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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75458
VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077 (https://dejure.org/2008,75458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2008 - 1 N 06.1077 (https://dejure.org/2008,75458)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2008 - 1 N 06.1077 (https://dejure.org/2008,75458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollantrag gegen Einbeziehungssatzung; Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis (verneint); Abwägungserheblichkeit privater Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Da die Antragstellerin im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht auf dieses Problem hingewiesen hat, hätte die Antragsgegnerin eine (erstmals im Normenkontrollverfahren geltend gemachte) Gefährdung des Anwesens der Antragstellerin durch Wasser nur dann in der Abwägung berücksichtigen müssen, wenn diese ohne weiteres zu erkennen war (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 DVBl 1999, 100; vom 25.1.2001 ZfBR 2001, 419).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Eine "Riegelwirkung" oder "erdrückende" Wirkung einer Bebauung, die vor allem bei "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (vgl. BVerwG vom 13.3.1981 DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; vom 23.5.1986 DVBl 1986, 1271: 11, 50 m hohe Siloanlage im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), ist unter den gegebenen Umständen auszuschließen.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Eine "Riegelwirkung" oder "erdrückende" Wirkung einer Bebauung, die vor allem bei "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (vgl. BVerwG vom 13.3.1981 DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; vom 23.5.1986 DVBl 1986, 1271: 11, 50 m hohe Siloanlage im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen), ist unter den gegebenen Umständen auszuschließen.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Regelung zur Verhängung einer Fahrtenbuch-Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Das Abwägungsgebot kann nur verletzt sein, wenn eine außergewöhnliche und damit ausnahmsweise rechtlich relevante Aussicht vorliegt oder wenn die Bebauung nicht nur die Aussicht schmälert, sondern zudem eine "abriegelnde" oder "erdrückende" Wirkung auf das Nachbargrundstück hat (vgl. BVerwG vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 6.6.2002 - 1 NE 02.724 - Juris; vom 18.12.2006 - 1 N 05.2027 - Juris; VGH BW vom 27.9.2007 - 3 S 882/06 - Juris).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Das Abwägungsgebot kann nur verletzt sein, wenn eine außergewöhnliche und damit ausnahmsweise rechtlich relevante Aussicht vorliegt oder wenn die Bebauung nicht nur die Aussicht schmälert, sondern zudem eine "abriegelnde" oder "erdrückende" Wirkung auf das Nachbargrundstück hat (vgl. BVerwG vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 6.6.2002 - 1 NE 02.724 - Juris; vom 18.12.2006 - 1 N 05.2027 - Juris; VGH BW vom 27.9.2007 - 3 S 882/06 - Juris).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Ergibt eine überschlägige Überprüfung hingegen, dass sich die rechtlichen Möglichkeiten des Antragstellers, gegen die von ihm bekämpfte Anlage vorzugehen, im Fall der Unwirksamkeit der städtebaulichen Satzung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verbessern, darf das Rechtsschutzinteresse nicht verneint werden (BVerwG vom 23.1.1992 NVwZ 1992, 974; vom 30.9.1992 Buchholz 310 § 47 Nr. 70).
  • VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851

    Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Senats in Normenkontrollverfahren gegen eine städtebauliche Satzung in der Regel auch dann nicht gerechtfertigt, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, wenn dieser den Bebauungsplan durch eigene Antragstellung erfolgreich verteidigt (vgl. BayVGH vom 7.3.2002 NVwZ 2003, 236 = BayVBl 2003, 248).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Dient ein Normenkontrollantrag der Vorbereitung eines Verfahrens gegen eine bereits verwirklichte Festsetzung, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann nicht, wenn die beabsichtigte weitere Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos ist (BVerwG vom 9.2.1989 NVwZ 1989, 653).
  • BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz fehlt, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts für den Antragsteller nutzlos erscheint, weil er mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung seine Rechtsstellung aktuell nicht verbessern kann (BVerwG vom 11.2.2004 BauR 2004, 1264; BVerwG vom 28.4.1999 BRS 62 Nr. 47 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2008 - 1 N 06.1077
    Das Abwägungsgebot kann nur verletzt sein, wenn eine außergewöhnliche und damit ausnahmsweise rechtlich relevante Aussicht vorliegt oder wenn die Bebauung nicht nur die Aussicht schmälert, sondern zudem eine "abriegelnde" oder "erdrückende" Wirkung auf das Nachbargrundstück hat (vgl. BVerwG vom 9.2.1995 NVwZ 1995, 895; vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413; BayVGH vom 6.6.2002 - 1 NE 02.724 - Juris; vom 18.12.2006 - 1 N 05.2027 - Juris; VGH BW vom 27.9.2007 - 3 S 882/06 - Juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2007 - 1 N 04.2206

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Sondergebiet für den Umbau eines …

  • BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 1 N 05.2027
  • VGH Bayern, 07.02.2007 - 1 N 05.3338
  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 1 ZB 07.852

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Wohnhaus im …

  • VGH Bayern, 13.07.2006 - 1 NE 06.1078

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 1 NE 06.2285
  • VGH Bayern, 06.06.2002 - 1 NE 02.724
  • VGH Bayern, 04.02.2025 - 15 NE 24.2048

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolleilantrag

    Hieraus ergibt sich keine mögliche Verletzung eigener Rechte des Antragstellers (BayVGH, U.v. 22.4.2008 - 1 N 06.1077 - juris Rn. 26).

    Die Voraussetzungen einer derartigen Wirkung, die vor allem bei "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommt (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2008 - 1 N 06.1077 - juris Rn. 23;… B.v. 10.2.2022 - 15 ZB 21.2428 - juris Rn. 27 ff.), liegen allerdings offensichtlich nicht vor.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2010 - 2 K 108/09

    Unwirksamkeit einer Einbeziehungssatzung; Bedürfnis; Planziel; Umgestaltung des …

    Zwar nehmen die Vorschriften des § 34 BauGB, welche die weiteren Voraussetzungen solcher Satzungen sowie das Aufstellungsverfahren regeln, nicht auf § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB Bezug; gleichwohl sind die Belange betroffener Eigentümer bei der Aufstellung einer solchen Satzung in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften zu ermitteln und zu bewerten sowie mit den berührten öffentlichen und anderen privaten Belangen abzuwägen (…vgl. BayVGH, Urt. v. 29.10.2008 - 1 N 07.3048 -, Juris; Urt. v. 22.04.2008 - 1 N 06.1077 -, Juris).
  • VGH Bayern, 13.07.2006 - 1 NE 06.1078

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Mit dem am 28. April 2006 beim Verwaltungsgerichtshof eingegangenen Normenkontrollantrag (1 N 06.1077) und dem streitgegenständlichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wendet sich die Antragstellerin gegen die Einbeziehungssatzung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten (auch des Verfahrens 1 N 06.1077) sowie auf die von der Antragsgegnerin vorgelegten Akten Bezug genommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 KN 15/08

    Rechtschutzbedürfnis trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Verbesserung der …

    Zwar eröffnen die §§ 116 Abs. 1, 118 LVwG grundsätzlich eine Rücknahmemöglichkeit (vgl. VGH München, Urteil vom 22.04.2008, 1 N 06.1077, [bei Juris Tz. 19]); eine Verbesserung der Rechtsstellung der Antragstellerin infolge eines erfolgreichen Normenkontrollantrages ist aber gleichwohl auszuschließen, weil mit einer Rücknahme dieser Baugenehmigung nicht zu rechnen ist, nachdem der dagegen eingelegte Widerspruch unzulässig ist (s. o.).
  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 1 ZB 07.852

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Wohnhaus im …

    Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag der Klägerin, die Einbeziehungssatzung außer Vollzug zu setzen, mit Beschluss vom 13. Juli 2006 (1 NE 06.1078) und den gegen die Satzung gerichteten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 22. April 2008 (1 N 06.1077) jeweils mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin nicht antragsbefugt sei.
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