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| LG Potsdam, 22.06.2020 - 1 O 342/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.06.2020 - 1 O 342/19
- OLG Brandenburg, 20.05.2021 - 12 W 16/20
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 20.05.2021 - 12 W 16/20
Haftung eines Kraftfahrers für Schäden eines Schwerverletzten auf einer …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam vom 22.06.2020, Az.: 1 O 342/19, wird zurückgewiesen. - OLG München, 29.09.2021 - 27 U 3561/21
Keine sittenwidrige Schädigung beim Erwerber eines Daimler-Diesel-Fahrzeugs …
Dies betrifft etwa einen Pkw Mercedes-Benz GLA 220 CDI mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 DE 22 LA der Euro 6-Norm, für den sich aus der Auskunft vom 19.04.2021, Aktenzeichen 400-26/006#068 auf Anfrage des Landgerichts Koblenz zum Aktenzeichen 1 O 342/19 ergibt, dass. - LG Saarbrücken, 11.03.2022 - 12 O 139/21
Zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Mercedes-Benz Group AG …
Denn die Schlussfolgerungen, die dieser daraus in Bezug auf die Einordnung als Prüfstandserkennung zieht, widersprechen nicht nur den eindeutigen Feststellungen des KBA im Rahmen bereits erteilter Auskünfte, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung keine Prüfstandserkennung darstellt (vgl. die Auskunft des KBA zu einem baugleichen Fahrzeug mit dem gleichen Motor, vollständig wiedergegeben im Kammerurteil vom 9.4.2021 - 12 O 320/19, juris, sowie die von der Beklagten als Anlage B 11 zum Schriftsatz vom 26.10.2021 vorgelegte Auskunft des KBA im Verfahren 1 O 342/19 des Landgerichts Koblenz). - OLG München, 27.09.2021 - 27 U 1463/21
Sittenwidrigkeit, Gegenerklärung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Abweichender …
Rn. 39 Dies betrifft etwa einen Pkw Mercedes-Benz GLA 220 CDI mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 DE 22 LA der Euro 6-Norm, für den sich aus der Auskunft vom 19.04.2021, Aktenzeichen 400-26/006#068 auf Anfrage des Landgerichts Koblenz zum Aktenzeichen 1 O 342/19 ergibt, dass. - LG Flensburg, 04.08.2022 - 3 O 80/21 Denn die Schlussfolgerungen, die dieser daraus in Bezug auf die Einordnung als Prüfstandserkennung zieht, widersprechen nicht nur den eindeutigen Feststellungen des KBA im Rahmen bereits erteilter Auskünfte, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung keine Prüfstandserkennung darstellt (vgl. die Auskunft des KBA zu einem baugleichen Fahrzeug mit dem gleichen Motor, vollständig wiedergegeben im Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 09.04.2021 - 12 O 320/19, juris, sowie die von der Beklagten als Anlage B7 zum Schriftsatz vom 29.06.2022 vorgelegte Auskunft des KBA im Verfahren 1 O 342/19 des Landgerichts Koblenz, Anlagenband).
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