Rechtsprechung
| LG Bonn, 23.06.1997 - 1 O 358/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Infolge des Kriegsgeschehens entstandene Schäden werden im Völkerrecht durch sog. Reparationsansprüche bzw. Zahlungen ausgeglichen; Ausgleich von infolge des Kriegsgeschehens entstandenen Schäden im Völkerrecht durch sog. Reparationsansprüche bzw. Zahlungen; Abgrenzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 23.06.1997 - 1 O 358/95
- OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 167/97
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
- EGMR, 31.05.2011 - 24120/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Auszug aus LG Bonn, 23.06.1997 - 1 O 358/95
So hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt: " Die traditionelle Konzeption des Völkerrechts als eines zwischenstaatlichen Rechts versteht den Einzelnen nicht als Völkerrechtssubjekt, sondern gewährt ihm nur mittelbaren internationalen Schutz: bei völkerrechtlichen Delikten steht ein Anspruch nicht dem Betroffenen selbst, sondern nur seinem Heimatstaat zu." (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 13.05.1996, 2 BvL 33/93 = NJW 1996, 2717 ff.) mit zahlreichen Nachweisen; ebenso Eichhorn, Reparation als völkerrechtliche Deliktshaftung, S. 80). - BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
Londoner Schuldenabkommen
Auszug aus LG Bonn, 23.06.1997 - 1 O 358/95
Dementsprechend wurde auch in den Nachkriegsverträgen mit den sogenannten "3 Westmächten" (vgl.: Art. 7 des Deutschlandvertrages vom 26.05.1952 6. Teil, Art. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, BGBL 11, 1954, S .157 ff), ebenso wie in der Rechtsprechung und Literatur (BGHZ 18, 22, 29; Gursky, Abkommen über deutsche Auslandsschulden, Kommentierung zu Art. 5 LSchA, S. 182 a) als Zeitpunkt für eine endgültige Regelung der Reparationsfrage immer der Abschluss eines Friedensvertrages genannt.
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten …
gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2003 - III ZR 245/98 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. August 1998 - 7 U 167/97 -, c) das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23. Juni 1997 - 1 O 358/95 - . - OLG Köln, 27.08.1998 - 7 U 167/97
Massaker von SS-Einheiten an der Zivilbevölkerung
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.06.1997 - 1 O 358/95 - wird zurückgewiesen.
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