Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Durchsetzung einer Stellplatzbaulast
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und Baulastnehmer i.R.d. Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast
- Deutsches Notarinstitut
GaStplVO ND § 4 Abs. 1; BauO ND §§ 89 Abs. 1, 92 Abs. 1
Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen i. R. d. Ermessensausübung bei Durchsetzung einer Stellplatzbaulast
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
GaVO § 4 Abs. 1; NBauO §§ 89 Abs. 1, 92 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GaragenVO § 4
Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und Baulastnehmer i.R.d. Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Durchsetzung einer Stellplatzbaulast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und Baulastnehmer i.R.d. Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Stellplatzbaulast: Behördliches Einschreiten der Regelfall! (IBR 2010, 359)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 28.12.2009 - 2 B 143/09
- OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 510
- NZBau 2010, 364
- DVBl 2010, 525
- BauR 2010, 1217
- BauR 2010, 950
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.09.1983 - 1 A 72/82
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
Zur Ermessensausübung bei der Durchsetzung einer Stellplatzbaulast, insbesondere zur Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber und -nehmer (Abgrenzung zum Senatsbeschl. v. 2.9.1983 - 1 A 72/82 -, NJW 1984, 380).Die angegriffene Verfügung ist im Übrigen auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu beanstanden, dass die Bauaufsichtsbehörde In Fällen der vorliegenden Art nach der Rechtsprechung des Senats einen einseitigen Eingriff in privatrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden hat (vgl. Beschl. v. 2.9.1983 - 1 A 72/82 -, NJW 1984, 380).
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2009 - 8 A 10851/09
Einhaltungspflicht und Durchsetzung einer durch Baulast gesicherten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer Baulast einschreiten (zuletzt Senatsbeschl. v. 21.7.2009 - 1 ME 79/09 -, NVwZ-RR 2009, 872; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 6.11.2009 - 8 A 10851/09 -, BauR 2010, 216). - OVG Niedersachsen, 21.07.2009 - 1 ME 79/09
Ermessensausübung bei der bauaufsichtsbehördlichen Durchsetzung einer nicht durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Bauaufsichtsbehörde zur Durchsetzung einer Baulast einschreiten (zuletzt Senatsbeschl. v. 21.7.2009 - 1 ME 79/09 -, NVwZ-RR 2009, 872; vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 6.11.2009 - 8 A 10851/09 -, BauR 2010, 216). - OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 LB 1137/01
Abstandsbaulast; Baulast; Baulasterklärung; Bestimmtheit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10
Insoweit handelt es sich nicht um Fragen, die die Bestimmtheit der Baulast betreffen (vgl. zu den daraus folgenden Anforderungen Senatsurt. v. 27.9.2001 - 1 LB 1137/01 -, BauR 2002, 770), denn die Zweckbindung für eine Stellplatznutzung steht außer Frage.
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2021 - 2 M 160/20
Bauaufsichtliche Verfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast; Verhältnis zu …
Bei nachteiligen Folgen für den durch die Baulast Begünstigten ist die Bauaufsichtsbehörde auch mit Rücksicht auf den privatrechtlichen Konflikt nicht gehalten, den baurechtswidrigen Zustand hinzunehmen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2010 - 1 ME 13/10 - juris Rn. 20).Im Übrigen ist die Bauaufsichtsbehörde auch nicht verpflichtet, vor Erlass der bauaufsichtlichen Verfügung aufzuklären, ob sich die Beteiligten in angemessener Weise um eine einvernehmliche Regelung bemüht haben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2010, a.a.O. Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer …
Denn die nachträgliche Berufung auf Umstände, die bei der Baulastbestellung von allen Beteiligten zugrunde gelegt worden sind und bei ihnen keine Bedenken ausgelöst haben, ist in aller Regel (auch im Falle der Rechtsnachfolge) missbräuchlich (so bereits Senatsbeschl. v. 4.3.2010 - 1 ME 13/10 -, BRS 76 Nr. 209 = BauR 2010, 1217 = juris Rn. 16). - OVG Bremen, 16.01.2017 - 1 B 275/16
Durchsetzung einer Baulast - Baulast; Baulastenverzeichnis; Erschließung; …
Die Bauaufsichtsbehörde ist grundsätzlich befugt, durch Verwaltungsakt die sich aus einer Baulast ergebenden Verpflichtungen durchzusetzen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.1983 - 1 A 72/82, NJW 1984, 380; Beschl. v. 08.12.1995 - 1 M 7201/95, NJW 1996, 1363; Beschl. v. 21.07.2009 - 1 ME 79/09, NVwZ-RR 2009, 872; Beschl. v. 04.03.2010 - 1 ME 13/10, NVwZ-RR 2010, 510; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.11.2009 - 8 A 10851/09, BauR 2010, 216;… OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.1997 - 1 L 82/96, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.09.1990 - 4 B 34/90, BauR 1991, 62). - OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 B 321/14
Stellplatzverpflichtung, Baulast, Zu- und Abgangsverkehr, notwendige Stellplätze, …
Die fünf Stellplätze sind - wie weitere 815 Stellplätze - im Parkhaus der Antragstellerin frei zugänglich, insbesondere sind sie auch nicht abgesperrt worden (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 4. März 2010 - 1 ME 13/10 -, juris Rn. 10). - VG Magdeburg, 03.06.2020 - 4 B 177/20
Ordnungsverfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast
Eine Zuwegungsbaulast kann mit den genannten bauaufsichtlichen Mitteln durchgesetzt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.03.2010 - 1 ME 13/10 -, juris Rn. 15).
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