Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
SG § 44 Abs. 3; ; SG § 44 Abs. 4; ; SG § 55 Abs. 2; ; VwGO § 166
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit gemäß § 55 Abs. 2 SG : Ärzte; Bundeswehr; Dienstunfähigkeit; Entlassung; Feststellung; Soldat; Soldatenverhältnis; Zeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit gemäß § 55 Abs. 2 SG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit; Anwendbarkeit der im Beamtenrecht entwickelten Maßstäbe zur Bestimmung des Begriffes der Dienstunfähigkeit auf das Soldatenrecht; Höherer Beweiswert von Gutachten der Ärzte der Bundeswehr als ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.10.2008 - 5 A 95/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 485
- DVBl 2009, 467
- DÖV 2009, 423
- DÖV 2009, 55
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 71.81
Dienstunfähigkeit eines Soldaten auf Zeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Die Identität des Begriffes der Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht und im Soldatenrecht gestattet es, die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zur Auslegung dieses Begriffes auch im Soldatenrecht anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des Militärdienstes die Anlegung eines anderen Maßstabes verlangt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - Az.: 6 C 71.81 -, Buchholz 238.4 § 55 SG Nr. 10 [m. w. N.]).Offen bleiben kann hiernach, ob sich die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 2 SG danach beurteilt, ob die Beklagte im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Beschwerdebescheides vom 20. März 2008 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass die Klägerin dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; offen lassend: BVerwG, Urteil vom 21. April 1982, a. a. O.).
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Offen bleiben kann hiernach, ob sich die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 2 SG danach beurteilt, ob die Beklagte im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Beschwerdebescheides vom 20. März 2008 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass die Klägerin dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; offen lassend: BVerwG…, Urteil vom 21. April 1982, a. a. O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05
Feststellung der Polizeidienstfähigkeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Der Gesetzgeber hat den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr damit aufgrund des bei diesen vorhandenen besonderen Sachverstandes über die Feststellung der Dienst(un)fähigkeit eines Soldaten besonderes Gewicht beigemessen (vgl. zum Beamtenrecht: OVG LSA, Urteil vom 13. Oktober 2005 - Az.: 1 L 25/05 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2006 - 1 L 181/05
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Offen bleiben kann hiernach, ob sich die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten nach § 55 Abs. 2 SG danach beurteilt, ob die Beklagte im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier dem Erlass des Beschwerdebescheides vom 20. März 2008 - nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass die Klägerin dauernd dienstunfähig ist, so dass danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen wären (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - Az.: 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267; OVG LSA, Beschluss vom 4. Januar 2006 - Az.: 1 L 181/05 -, veröffentlicht bei juris; offen lassend: BVerwG…, Urteil vom 21. April 1982, a. a. O.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1979 - I A 2355/77
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Denn Sinn und Zweck dieser Regelung bestehen darin, die im Verteidigungsfall erforderliche größtmögliche Schlagkraft der Bundeswehr zu gewährleisten, die gerade voraussetzt, dass alle ihre Soldaten dienstfähig sind (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juni 1979 - Az.: I A 2355/77 -, ZBR 1981, 38).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10628/11
Stabsarzt der Bundeswehr wegen Allergieleiden dienstunfähig
Der Soldat hat zwar andere Dienstpflichten als der Beamte; aber ähnlich wie bei diesem setzen sich auch seine Dienstpflichten zusammen aus den allgemeinen Soldatenpflichten (§§ 7 ff. SG) und den besonderen Pflichten, die sich aus der Waffengattung und der durch den Dienstgrad gekennzeichneten Dienststellung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 71.81 -, Buchholz 238.4 § 55 SG Nr. 10; ferner z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 O 165/08 -, NVwZ-RR 2009, 485).Rn. 34 Ist es mit Rücksicht auf diesen Auftrag die wichtigste Aufgabe der Bundeswehr, auf den Einsatz im Verteidigungsfall vorbereitet zu sein, müssen ihre Soldaten auch den besonderen Bedingungen eines militärischen Einsatzes gewachsen sein (vgl. dazu z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juni 1979 - I A 2355/77 -, ZBR 1981, 38; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 O 165/08 -, a.a.O.;… Scherer/Alff/Poretschkin, a.a.O.;… Vogelsang, a.a.O.).
- VG Hamburg, 17.06.2024 - 14 E 180/24
Erfolgloser Eilantrag gegen die Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen ärztlich …
Rn. 56 Mit der Regelung in § 44 Abs. 4 SG (i.V.m. § 55 Abs. 2 SG) hat der Gesetzgeber den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr aufgrund des bei diesen vorhandenen besonderen Sachverstands über die Feststellung der Dienst(un)fähigkeit eines Soldaten besonderes Gewicht beigemessen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.1.2009, 1 O 165/08, juris Rn. 6).Rn. 71 Soweit die die Antragstellerin behandelnde Psychotherapeutin in ihrer Stellungnahme vom 6. September 2023 davon ausgeht, es bedürfe eines weiteren Jahres bis zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit der Antragstellerin, ist anzumerken, dass den wehrärztlichen Stellungnahmen aufgrund der spezifischen Sachkenntnis der Ärzte der Bundeswehr ein höherer Beweiswert zukommt als haus- oder anderen fachärztlichen Gutachten (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.1.2009, 1 O 165/08, juris Rn. 6).
- VG München, 12.10.2010 - M 21 K 10.373
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Berufssoldaten aus der Bundeswehr wegen …
Rn. 47 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OVG Magdeburg vom 22.01.2009 - 1 O 165/08 - NVwZ-RR 2009, 485), der zu folgen ist, knüpfen die Regelungen des § 44 Abs. 3 und 4 SG an die beamtenrechtlichen Bestimmungen über die Dienstunfähigkeit an; der Begriff der Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht ist derselbe wie im Beamtenrecht, so dass die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zur Auslegung dieses Begriffes auch im Soldatenrecht anzuwenden sind, soweit nicht die Eigenart des Militärdienstes die Anlegung eines anderen Maßstabes verlangt.Daher muss es in erster Linie deren Beurteilung obliegen, ob und wann eine Gesundheitsstörung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit eines Soldaten derart beeinträchtigt, dass er zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (OVG Magdeburg vom 22.01.2009, a.a.O.).
- VG Minden, 16.04.2021 - 1 K 4391/16 Rn. 67 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Januar 2009- 1 O 165/08 -, juris Rn. 4.
Rn. 72 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Januar 2009- 1 O 165/08 -, juris Rn. 6.
- VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 ZB 12.2141
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit; …
Den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr kommt daher ein höherer Beweiswert zu als etwa haus- oder anderen fachärztlichen Gutachten (OVG LSA, B.v. 22.1.2009 - 1 O 165.08 - NVwZ-RR 2009, 485/486;… vgl. auch BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris Rn. 7). - VG Würzburg, 27.07.2021 - W 1 K 20.1107
Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit
Den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr kommt daher ein höherer Beweiswert zu als etwa haus- oder anderen fachärztlichen Gutachten (BayVGH, B.v. 2.4.2013 - 6 ZB 12.2141 - juris; BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris; OVG LSA, B.v. 22.1.2009 - 1 O 165.08 - NVwZ-RR 2009, 485/486). - VG Schleswig, 23.12.2024 - 12 B 70/24
Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Dienstunfähigkeit nach Erstellung eines …
Rn. 27 Mit der Regelung in § 44 Abs. 4 SG (i. V. m. § 55 Abs. 2 Satz 2 SG) hat der Gesetzgeber den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr aufgrund des bei diesen vorhandenen besonderen Sachverstands über die Feststellung der Dienst(un)fähigkeit eines Soldaten besonderes Gewicht beigemessen (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Magdeburg, Beschl. v. 22. Januar 2009 - 1 O 165/08 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Berufssoldat; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Mobbing; andere …
Rn. 7 Gemessen an diesem Maßstab hat das Verwaltungsgericht auf der Grundlage mehrerer Gutachten von Ärzten der Bundeswehr, denen mit Blick auf § 44 Abs. 4 SG ein besonderer Beweiswert zukommt (OVG LSA, B.v. 22.1.2009 - 1 O 165.08 - NVwZ-RR 2009, 485/486 m.w.N.), überzeugend die Dienstunfähigkeit des Klägers festgestellt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".