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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25079
OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10 (https://dejure.org/2010,25079)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2010 - 1 N 51.10 (https://dejure.org/2010,25079)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 1 N 51.10 (https://dejure.org/2010,25079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33c GewO, § 33f GewO, § 6a SpielV
    Spielgeräte ohne Einsatzrückgewähr; Berechtigung zum theoretisch unbegrenzten Weiterspielen als Gewinn; Aufbuchen auf geräteinternes Speichermedium

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 und 2 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 33c GewO, § 33f GewO, § 6a SpielV
    Zulassungsbegehren; Ordnungsverfügung; Entfernung von Spielgeräten; Fun Games; Merkur trendy; Magic Games II; Gewinn; Berechtigung zum Weiterspielen; Aufbuchung gewonnener Punkte auf geräteinterne Speicher; Darlegungsanforderungen

  • kanzlei.biz

    Unbegrenzter Zugewinn an Punkten als Gewinn unzulässig

  • vdai.de PDF

    Spielgeräte ohne Einsatzrückgewähr, bei denen das eingesetzte Geld lediglich abgespielt werden kann, bieten als Gewinn eine verbotene Berechtigung zum Weiterspielen an (§ 6a S. 1 lit. a SpielV), wenn Punkte gewonnen und erneut eingesetzt werden können, bis das Punktekonto ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.03.2007 - 6 B 13.07

    Fun-Games; Hinterlegungsspeicher; "Nachmünzen".

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10
    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).

    Das Zulassungsvorbringen lässt auch nicht hinreichend erkennen, worin trotz der einer internen Punktespeicherung im Rahmen des § 6a SpielV Bedeutung für die Zulässigkeit von Aufstellung und Betrieb des Spielgeräts beimessenden, von der angesprochenen Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen noch nicht berücksichtigten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 -) noch grundsätzlicher Klärungsbedarf bestehen soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 6 S 773/07

    Verbot von Spielgeräten - Fun-Games - mit "Highscore"-Konto

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10
    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).

    Rn. 11 Hiernach weisen die Ausführungen des Zulassungsvorbringens letztlich einen abweichenden Bewertungsansatz auf, sind aber nicht in der Lage, schlüssig einen Fehler der Auslegung des § 6 a SpielV (grundlegend insoweit HessVGH…, Beschluss vom 16. Januar 2007, a.a.O., und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007, a.a.O.), der das Verwaltungsgericht folgt und deren Bewertungsansatz auch dem beschließenden Senat eher einleuchtet, zu kennzeichnen und damit das Entscheidungsergebnis in Frage zu stellen.

  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06

    Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10
    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).

    Rn. 11 Hiernach weisen die Ausführungen des Zulassungsvorbringens letztlich einen abweichenden Bewertungsansatz auf, sind aber nicht in der Lage, schlüssig einen Fehler der Auslegung des § 6 a SpielV (grundlegend insoweit HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007, a.a.O., und VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 11. Oktober 2007, a.a.O.), der das Verwaltungsgericht folgt und deren Bewertungsansatz auch dem beschließenden Senat eher einleuchtet, zu kennzeichnen und damit das Entscheidungsergebnis in Frage zu stellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06

    Verbot des Aufstellens von Spielgeräten mit der Funktion der Berechtigungen zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10
    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06

    Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Berechtigungen durch Punktgewinne; Verbot …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10
    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2007 - 4 B 2757/06

    Einordnung von Spielgeräten als solche mit Gewinnmöglichkeit aufgrund ihrer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10
    Insbesondere ergibt sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht, dass eine Abweichung von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 3. April 2007 - 4 B 2757/06 - GewArch 2007, 386) gegeben wäre, die der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO verleihen könnte.
  • OVG Sachsen, 08.11.2007 - 3 BS 291/06

    Spielgerät; Gewinnmöglichkeit; spielzeitverlängernde Punktgewinn; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10
    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und …

    Die stattdessen kritisierte vermeintliche Hinnahme des Einsatzes unzulässiger Geräte in einer konzessionierten Spielhalle in der Vergangenheit ist schon im Ansatz mit dem hier umstrittenen aktuellen Einschreiten gegen eine in vollem gewerberechtlichen Umfang illegale Betriebsstätte nicht vergleichbar und vernachlässigt zudem, dass z ahlreiche Ausweichbewegungen der Automatenwirtschaft, z.B. in die Richtung der angeführten "Fungames", angesichts der schwierigen Abgrenzung zwischen Geld- und Unterhaltungsspielgeräten (vgl. Dürr, GewArch 2011, 142, 148) nicht bereits vorab normativ zuverlässig zu verhindern sind und dementsprechend nur nachträglich reagiert werden kann, dies aber z. B. durch ein ausdrückliches Verbot der sog. Fungames nach dem durch Verordnung vom 17. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3495) mit Wirkung zum 1. Januar 2006 eingeführten § 6a SpielVO auch geschehen ist (vgl. zu verbleibenden Kontrollproblemen etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.10.2010 - OVG 1 N 51.10 -, juris, sowie Dürr, a. a. O., jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 12.11.2025 - 5 B 1939/25

    Zur Besteuerung von Spielautomaten mit Weiterspielberechtigung aufgrund von …

    Erzielt der Spieler einen Punktgewinn, der seinem Einsatz entspricht, so hat er immerhin wertmäßig den eingesetzten Geldbetrag, der ohne den Punktgewinn verloren gewesen wäre, zurückgewonnen (dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 N 51.10 -, juris Rdnr. 7; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 -, juris Rdnr. 20).
  • VG Köln, 15.05.2025 - 1 L 465/25
    Rn. 50 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - OVG 1 N 51.10 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 28. August 2008 - AN 4 K 07.03530 -, juris Rn. 40, und Beschluss vom 1. Juni 2007 - AN 4 S 07.01101 -, juris Rn. 19 f.; VG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007 - 5 G 1621/07 -, juris Rn. 38.
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