Rechtsprechung
| LG Bamberg, 21.10.2008 - 1 O 241/08 |
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 21.10.2008 - 1 O 241/08
- OLG Bamberg, 19.03.2009 - 1 U 131/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 19.03.2009 - 1 U 131/08
Rechtsschutzversicherung: Ablehnung der Kostendeckung für eine separate …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 21.10.2008, Az: 1 O 241/08, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bamberg vom 21.10.2008, Az.: 1 O 241/08, wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Vertragsnummer xxx-1 verpflichtet ist, der mitversicherten Ehefrau des Klägers für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Konzeptanten und ehemaligen Vorstände der A. Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG und der A. Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA, Herrn Dipl.-Kfm.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bamberg vom 21.10.2008, Az.: 1 O 241/08, wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer xxx-1 verpflichtet ist, der mitversicherten Ehefrau des Klägers für die außergerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen die Konzeptanten und ehemaligen Vorstände der A. Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG und der A. Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA, Herrn Dipl.-Kfm.
- VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09
Aufhebung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils wegen Verletzung des …
Rn. 1 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 21. Oktober 2008 Az. 1 O 241/08, das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 19. März 2009 und dessen Beschluss vom 23. Juni 2009 Az. 1 U 131/08.
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