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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 18.07.1996

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 19.11.1996 - 1 N 1/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7812
OVG Bremen, 19.11.1996 - 1 N 1/96 (https://dejure.org/1996,7812)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.11.1996 - 1 N 1/96 (https://dejure.org/1996,7812)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. November 1996 - 1 N 1/96 (https://dejure.org/1996,7812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstückseigentümer ; Kommunale Satzung ; Schuldner der Abfallgebühren; Vermietung von Wohnraum

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

    Ob auch der Mieter oder Pächter (oder sonst obligatorisch Berechtigte) eines Grundstücks als unmittelbarer Benutzer der öffentlichen Einrichtung als Schuldner einer grundstücksbezogenen Gebühr - etwa als Benutzer einer Entwässerungseinrichtung - angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23.96 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 82 = ZKF 1997 S. 182; OVG Bremen, Beschluss vom 19. November 1996 - 1 N 1/96 -, NJWE-MietR 1997 S. 207; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 9 M 76/89 - Urteil vom 14. Februar 1980 - 3 A 79/78 -, NStV-N 1981 S. 380; für eine Abfallentsorgungseinrichtung VG Bremen, Urteil vom 16. November 1965 - IV A 4/65 -, KStZ 1966 S. 165) oder ob eine Satzung als Schuldner einer solchen Gebühr, insbesondere wenn etwa den Anschluss des Grundstücks an die Einrichtung allein der Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Berechtigte als mittelbarer Benutzer der Einrichtung genommen hat, nur diesen und nicht (auch) den obligatorisch Nutzungsberechtigten bestimmen darf (in diesem Sinne etwa OVG Niedersachsen…, Urt. vom 16.11.1967 - III A 111/65 -, DWW 1968 S. 110;… Urt. vom 4.12.1956 - I A 38/56 -, KStZ 1957 S. 37; Barocka, KStZ 1968 S. 108; Knobloch, KStZ 1975 S. 206), dürfte eine Frage der Ausgestaltung der Rechtsbeziehung in Bezug auf die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zwischen dem Einrichtungsträger einerseits und dem obligatorischen Nutzer des Grundstücks anderseits sein.
  • VG Bremen, 07.10.2008 - 2 K 2482/06

    Rechtswidrigkeit von Abgabenbescheiden wegen unterlassener …

    Denn sie ermöglichen den Mietern das Wohnen auf ihrem Grundstück, das zwangsläufig zur Entstehung von zu entsorgenden Abwässern führt (hinsichtlich der Verursachung von Hausmüll bei Mietwohnungen vgl. OVG Bremen, Normenkontrollurteil vom 19.11.1996 - 1 N 1/96 in NordÖR 1998, 250).

    Zur Abfallgebührenpflichtigkeit von Hauseigentümern vermieteter Wohnungen hat das OVG Bremen im Normenkontrollurteil vom 19.11.1996 (1 N 1/96, a. a. O.) ausgeführt: "Denn das kommunale Satzungsrecht, das aus Gründen eines effektiven Verwaltungsvollzuges sowie der Verwaltungsvereinfachung den Grundstückseigentümer heranzieht, darf nicht isoliert betrachtet werden.

  • VG Karlsruhe, 04.06.2006 - 11 K 1924/05

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung; Vor-Ort-Sortierung von …

    Abfallbesitzer ist auch der Grundstückseigentümer (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1983, BVerwGE 67, 8;… Urt. v. 19.01.1989, DÖV 1989, 901;… Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43) oder Vermieter von Räumen hinsichtlich solcher Abfälle, die der Mieter außerhalb der Mieträume in besonderen Behältnissen auf dem von ihm mitbewohnten Grundstück sammelt (…BGH, Urt. v. 14.03.1985, NVwZ 1985, 447; OVG Bremen, Urt. v. 19.11.1996, NordÖR 1998, 250), und dieser damit ebenfalls überlassungspflichtig (a.A. Thärichen/Greinert, VKS-News 4/2002, 26;… Fritsch, a.a.O., Rdnr. 310).
  • VG Köln, 06.10.2009 - 14 K 6653/08

    Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides für ein zum Zeitpunkt des …

    Rn. 44 Vgl. zu alledem OVG NRW, Urteil vom 4. Mai 1977 - 2 A 355/75 -, KStZ 1978, S. 57; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. April 1998 - 4 N 95.2760 -, BayVBl 1999, S. 375; OVG Bremen, Urteil vom 19. November 1996 - 1 N 1/96 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Mai 2001 - 1 Bf 388/98 -, NVwZ-RR 2002, S. 458; Dahmen, in Driehaus, a.a.O., § 4 Rn. 272.
  • VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    Es liegt dann zwar zunächst an Ihnen, gegenüber dem Vermieter -der die Nutzer rechtzeitig mit der Gebührenforderung zu konfrontieren hat- stichhaltige Einwände gegen den Gebührenbescheid vorzubringen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 19. November 1996 -1 N 1/96-, zitiert nach Juris, dort Rdn. 56) und diesen damit zu einer Anfechtung des Gebührenbescheides zu drängen.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.07.1996 - 1 N 1/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17237
OVG Saarland, 18.07.1996 - 1 N 1/96 (https://dejure.org/1996,17237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.07.1996 - 1 N 1/96 (https://dejure.org/1996,17237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 1 N 1/96 (https://dejure.org/1996,17237)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hausabfallentsorgung; Gebührenbemessung; Einrichtung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Restmülltonne

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Bremen, 12.07.2000 - 1 A 88/00

    Festlegung des Satzungsgebers auf bestimmtes Gebührensystem durch Gebot der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Berlin-Hohenschönhausen, 20.06.2007 - 6 C 37/07

    Abfallentsorgung: Bereitstellung einer Nachbarschaftsmülltonne für nicht …

    Gegen diese Regelung bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.07.1996, Az. 1 N 1/96).
  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2003 - 6 E 548/02

    Festlegung eines Mindestbehältervolumens im Abfallgebührenrecht

    Eine Gebührenstaffel in dieser Art, die für ein größeres Gefäß zwar absolut eine höhere Gebühr, relativ - bezogen auf 1 Liter Gefäßvolumen - jedoch eine geringere Gebühr als für ein kleineres Gefäß vorsieht, verstößt dementsprechend nicht gegen den Gleichheitssatz (vgl. OVG Koblenz vom 25.11.1999 - 12 A 12472/98; OVG Saarlouis vom 18.07.1996 - 1 N 1/96 -).
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