Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56 BauO ND; § 122 Abs 2 S 3 VwGO; § 46 Abs 1 BauO ND; § 47 BauO ND
Baugestaltungsvorschrift; Bebauungsplan; Binnenbereich; Blockinnenraum; Carport; Einstellplatz; Garage; Nachbarschutz; Ruhezone; Rücksichtnahmegebot; Vorbelastung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Carport im rückwärtigen Bereich zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 28.05.2003 - 4 B 1564/03
- OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1937 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03
Richtig dürfte zwar sein, dass bauordnungsrechtliche Vorschriften - auch solche, welche wie hier in § 2 Abs. 2 Nr. 3 d PrüfeVO geschehen, die Prüfung des § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO ausschließen - nicht zugleich die Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO als spezialgesetzliche Ausprägung des Rücksichtnahmegebotes ausschließen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, NVwZ 2001, 813 = DVBl 2001, 645 = ZfBR 2001, 274 = BauR 2001, 914).Was bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen (…vgl. dazu allgemein BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 125 f.) dem Rücksichtnahmeberechtigten (hier den Antragstellern) zuzumuten ist, richtet sich in einem Plangebiet jedoch nicht allein nach der tatsächlichen Nutzung, sondern vor allem nach den Festsetzungen im Bebauungsplan ( so BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, aaO).
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 ME 170/03
Was bei Abwägung der konkurrierenden Nutzungsinteressen (vgl. dazu allgemein BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 125 f.) dem Rücksichtnahmeberechtigten (hier den Antragstellern) zuzumuten ist, richtet sich in einem Plangebiet jedoch nicht allein nach der tatsächlichen Nutzung, sondern vor allem nach den Festsetzungen im Bebauungsplan (… so BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, aaO).
- OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf …
Stellplätze und Garagen dürfen - gemessen an § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO - im Hintergarten bzw. im Blockinneren eines Straßenkarrees angeordnet werden, wenn dort eine entsprechende Vorbelastung besteht (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13).Rn. 16 Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden.
- OVG Niedersachsen, 07.06.2011 - 1 ME 62/11
Planerische Vorbelastung kann die Positionierung eines Carports in der am …
Insoweit unterscheide sich die Sachlage von derjenigen, welche der Senat in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (- 1 ME 170/03 - NdsVBl. 2003, 325) für ein größeres Straßenkarree im Bereich der Landeshauptstadt J. beurteilt habe.Sie sind unter anderem in den Senatsbeschlüssen vom 12. Juli 2005 (- 1 ME 115/05 -, V.n.b.) sowie vom 18. Juli 2003 (- 1 ME 170/03 -, NdsVBl. 2003, 325, veröffentlicht auch in Juris sowie OVG-Datenbank) niedergelegt.
Wenn der Bebauungsplan Nr. ... daher die straßenseitige Baugrenze sowohl an der Ostseite der F. -Straße als auch an der Westseite der Straße Am H. unmittelbar an die straßenseitigen Fassaden der dort schon stehenden Gebäude anlegte, zugleich aber in dem Bereich östlich der F. -Straße den überbaubaren Bereich bis fast an die Ostgrenze dieser recht tiefen Handtuchgrundstücke führte, dann kann das nur den Sinn gehabt haben, die Antragsgegnerin habe schon im Jahre 1972 (und nicht erst wie im Fall 1 ME 170/03 aufgrund nachträglichen Sinneswandels durch die Landeshauptstadt J. geschehen nachträglich) beabsichtigt, eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen.
- VG Schleswig, 15.05.2025 - 8 B 7/25
Verletzung drittschützender Normen bei Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, …
Technisch-rechnerisch ermittelte Emissionswerte - seien es Einzelwerte, Wirk- oder Beurteilungspegel - sind dabei für die Beurteilung nicht ausschlaggebend (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 7 B 165/11 - juris Rn. 13;… Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 - juris Rn. 46;… Urteil vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 - juris Rn. 59 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 1 ME 170/03 - juris Rn. 14).Das gilt indes nur dann, wenn dieses Straßenkarree durch Grünflächen und relative Wohnruhe gekennzeichnet ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 1 ME 170/03 - juris Rn. 14).
- OVG Niedersachsen, 20.09.2017 - 1 ME 111/17
Stellplätze
Die rechtlichen Maßstäbe, nach denen sich nach der Senatsrechtsprechung die Anordnung von Stellplätzen auf einem Baugrundstück richten muss, (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ;… Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, NVwZ-RR 2014, 756 = BauR 2014, 1910 = juris Rn. 16) hat das Verwaltungsgericht zutreffend zusammengefasst. - OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11
Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von …
Rn. 55 Sie sind unter anderem in den Senatsbeschlüssen vom 12. Juli 2005 (- 1 ME 115/05 -, V.n.b.) sowie vom 18. Juli 2003 (- 1 ME 170/03 -, NdsVBl. 2003, 325, veröffentlicht auch in Juris sowie OVG-Datenbank) niedergelegt. - OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13
Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung; …
Die für die Anordnung von Stellplätzen geltenden Grundsätze hat der Senat in mehreren Entscheidungen wie folgt zusammengefasst (vgl. nur Beschl. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, juris Rn. 14 = NdsVBl 2003, 325: Beschl. v. 7.6.2011 - 1 ME 62/11 -, juris Rn. 13 = BauR 2011, 1699 ;… Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, juris-Rn. 16): Stellplätze und Garagen sollen grundsätzlich möglichst nah an öffentliche Verkehrsflächen herangebaut werden, um kein Störpotenzial in Ruhezonen hineinzutragen, in denen bislang keine Fahrzeugbewegungen stattfanden. - OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit …
Das sind grundsätzlich tragfähige Überlegungen (vgl. zu einer vergleichbaren Sachlage Senatsb. v. 18.7.2003 - 1 ME 170/03 -, NdsVBl. 2003.325). - VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25
Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …
Denn Baugestaltungsvorschriften vermitteln grundsätzlich keinen Drittschutz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2003, 1 ME 170/03, juris Rn. 13;… VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.1990, 8 S 1279/90, juris Rn. 3;… siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 25 f. [zum bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbot]). - VG Göttingen, 07.08.2006 - 2 B 267/06
Abstand; Anbau; Balkon; Belastung; Billigkeit; Buchgrundstück; einhalten; …
1998, 47f.; Beschl. v. 05.12.1995 - 1 M 7026/95 -, n.v.; Beschl. v. 18.07.2003 - 1 M 170/03 -, NdsVBl 2003, 325).
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