Rechtsprechung
| OVG Bremen, 29.08.1989 - 1 N 2/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Borgfelder Wümmewiesen" im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen; Periodisch überflutete Niederungslandschaften in Deutschland; Beschränkungen ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Bodennutzung ohne Entschädigungsregelung; Verbot des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- taz.de (Pressebericht, 14.9.1989)
Borgfelder Wümmewiesen - für Güllekutscher tabu
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
Auszug aus OVG Bremen, 29.08.1989 - 1 N 2/88
Diese Einordnung behält, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt hat (vgl. insbesondere den Beschluß vom 14.7.1981, BVerfGE 58, 137 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78] /145, 147, 149 ff.; zuletzt Beschl.v. 30.11.1988, 1 BvR 1301/84 , Umdruck S. 25), selbst in den Fällen Gültigkeit, in denen eine Inhaltsbestimmung wegen der Intensität der den Rechtsinhaber treffenden Belastung mit dem Grundgesetz nur in Einklang stehen kann, wenn sie durch die Einführung eines Ausgleichsanspruchs abgemildert wird. - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus OVG Bremen, 29.08.1989 - 1 N 2/88
Diese Einordnung behält, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt hat (vgl. insbesondere den Beschluß vom 14.7.1981, BVerfGE 58, 137 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78] /145, 147, 149 ff.; zuletzt Beschl.v. 30.11.1988, 1 BvR 1301/84 , Umdruck S. 25), selbst in den Fällen Gültigkeit, in denen eine Inhaltsbestimmung wegen der Intensität der den Rechtsinhaber treffenden Belastung mit dem Grundgesetz nur in Einklang stehen kann, wenn sie durch die Einführung eines Ausgleichsanspruchs abgemildert wird. - BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87
Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im …
Auszug aus OVG Bremen, 29.08.1989 - 1 N 2/88
Sind die Ausweisung des Naturschutzgebiets in dem vorgenommenen Umfang und die für das gesamte Naturschutzgebiet bzw. dessen Kernzone vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen erforderlich und geeignet zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften der dort wildwachsenden Pflanzenarten und von Lebensstätten der dort wildlebenden Tierarten (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BremNatSchG), hat der Verordnungsgeber die gegenläufigen Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Landwirte, die die betroffenen Flächen bewirtschaften, auf der anderen Seite in ihrem Gewicht zu bewerten und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit "abwägend zu prüfen", welche Interessen den Vorzug verdienen (vgl. BVerwG, Beschl.v. 18.12.1987, NVwZ 1988, 728/730, und Beschl.v.16.8.1988, NVwZ 1988, 1020/1021).
- BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88
Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten
Auszug aus OVG Bremen, 29.08.1989 - 1 N 2/88
Sind die Ausweisung des Naturschutzgebiets in dem vorgenommenen Umfang und die für das gesamte Naturschutzgebiet bzw. dessen Kernzone vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen erforderlich und geeignet zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften der dort wildwachsenden Pflanzenarten und von Lebensstätten der dort wildlebenden Tierarten (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BremNatSchG), hat der Verordnungsgeber die gegenläufigen Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Landwirte, die die betroffenen Flächen bewirtschaften, auf der anderen Seite in ihrem Gewicht zu bewerten und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit "abwägend zu prüfen", welche Interessen den Vorzug verdienen (vgl. BVerwG, Beschl.v. 18.12.1987, NVwZ 1988, 728/730, und Beschl.v.16.8.1988, NVwZ 1988, 1020/1021). - VGH Baden-Württemberg, 28.07.1986 - 5 S 2110/85
Gleichzeitige Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes und eines flächenhaften …
Auszug aus OVG Bremen, 29.08.1989 - 1 N 2/88
Dabei kommt, wie die Verwaltungsgerichte mehrfach entschieden haben, dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu (VG Bad.-Württ., Beschl. v.28.7.1986, UPR 1987, 392/393 = NuR 1986, 340/342; BayVGH, Urt.v.18.3.1986, NuR 1986, 342/343, …und Urt. v.15.12.1987, NuR 1988, 248; weitere Nachweise bei Soell, NuR 1984, 8/10). - Drs-Bund, 03.07.1985 - BT-Drs 10/3613
Auszug aus OVG Bremen, 29.08.1989 - 1 N 2/88
Dies ist ohne weiteres nachvollziehbar, wenn die Auswirkungen der Gülle für die Böden und deren Bewuchs betrachtet werden, wie sie z.B. im Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen von März 1985 "Umweltprobleme der Landwirtschaft" (Bundestagsdrucksache 10/3613) zusammengefaßt worden sind.
- VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 14.2400
Wirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung
Dabei kommt dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu (vgl. OVG Bremen, B.v. 29.8.1989 - 1 N 2/88 - juris Rn. 66 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.873
Grenzziehung von Landschaftsschutzgebieten
Dabei kommt dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu (vgl. OVG Bremen, B.v. 29.8.1989 -1 N 2/88 - juris Rn. 66 m.w.N.). - VGH Hessen, 11.03.1994 - 3 N 2454/93
Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsverordnung
Es können auch solche Grundstücke in den Schutzbereich einbezogen werden, die zwar selbst weniger schutzwürdig sind, deren Einbeziehung aber im Hinblick auf die zu schützende Kernzone vernünftig und geboten erscheint, damit nicht die mit der endgültigen Unterschutzstellung verfolgten Ziele durch die Rand- und Seitenwirkung von weniger wertvollen Grundstücken beeinträchtigt oder vereitelt werden (Hess. VGH…, Beschluß vom 21.01.1986, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluß vom 29.08.1989 - 1 N 2/88 - abgedruckt in: Meßerschmidt, Entscheidungen zum Naturschutzrecht, Stand: 04.11.1993, zu § 13 BNatSchG; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.12.1989 - 3 OVG A 198/87 -, abgedruckt in: Meßerschmidt, Entscheidungen zum Naturschutzrecht, Stand: 04.11.1993, zu § 13 BNatSchG).
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