Rechtsprechung
| LG Potsdam, 07.04.2006 - 1 O 147/06 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.03.2006 - 1 O 101/06
- LG Potsdam, 07.04.2006 - 1 O 147/06
- OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 13 U 41/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 13 U 41/06
Privatschulvertrag: Rechtliche Einordnung; Voraussetzungen einer fristlosen …
Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten werden unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 6. März 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam (Az.: 1 O 101/06) und das am 7. April 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam (Az.: 1 O 147/06) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Auf Antrag der Verfügungskläger hat das Landgericht mit Beschluss vom 24.03.2006 im Wege einstweiliger Verfügung angeordnet (Az.: 1 O 147/06), dem Sohn der Verfügungskläger einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache über die Wirksamkeit der Kündigung vom 21.03.2006 die Teilnahme am Schulunterricht zu gestatten und das Hausverbot aufzuheben.
- OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 11 U 24/07
Kündigung eines Schulvertrages und Aussprache von Hausverboten wegen sexueller …
Dem Senat lagen die Akten 476 Js 7463/06 StA Potsdam und 13 U 41/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht (= 1 O 147/06 und 1 O 103/06) vor; sie waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Das Landgericht hat im Eilverfahren (Urteil vom 07. April 2006; Bl. 151 d.A. 1 O 147/06; S. 5 bis 7 des Urteilsumdrucks) maßgeblich darauf abgestellt, dass die Veröffentlichung des Urteils durch die Kläger letztlich eine Reaktion auf das Rundschreiben der Beklagten vom 03. Februar und 08. März 2006 war, und überzeugend ausgeführt, dass die Art und Weise, in der sowohl die Beklagte als auch die Kläger Dritte über die Vorkommnisse informierten, nicht situationsgerecht war.
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