zum Ganzen auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 BS 40/03 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, NJW 2003, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris, und Beschluss vom 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, VBlBW 2002, 398;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41). - OVG Sachsen, 30.04.2003 - 4 BS 40/03
Beschwerdeverfahren, Prüfungsauftrag Prüfung, Täuschungsvorsatz, Ausschluss
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2007 - 1 M 83/07
Geht die Beschwerdebegründung auf nur eine Erwägung nicht ein, die die angefochtene Entscheidung selbstständig trägt, bzw. lässt sie unangefochten, bleibt der Beschwerde schon aus diesem Grund der Erfolg versagt (ständige Rspr. des Senats; vgl. zum Ganzen auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 BS 40/03 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, NJW 2003, 158; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris, und Beschluss vom 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, VBlBW 2002, 398;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2007 - 2 M 153/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die in Aussicht gestellte Besetzung der …
Geht die Beschwerdebegründung auf nur eine Erwägung nicht ein, die die angefochtene Entscheidung selbstständig trägt, bzw. lässt sie unangefochten, bleibt der Beschwerde schon aus diesem Grund der Erfolg versagt (OVG M-V, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 1 M 83/07 - vgl. zum Ganzen auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 30. April 2003 - 4 BS 40/03 -, zitiert aus juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, NJW 2003, 158; VGH Mannheim, Beschl. v. 01. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, zitiert aus juris, und Beschl. v. 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, VBlBW 2002, 398;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 146 Rn. 41). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 1 L 170/06
Notwendigkeit der Angabe der konkreten Bezeichnung der Genehmigungsbehörde bei …
Rn. 34 3. Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen zutreffend darauf hingewiesen, dass der angefochtene Bescheid, von dem aufgezeigten Bekanntmachungsfehler der Zweitwohnungssteuersatzung abgesehen, deshalb rechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, weil er unter Verletzung des zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses noch geltenden Schlechterstellungsverbotes nach § 2 Abs. 5 Satz 4 KAG (vgl. dazu zuletzt Beschluss des Senates, 25.07.2007 - 1 M 83/07 -, juris) erlassen worden ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".