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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,56137
OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18 (https://dejure.org/2018,56137)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.2018 - 1 Not 1/18 (https://dejure.org/2018,56137)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 1 Not 1/18 (https://dejure.org/2018,56137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18
    Nach der vom beklagten Land zutreffend dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann effektiver Rechtsschutz wegen eines unberechtigten Abbruchs eines Auswahlverfahrens aus strukturellen Gründen nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden, weil der Bewerber die zeitnahe Fortführung des begonnenen Auswahlverfahrens mit dem bestehenden Bewerberkreis begehrt, was selbst im Erfolgsfall durch eine Hauptsacheklage nicht erreicht werden kann (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014, 2 A 3.13 Rn. 22).

    Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung ist allerdings fraglich, weil sie auch an die Obliegenheit zeitnaher Rechtsverfolgung im besonderen Dienst- und Treuverhältnis anknüpft (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014, 2 A 3.13 Rn. 24), die in einem Ausschreibungsverfahren bezüglich des Zugangs zum notariellen Anwärterdienst gerade noch nicht bestehen dürfte.

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 26. Januar 2012, 2 A 7.09, Rn. 27 - 29) zum Abbruch eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens wird vom Bundesgerichtshof für die Besetzung von Notarstellen entsprechend angewandt.
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 7/14

    Abbruch eines Notarstellenbesetzungsverfahrens in Hessen: Sachlicher Grund bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und justizpolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BGH…, Beschluss vom 23. Juli 2012, NotZ (Brfg) 2/12 Rn. 4; BGH Beschluss vom 24.11.2014, NotZ (Brfg) 7/14).
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 9/13

    Notarstellenbesetzung: Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Beendigung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18
    Er wurde mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 davon in Kenntnis gesetzt, dass sich das beklagte Land entschieden hatte, die ausgeschriebene zehnte und elfte Stelle nicht zu besetzen (BGH, Beschluss vom 25. November 2013, NotZ (Brfg) 9/13, Rn. 6 a.E.).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12

    Verfahren wegen Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst in Bayern: Erlöschen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2018 - 1 Not 1/18
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und justizpolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2012, NotZ (Brfg) 2/12 Rn. 4; BGH Beschluss vom 24.11.2014, NotZ (Brfg) 7/14).
  • BGH, 08.04.2019 - NotZ(Brfg) 9/18

    Rechtsstreit um das Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers …

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2018 - 1 Not 1/18 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2020 - 3 Sa 76/20

    Unbegründetheit einer Konkurrentenklage - rechtsfehlerfreier Abbruch des …

    Dabei ist die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob sich die Entscheidung zum Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens auf der Grundlage einer Umstrukturierungsmaßnahme im Rahmen der Organisationshoheit des öffentlichen Arbeitgebers als willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erweist (BVerwG v. 10.12.2018 - 2 VR 4/18 - juris RN 17; OLG Stuttgart v. 20.07.2018 - 1 Not 1/18 - juris RN 17, 18).
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