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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 90.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40379
OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 90.08 (https://dejure.org/2009,40379)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2009 - 1 N 90.08 (https://dejure.org/2009,40379)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2009 - 1 N 90.08 (https://dejure.org/2009,40379)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 90.08
    Habe er, der Kläger, sein Fahrrad freilich nur geschoben, fehle es am Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr und damit an einer notwendigen Voraussetzung für die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, und insoweit unterscheide sich sein Fall auch von der durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 3 C 32/07 - entschiedenen Fallkonstellation, in der der seinerzeitige Kläger betrunken Fahrrad gefahren sei.

    Dass der Kläger an dem fraglichen Abend mit einem Fahrzeug in diesem Sinne gefahren ist, zu denen auch ein Fahrrad zählt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 3 C 32.07 -, sowie grundlegend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 7. August 2008 - 1 S 100.08 -, jew. abgedruckt in Juris), ergibt sich bereits aus dem aus Anlass seiner Befragung im Krankenhaus am Abend des 29. Dezember 2002 gefertigten dienstlichen Vermerk der damaligen Funkstreifenbesatzung vom 30. Dezember 2003.

    Die damit zusammenhängenden Fragen sind geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02

    Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 90.08
    Fall FeV erforderlich ist (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2002 - 10 S 1164/02 -, Juris, Rdn. 10 des Abdrucks m.w.N.), kann vorliegend freilich dahinstehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 1 S 100.08

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 90.08
    Dass der Kläger an dem fraglichen Abend mit einem Fahrzeug in diesem Sinne gefahren ist, zu denen auch ein Fahrrad zählt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - BVerwG 3 C 32.07 -, sowie grundlegend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 7. August 2008 - 1 S 100.08 -, jew. abgedruckt in Juris), ergibt sich bereits aus dem aus Anlass seiner Befragung im Krankenhaus am Abend des 29. Dezember 2002 gefertigten dienstlichen Vermerk der damaligen Funkstreifenbesatzung vom 30. Dezember 2003.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.04.2012 - 2 L 56/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen …

    Rn. 10 Der Antragsteller hat - unstreitig - am 07. Mai 2006 mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 2, 55 Promille ein Fahrrad und damit ein Fahrzeug im Sinne des § 13 Nr. 2 c) FeV (vgl. ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, stellvertretend Beschlüsse vom 21. August 2009 - 1 N 90.08 - und vom 29. September 2008 - 1 N 80.07 -, beide zitiert nach juris) geführt.
  • VG Frankfurt/Oder, 31.05.2011 - 2 L 65/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach …

    Rn. 18 Der Antragsteller führte am 02. Oktober 2009 mit einer Blutalkoholkonzentration von 2, 24 Promille ein Fahrrad - und damit ein Fahrzeug (vgl. für § 13 Nr. 2 c) FeV: BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32/07 -, NJW 2008, 2601 f.; ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, stellvertretend Beschlüsse vom 21. August 2009 - 1 N 90.08 - und vom 29. September 2008 - 1 N 80.07 -, beide zitiert nach juris) im öffentlichen Straßenverkehr.
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