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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5738
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98 (https://dejure.org/1998,5738)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.06.1998 - 1 O 23/98 (https://dejure.org/1998,5738)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Juni 1998 - 1 O 23/98 (https://dejure.org/1998,5738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis; Zulassungsgrund; Ernstliche Zweifel

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.1998 - 1 L 74/97

    Ernstliche Zweifel, Rechtsmittelbelehrung

    Danach ist es erforderlich, daß der Antrag auf Zulassung - gegebenenfalls unter Hinweis auf einen weiteren Schriftsatz, der innerhalb der Antragsfrist eingegangen sein muß - eine klare und eindeutige Verbindung der Ausführungen mit einem Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 VwGO erkennen läßt (OVG Greifswald, Beschluß vom 02.06.1998, 1 O 23/98).

    Ernstliche Zweifel können aber auch schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, Beschluß vom 02.06.1998, 1 O 23/98).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …

    Demgegenüber hält der erkennende Senat es für erforderlich - aber auch für ausreichend -, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung erstrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (vgl. u.a. OVG Greifswald, Beschl. v. 02.06.1998- 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306, 307; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.01.1999 -12 L 5431/98 -, NdsVBl.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 1 L 198/07

    Kein Erstattungsanspruch für Umbau des Hausanschlusses

    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, 02.06.1998 - 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; 05.08.1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476).
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