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| OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18 |
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§ 3 Abs 2 S 1 IHKG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 124 VwGO
Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides der Industrie- und Handelskammer bei fehlerhafter Festsetzung des Mittelbedarfs - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 3 Abs 2 S 1 IHKG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO
Industrie- und Handelskammer; Beitragsbescheid; Wirtschaftssatzung; Neuerlass; Rückwirkung; Ausgleichsrücklage; Angemessenheit; Gebot der Schätzgenauigkeit; Rückwirkende Abschmelzung; Rechtsverletzung; Darlegungspflicht;Amtsermittlung; ungefragte Fehlersuche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.10.2018 - 4 K 124.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 921
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15
Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Abgesehen davon ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Kläger die Haushaltsplanung der Beklagten zumindest ansatzweise gerügt und die Beklagte zu ihrer Rücklagenbildung selbst umfassend ausgeführt habe, weshalb die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 - (juris) aufgestellten Maßstäbe zur Rücklagenbildung nicht hätten unberücksichtigt bleiben können.Rn. 8 Die Beklagte macht geltend, das Verwaltungsgericht habe in Verkennung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015 (a.a.O.) einen unzutreffenden Prüfungsmaßstab gewählt und im Ergebnis eine fehlerhafte Sachentscheidung getroffen.
Rn. 16 genügen nicht, wie das Verwaltungsgericht richtig erkannt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 20).
Von daher gilt die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 9. Dezember 2015 (a.a.O., juris Rn. 20) hier entsprechend, dass die Beklagte im gesamten Prozess keine (hinreichenden) Anhaltspunkte dafür vorgetragen habe, dass ein derart hohes Liquiditätsrisiko gedroht hätte.
Dagegen spricht im vorliegenden Fall, dass ein Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) nicht nur dann rechtswidrig sein kann, wenn er eine überhöhte Rücklagenbildung vorsieht, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 18).
Das Verwaltungsgericht (…juris Rn. 39) ist in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015 (a.a.O., juris Rn. 16 m.w.N.) davon ausgegangen, dass die Prognose für die "Dotierung der betroffenen Rücklage" "aus der Sicht ex-ante sachgerecht und vertretbar ausfallen" muss.
"Gerade die gesetzlichen Bestimmungen für die Haushaltsführung selbst berühren das einzelne Kammermitglied regelmäßig nur über die Beitragspflicht; dann muss es deren Einhaltung gerade im Beitragsprozess zur gerichtlichen Prüfung stellen können" (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015, a.a.O., juris Rn. 15).
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Rn. 5 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - (…NVwZ 2007, 223, juris Rn. 7 f.) im Anschluss an sein Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 , juris Rn. 43 f.) ausgeführt, dass die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) durch die "Mahnung", die Tatsachengerichte sollten in einem Normenkontrollverfahren nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, nicht in Frage gestellt werde.Rn. 6 Danach stellt die o. g. "Mahnung" keine Begrenzung der richterlichen Befugnis zur Sachverhaltsermittlung dar, sondern soll dem Tatsachengericht nicht zuletzt aus Gründen der Prozessökonomie die Möglichkeit einräumen, die Klärung des Sachverhalts anhand der erhobenen Rügen beschränken zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, a.a.O., juris Rn. 43).
- OVG Hamburg, 20.02.2018 - 5 Bf 213/12
IHK-Beiträge; Bildung unzulässiger Rücklagen; Überholung einer vorläufigen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Rn. 19 Von daher kann dahinstehen, ob sich die Grundlagen der Prognose zur Angemessenheit der Ausgleichsrücklage aus den zur Vollversammlung geführten und veröffentlichten Protokollen ergeben sollen, wie das Verwaltungsgericht im Urteil (…juris Rn. 41) angenommen hat, oder ob insofern eine materielle Betrachtung geboten ist; denn (auch) das Zulassungsvorbringen legt nicht dar, dass die Höhe der inmitten stehenden Rücklagen aus ex-ante-Sicht sachgerecht und vertretbar und damit angemessen war (vgl. zu diesem materiellen Ansatz: OVG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55 mit Nachw. zur Gegenansicht;… ähnlich OVG Lüneburg, Urteile vom 17. September 2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96 ff., sowie - 8 LB 130/17 - juris Rn. 55 f.;… vgl. auch im Zusammenhang mit anderen Gebührenkalkulationen: Senatsurteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 141 m.w.N.; VGH München…, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 - juris Rn. 33).Einen solchen Neuerlass für die streitgegenständlichen Jahre hat die Vollversammlung der Beklagten-anders als für das Geschäftsjahr 2012 - unterlassen (vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 20. Februar 2018, a.a.O., juris Rn. 56).
- BVerwG, 27.09.2012 - 4 BN 20.12
Zusammenhang zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Wohl der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
1 VwGO und greift unter anderen Zulassungsgründen ebenfalls nicht durch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - juris Rn. 2, 16 und 18).Im Beschluss vom 27. September 2012 (a.a.O., juris Rn. 15 f.) heißt es noch deutlicher, dass der in § 86 Abs. 1 VwGO enthaltene Untersuchungsgrundsatz dem Gericht (lediglich) die Verpflichtung auferlege, den Sachverhalt von sich aus zu klären, aber kein Verbot darstelle, ungefragt auf Fehlersuche zu gehen.
- BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Unverzüglichkeit, Jahresfrist, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Der von der Zulassungsbegründung herangezogene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2005 - BVerwG 1 B 58.05 - (juris) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 1 B 98.10
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Rn. 50 Das angegriffene Urteil weicht auch nicht von der Rechtsprechung des beschließenden Senats im Urteil vom 25. Oktober 2012 - OVG 1 B 98.10 - (…juris Rn. 26) ab. - OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Rn. 19 Von daher kann dahinstehen, ob sich die Grundlagen der Prognose zur Angemessenheit der Ausgleichsrücklage aus den zur Vollversammlung geführten und veröffentlichten Protokollen ergeben sollen, wie das Verwaltungsgericht im Urteil (…juris Rn. 41) angenommen hat, oder ob insofern eine materielle Betrachtung geboten ist; denn (auch) das Zulassungsvorbringen legt nicht dar, dass die Höhe der inmitten stehenden Rücklagen aus ex-ante-Sicht sachgerecht und vertretbar und damit angemessen war (vgl. zu diesem materiellen Ansatz: OVG Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55 mit Nachw. zur Gegenansicht; ähnlich OVG Lüneburg, Urteile vom 17. September 2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96 ff., sowie - 8 LB 130/17 - juris Rn. 55 f.;… vgl. auch im Zusammenhang mit anderen Gebührenkalkulationen: Senatsurteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 141 m.w.N.; VGH München…, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 - juris Rn. 33). - OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Rn. 19 Von daher kann dahinstehen, ob sich die Grundlagen der Prognose zur Angemessenheit der Ausgleichsrücklage aus den zur Vollversammlung geführten und veröffentlichten Protokollen ergeben sollen, wie das Verwaltungsgericht im Urteil (…juris Rn. 41) angenommen hat, oder ob insofern eine materielle Betrachtung geboten ist; denn (auch) das Zulassungsvorbringen legt nicht dar, dass die Höhe der inmitten stehenden Rücklagen aus ex-ante-Sicht sachgerecht und vertretbar und damit angemessen war (vgl. zu diesem materiellen Ansatz: OVG Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55 mit Nachw. zur Gegenansicht; ähnlich OVG Lüneburg, Urteile vom 17. September 2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96 ff., sowie - 8 LB 130/17 - juris Rn. 55 f.;… vgl. auch im Zusammenhang mit anderen Gebührenkalkulationen: Senatsurteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 141 m.w.N.; VGH München…, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 - juris Rn. 33). - BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Rn. 5 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - (NVwZ 2007, 223, juris Rn. 7 f.) im Anschluss an sein Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (…BVerwGE 116, 188 , juris Rn. 43 f.) ausgeführt, dass die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) durch die "Mahnung", die Tatsachengerichte sollten in einem Normenkontrollverfahren nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, nicht in Frage gestellt werde. - OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 16.12
Millionenklage der Krankenkassen gegen die Rettungsdienstgebühren der Berliner …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Rn. 19 Von daher kann dahinstehen, ob sich die Grundlagen der Prognose zur Angemessenheit der Ausgleichsrücklage aus den zur Vollversammlung geführten und veröffentlichten Protokollen ergeben sollen, wie das Verwaltungsgericht im Urteil (…juris Rn. 41) angenommen hat, oder ob insofern eine materielle Betrachtung geboten ist; denn (auch) das Zulassungsvorbringen legt nicht dar, dass die Höhe der inmitten stehenden Rücklagen aus ex-ante-Sicht sachgerecht und vertretbar und damit angemessen war (vgl. zu diesem materiellen Ansatz: OVG Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55 mit Nachw. zur Gegenansicht;… ähnlich OVG Lüneburg, Urteile vom 17. September 2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96 ff., sowie - 8 LB 130/17 - juris Rn. 55 f.; vgl. auch im Zusammenhang mit anderen Gebührenkalkulationen: Senatsurteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 141 m.w.N.; VGH München…, Urteil vom 28. August 2007 - 8 BV 05.2493 - juris Rn. 33). - VG Köln, 15.02.2017 - 1 K 1473/16
Unterschiedliche Privilegierung von natürlicher und juristischer Person für …
- VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 5521/17
Kammerbeiträge IHK Trier
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Erhebung der IHK-Beiträge; Umwidmung von in der Liquiditätsrücklage befindlichen …
- VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493
Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen // …
- VG Ansbach, 08.11.2017 - AN 4 K 15.01648
Erfolglose Klage gegen Festsetzung von IHK-Beiträgen
- VGH Bayern, 15.11.2021 - 22 B 20.1948
Beitrag für Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer
Umstritten ist in der Rechtsprechung insoweit, ob für die gerichtliche Kontrolle nur die der Vollversammlung beim Beschluss über den Haushaltsplan bekannten Grundlagen der Prognose maßgeblich sind (sog. formelle Betrachtung), oder ob eine materielle Betrachtung geboten ist und das Gericht seiner Prüfung auch die von der Beklagten erst im Prozess vorgetragenen Tatsachen für die Bemessung der Höhe der Rücklage zugrunde legen darf (…für die materielle Betrachtung: BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 22;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96;… OVG Hamburg, U.v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55; offen gelassen durch OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.1.2020 - OVG 1 N 62.18 - juris Rn. 19 m.w.N.;… Gegenansicht: VG Gelsenkirchen, U.v. 21.5.2019 - 19 K 2505/17 - juris Rn. 57;… U.v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 - juris Rn. 47; VG Koblenz, U.v. 25.11.2013 - 3 K 121/12.KO - GewArch 2014, 116). - VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5188/18
Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Wirtschaftsplan; Rücklagenbildung; …
Die Kammer lässt in diesem Zusammenhang offen, ob bei schätzgenau zu ermittelnden Rücklagen eine generelle Vermutung für die betragsmäßige Angemessenheit der Rücklage spricht, wenn sich diese im vom Finanzstatut vorgegeben Rahmen bzw. an dessen unterem Ende bewegt (so in der Tendenz zur Ausgleichsrücklage VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris Rn. 12 - "weniger rechtfertigungsbedürftig"; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Januar 2020, - OVG 1 N 62.18 -, juris Rn. 18; ablehnend BVerwG…, Urteil vom 22.01.2020, a.a.O., Rn. 21; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 129/17 - , juris Rn. 104 ff. m.w.N. auch zur Gegenauffassung; ferner Hamburgisches OVG…, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 - , juris Rn. 65; VG Stuttgart…, Urteil vom 15.11.2018 - 4 K 6322/17 - , juris Rn. 48; tendenziell auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 - , juris Rn. 36 ). - VGH Bayern, 08.11.2021 - 22 B 20.1950
Zur Rechtmäßigkeit der Rücklagenbildung im Rahmen der Beitragsbemessung einer …
Umstritten ist in der Rechtsprechung insoweit, ob für die gerichtliche Kontrolle nur die der Vollversammlung beim Beschluss über den Haushaltsplan bekannten Grundlagen der Prognose maßgeblich sind (sog. formelle Betrachtung), oder ob eine materielle Betrachtung geboten ist und das Gericht seiner Prüfung auch die von der Beklagten erst im Prozess vorgetragenen Tatsachen für die Bemessung der Höhe der Rücklage zugrunde legen darf (…für die materielle Betrachtung: BVerwG, U.v. 22.1.2020 - 8 C 9.19 - juris Rn. 22;… NdsOVG, U.v. 17.9.2018 - 8 LB 129/17 - juris Rn. 96;… OVG Hamburg, U.v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 - juris Rn. 55; offen gelassen durch OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.1.2020 - OVG 1 N 62.18 - juris Rn. 19 m.w.N;… Gegenansicht: VG Gelsenkirchen, U.v. 21.5.2019 - 19 K 2505/17 - juris Rn. 57;… U.v. 21.11.2017 - 19 K 903/16 - juris Rn. 47; VG Koblenz, U.v. 25.11.2013 - 3 K 121/12.KO - GewArch 2014, 116).
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