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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,59202
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03 (https://dejure.org/2003,59202)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.09.2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03 (https://dejure.org/2003,59202)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. September 2003 - 1 M 86/03, 1 O 56/03 (https://dejure.org/2003,59202)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19

    Erkrankung; Förderungshöchstdauer; wichtiger Grund

    Eine Erkrankung kann auch dann als schwerwiegender Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG angesehen werden, wenn der Auszubildende zwar an Prüfungen teilnimmt, diese aber krankheitsbedingt mangels ausreichender Vorbereitung nicht besteht (wie OVG MV , B.v. 03.09.2003 - 1 M 86/03).

    Eine Erkrankung kann auch dann als schwerwiegender Grund angesehen werden, wenn der betreffende Auszubildende zwar an Prüfungen teilnimmt, diese aber krankheitsbedingt mangels unzureichender Vorbereitung nicht besteht (OVG MV , B. v. 03.09.2003 - 1 M 86/03, juris Rn. 7).

    Dazu bedarf es der Darlegung, welche Erkrankungen bei ihm vorgelegen haben, welche Zeiträume betroffen gewesen sind und dass er durch die Erkrankung tatsächlich gehindert war, den im Studium vermittelten Stoff zu erarbeiten (vgl. OVG MV , B. v. 03.09.2003 - 1 M 86/03, juris Rn. 8).

  • VG Schwerin, 05.03.2010 - 6 B 1284/09

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer; Krankheit als schwerwiegender Grund

    Insbesondere fehlt es an einer näheren Darlegung, welche Erkrankung bei der Antragstellerin vorgelegen habe, welche Zeiträume betroffen gewesen seien und dass sie durch die Erkrankung tatsächlich gehindert gewesen sei, den im Studium vermittelten Stoff zu erarbeiten (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen auch OVG Greifswald, Beschluss vom 03.09.2003, Az. 1 M 86/03, 1 O 56/03, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2025 - 12 A 912/21

    Bewilligung von beantragten Förderleistungen für die Fortbildung zum staatlich …

    Rn. 55 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. November 2022 - 14 LB 84/22 -, juris Rn. 47; OVG Bremen, Beschluss vom 23. August 2019 - 1 PA 161/19 - BeckRS 2019, 19594, Rn. 10; OVG M.-V., Beschluss vom 3. September 2003 - 1 M 86/03 -, juris Rn. 8.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2025 - 3 LA 12/21

    Bewilligung von Ausbildungsförderung bei vorausgegangener Studierunfähigkeit …

    Insbesondere ist auch die Ursächlichkeit der geltend gemachten Erkrankung für den Ausbildungsrückstand nachvollziehbar darzulegen (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 23. August 2019 - 1 PA 161/19 -, BeckRS 2019, 19594, beck-online Rn. 10; OVG Greifswald, Beschluss vom 3. September 2003 - 1 M 86/03 -, juris Rn. 8).
  • VG Bremen, 10.02.2026 - 7 K 2026/25

    Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus, Urteil vom 10.02.2026 …

    Dazu bedarf es der Darlegung, welche Erkrankungen bei ihm vorgelegen haben, welche Zeiträume betroffen gewesen sind und dass er durch die Erkrankung tatsächlich gehindert gewesen war, den im Studium vermittelten Stoff zu erarbeiten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 3. September 2003 - 1 M 86/03, juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 12.09.2025 - AN 2 K 20.02688

    Verlängerung von Fristen und Ausbildungsförderung bei Krankheit oder Behinderung

    Entsprechend ist anerkannt, dass eine Erkrankung auch dann als schwerwiegender Grund angesehen werden kann, wenn die betroffenen Studierenden zwar an den Prüfungen teilnehmen, diese aber krankheitsbedingt mangels unzureichender Vorbereitungen nicht bestehen (vgl. OVG Greifswald, B.v. 3.9.2003 - 1 M 86/03 - BeckRS 2003, 10819 Rn. 7).
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