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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2001 - 1 M 84/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25653
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2001 - 1 M 84/01 (https://dejure.org/2001,25653)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.12.2001 - 1 M 84/01 (https://dejure.org/2001,25653)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 (https://dejure.org/2001,25653)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 3 K 13/14

    Normenkontrolle - Gliederung eines Gewerbegebiets durch Festsetzung von …

    Der Bezug eines Periodikums bedeutet nämlich, dass der Interessent sich aktiv ein Exemplar besorgen kann (vgl. OVG Greifswald, B. v. 19.12.2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 für ein Abonnement;… juris Rn. 11).

    In dem Beschluss des OVG Greifswald vom 19.12.2001 (- 1 M 84/01 -, NordÖR 2002, 268, juris Rn. 11) geht es um den Fall, dass im Amtsblatt bekannt gegeben war, dass es allen erreichbaren Haushaltsvorständen der Hansestadt Greifswald kostenlos zugestellt wird und auch im Abonnement bezogen werden kann; die Entscheidung behandelt zudem die Frage einer wirksamen Regelung in der Hauptsatzung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 3 K 232/15

    Baurechtliche Normenkontrolle-erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Verkürzung …

    Der Bezug eines Periodikums bedeutet nämlich, dass der Interessent sich aktiv ein Exemplar besorgen kann (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 -, NordÖR 2002, 268 für ein Abonnement = juris Rn. 11).

    In dem Beschluss vom 19. Dezember 2001 (a. a. O.) ging es um den Fall, dass im Amtsblatt bekanntgegeben war, dass es allen erreichbaren Haushaltsvorständen der dortigen Stadt kostenlos zugestellt wird und auch im Abonnement bezogen werden kann; die Entscheidung behandelt zudem die Frage einer wirksamen Regelung in der Hauptsatzung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 3 K 193/17

    Wirksamkeit der Bekanntmachung eines Bebauungsplans im amtlichen …

    Der Bezug eines Periodikums bedeutet nämlich, dass der Interessent sich aktiv ein Exemplar besorgen kann (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 -, NordÖR 2002, 268 für ein Abonnement = juris Rn. 11).

    In dem Beschluss vom 19. Dezember 2001 (a. a. O.) ging es um den Fall, dass im Amtsblatt bekanntgegeben war, dass es allen erreichbaren Haushaltsvorständen der dortigen Stadt kostenlos zugestellt wird und auch im Abonnement bezogen werden kann; die Entscheidung behandelt zudem die Frage einer wirksamen Regelung in der Hauptsatzung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung; …

    Hierfür spricht - dies sei lediglich am Rande angemerkt - der Umstand, dass die Hansestadt # in der 5. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Hansestadt # vom 07. Juni 2005 unter Art. 1 § 11 Abs. 3 HS genau in der Weise abgeändert, lediglich die Tatbestandsalternative der "unabwendbaren Ereignisse" gestrichen und es sonst bei der bekannten Regelung belassen hat (vgl. zu einem Fall der unterstellten Teilnichtigkeit Beschluss des Senats vom 19.12.2001 -1 M 84/01 -, NordÖR 2002, 268 - zitiert nach juris).
  • VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16

    Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur …

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.
  • VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17

    Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell; …

    Vor dem Hintergrund des oben beschriebenen Zwecks der Vorschriften über die Verkündung von Rechtsnormen besteht bezogen auf diesen Personenkreis kein plausibler Grund, die kostenlose Verteilung nicht als eine Form des Bezugs anzusehen (vgl. dementsprechend explizit die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit anerkennend OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 - NordÖR 2002, 268 juris Rn. 11; vgl. ferner die kostenlose Verteilung als Bezugsmöglichkeit voraussetzend OVG Greifswald, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - juris; ebenso OVG Greifswald, Urteil vom 27. Mai 2009 - 3 K 24/08 - juris Rn. 67; unentschieden OVG Greifswald, Urteil vom 8. Oktober 2014 - 1 L 168/11 - juris Rn. 34 und VG Schwerin, Urteil vom 14. Januar 2019 - 4 A 1827/16 SN - amtl.
  • VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06

    Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird im Anschlussbeitragsrecht insoweit für gerechtfertigt erachtet, als dass auch das Inkrafttreten einer neuen Beitragssatzung ohne Rückwirkungsanordnung bewirken kann, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht wegen fehlender rechtmäßiger Satzung (vgl. § 8 Abs. 7 S.2 KAG a.F.) zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und dies im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen, der angefochtene Bescheid mithin nicht mehr aufzuheben ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1983, Az.: 8 C 170/81, veröffentlicht in: BVerwGE 67, 129;… BVerwG, Urt. v. 25.11.1981, Az.: 8 C 14/81, veröffentlicht in: BVerwGE 64, 218; OVG M-V, Beschl. v. 19.12.2001, Az.: 1 M 84/01, veröffentlicht in: NordÖR 2002, 268).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2024 - 3 K 911/19
    Der Bezug eines Periodikums bedeutet nämlich, dass der Interessent sich aktiv ein Exemplar besorgen kann (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 M 84/01 -, NordÖR 2002, 268 für ein Abonnement = juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 1 M 114/08

    Beitragsrechtliches Eilverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt

    Für das Abgabenrecht entspricht es der Rechtsprechung des Senates, dass grundsätzlich die aktuelle, jetzt geltende Fassung der Abgabensatzung der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides zugrundezulegen ist, wenn während eines gerichtlichen Verfahrens die Satzung geändert wird (Beschluss, 19.12.2001 - 1 M 84/01, juris).
  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 1401/05

    Heranziehung zum Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird im Anschlussbeitragsrecht nur insoweit für gerechtfertigt erachtet, als dass auch das Inkrafttreten einer neuen Beitragssatzung ohne Rückwirkungsanordnung bewirken kann, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht wegen fehlender rechtmäßiger Satzung (vgl. § 8 Abs. 7 S.2 KAG a.F.) zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und dies im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen, der angefochtene Bescheid mithin nicht mehr aufzuheben ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.1983, Az.: 8 C 170/81, veröffentlicht in: BVerwGE 67, 129;… BVerwG, Urt. v. 25.11.1981, Az.: 8 C 14/81, veröffentlicht in: BVerwGE 64, 218; OVG M-V, Beschl. v. 19.12.2001, Az.: 1 M 84/01, veröffentlicht in: NordÖR 2002, 268).
  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser

  • VG Schwerin, 18.06.2009 - 8 A 2316/02
  • VG Schwerin, 13.05.2008 - 4 A 757/05

    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag

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