Rechtsprechung
| BPatG, 20.02.1963 - 1 Ni 4/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63
Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von …
Während des Beschwerde Verfahrens wurde eine von der Firma A. vorsorglich erhobene Klage auf Nichtigerklärung des der Anmelderin "etwa erteilten" Patentes durch Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats I) des Bundespatentgerichts vom 20. Februar 1963 - 1 Ni 4/62 - (abgedruckt u.a. in BPatGerE 3, 119) als "zur Zeit unzulässig" abgewiesen.Der Beschwerdesenat hat seine Auffassung unter Bezugnahme auf eine Bemerkung in dem Beschluß des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" - (GRUR 1963, 279, 281 a.E. = BlPMZ 1963, 124, 127 vor 4. = BPatGerE 2, 244, 253 vor 4.) sowie auf das oben erwähnte Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats I) des Bundespatentgerichts 1 Ni 4/62 vom 20. Februar 1963 (BPatGerE 3, 119 = BlPMZ 1963, 170) im wesentlichen damit begründet, daß die beiden Einsprechenden durch die Erhebung ihres Einspruchs eine besondere Rechtsstellung erlangt gehabt hätten, in die der Verwaltungsakt der Patenterteilung eingegriffen habe, und daß sie durch die Patenterteilung auch beschwert gewesen seien.
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